Polizei ermittelt Ladendieb nach Öffentlichkeitsfahndung

15 Antworten

  1. Durstlöscher sagt:

    Da hat aber einer ordentlich Durst gehabt.Zumindest ist die Tat noch nicht verjährt nach über 2 Jahren

  2. Momentmal sagt:

    März 2022. Sehr zeitnah.

  3. tja sagt:

    Im März 2022 galt noch Maskenpflicht in den Geschäften. Aber was so ein richtiger Krimineller ist, der hält sich nicht an Regeln – selbst wenn er sich damit selbst schadet.

  4. Fred sagt:

    Ist nur erstaunlich, daß man beide male den genauen Warenwert ermitteln konnte…

    • EVP-Aufkleber sagt:

      Manchmal steht der sogar drauf.

      • 🤦‍♀️ sagt:

        Steht aber nicht drauf, ob der Artikel geklaut wurde.

        • bin_gespannt sagt:

          Wenn man nur immer genau wüsste, wieviel von welchen Artikeln sich im Laden und Lager befinden.

          Aber das wird wohl noch Jahrhunderte dauern bis wir so digitalisiert sind.

          Dann gibt es auch endlich Geldautomaten, in denen keine Bankmitarbeiter mehr sitzen müssen.

          • bin gespammt sagt:

            Ja, wenn der Artikel den Laden über die Kasse verlässt, kann er elektronisch erfasst werden. Beim Klauen nun gerade nicht.

            • 1rätsel sagt:

              Inventur – was ist es, was kann es

              • ok sagt:

                Die machen also bei jedem Verdacht auf Diebstahl erst mal den Laden zwei Tage für eine Inventur dicht. Klingt plausibel und wirtschaftlich vernünftig.

              • mitdenken bitte sagt:

                „Die“ wissen, wie viel Ware sie eingekauft haben.

                „Die“ wissen, wie viel Ware sie verkauft haben.

                „Die“ wissen, wie viel Ware noch da sein müsste.

                „Die“ bemerken, dass jemand diese Ware gestohlen hat.

                „Die“ sehen ins Regal und zählen nach.

                „Die“ sehen anhand der Differenz (und des Videos), wie viel genau gestohlen wurde UND können sagen, welchen Wert die gestohlene Ware hat, denn „die“ kennen den Preis ihrer Ware.

                Es ist wirklich einfach.

  5. Ursula B. sagt:

    Wie kaputt ist diese Gesellschaft geworden, dass man Leute wegen 150€ öffentlich diffamiert und an den Pranger stellt. Vor gut 30 Jahren konnt ich das wegen Mordes verstehen(siehe RAF-Terror) aber heutzutage…unbegreiflich für mich

    • bin_gespannt sagt:

      Nun kennst du ihn und kannst ihm immer wenn er 150 Euro braucht, das Geld geben. Toll oder.

      Aber nicht jeder, möchte jemand anderen einfach so 150€ schenken.

    • Nadine sagt:

      Er hat schon in mehreren Läden gestohlen u wird eigentlich schon lange gesucht. Wo ich arbeite,hat er auch mehrfach schon gestohlen trotz Hausverbot. Es interessiert ihn nicht. Deswegen sollte man immer due Duene veröffentlichen! Straftat bleibt Straftat u sollte nicht runter gespielt werden. Mit ihren Argumentation schreiben Sie das ja toll zu finden. Solch Sichtweise kann ich nicht nachvollziehen.

    • Emmi sagt:

      @Ursula B., wie würdest du reagieren, wenn dieser Mensch wiederholt in deiner Wohnung Diebstähle begeht? Deine Versicherung, so du eine hast, steigt und es gibt Auflagen zur Sicherheit.
      In Läden bezahlen das letztendlich alle Kunden, weil die Schäden auf die Preise aufgerechnet werden. Diebstahl ist noch immer eine Straftat.

    • Franz2 sagt:

      Aber wenn ein Mensch, der hier nicht geboren ist, mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wird, dann fällt die Argumentation natürlich komplett anders aus, nicht wahr ?

    • t-haas sagt:

      Da wird keiner an den Pranger gestellt oder diffamiert. Das ist Rechtspraxis nach StPO, die ein Richter nach Erfolglosigkeit sämtlicher anderer Ermittlungsmaßnahmen verfügt. Ob du das begreifst oder nicht ist dazu irrelevant.

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