BWG Erlebnishaus ab morgen wieder mit regulären Öffnungszeiten – Eis zur Begrüßung

Nach über zwei Jahren Einschränkungen durch die Pandemie kehrt das BWG Erlebnishaus am Holzplatz in Halle (Saale) zu seinen gewohnten Öffnungszeiten zurück. Damit hat der Indoorspielplatz ab dem 01.03.2022, auch wieder dienstags von 14 bis 19 Uhr (in den Ferien u. feiertags 10 -19 Uhr) für kleine und große Gäste geöffnet.
Als kleines Dankeschön bekommen alle Gäste an jedem Dienstag im März ein Eis nach ihrer Wahl beim Eintritt kostenlos dazu.
Allerdings gelten wegen der Eindämmungsverordnung noch Zugangskriterien und Hygienemaßnahmen wie 2G-Plus ab 18 Jahre sowie in den Ferien auch eine Testpflicht für Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche.
Infos dazu unter:
https://www.hallebwg.de/bwg-erlebnishaus-indoorspielplatz/
Öffnungszeiten
- Montag geschlossen
- Dienstag bis Freitag 14:00 – 19:00 Uhr
- Wochenende, Feiertage 10:00 – 19:00 Uhr
- Schulferien (Sachsen-Anhalt) 10:00 – 19:00 Uhr
Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten können Schulen, Kitas, Horte oder Vereine die Räumlichkeiten anmieten.
Erbärmlich, die Kinder müssen nach wie vor an diesem Corona Schwachsinn leiden, schade dass sie noch nicht soweit sind, ihren Zerstören das Eis ins Gesicht zu schleudern mit den Worten: „Steckt euch eure Zucker-Dressate sonstwo hin, eine lebenswerte Kindheit wäre uns lieber!“
Tja, leider weigern sich nicht wenige Erwachsene geradezu kleinkindhaft gegen ein schnelleres Ende der Maßnahmen und lassen durch ihre Verweigerungshaltung und die Kolportierung fantasiereicher Verschwörungstheorien die Kinder unnötig lange leiden. Heute wieder so ab ca. 18 Uhr zu bestaunen. Gern hingehen und dem Unmut Luft machen. Die sollen zwar nicht sehr empfänglich sein für konstruktive Kritik und Argumente, aber vieleicht lassen sie sich von dir und deiner schäumenden Wut beeindrucken.
Kinder ab 6 Jahren testpflichtig, auch wenn sie vollständig geimpft sind? Wurde uns so in einem anderen Indoor Spielplatz mitgeteilt, auch als wir die aktuellen Verordnungen gezeigt haben, dass da s dort nicht so entnehmbar ist
Erster Hinweis:
„in einem anderen Indoor Spielplatz“
Ist in eurer aktuellen Verordnung eventuell entnehmbar, dass andere (z.B. strengere) Regelungen möglich sind? (Tipp: reinsehen)
Keine Ahnung was Vorname Entnahme Nachname damit sagen möchte. Für alle anderen: es ging um 2G in Sachsen-Anhalt. Wusste nicht, dass 2G je nach Indoorspielplatz anders aussieht. Wusste auch nicht, dass es überhaupt eine Verordnung gibt, die besagt, das vollständig geimpfte Erwachsene sich nicht extra testen lassen müssen, vollständig geimpfte Kinder hingegen schon (ergibt auch keinen Sinn).
Hab auch nochmal in die neuesten und in etwas ältere Verordnungen reingeschaut und finde es dort für keinen Bereich.
„Keine Ahnung“
merkt man, vor allem vom Inhalt der Verordnung und dessen Bedeutung
Keller-Sagi motzt mal wieder schlau rum.
Betonung auf schlau!
@wo ist dein Problem/Sagi: aber wenn du keine Ahnung vom Inhalt der Verordnung und dessen Bedeutung hast, warum antwortest du überhaupt und stellst dieses Unwissen zur Schau?
Ach ich find den Sagi manchmal sogar ganz witzig. Nur wenn ständig die gleichen „Gags“ kommen, wird es öde und wirkt es zwanghaft, was es vermutlich auch ist
Was steht denn in der Verordnung dazu?