Prozess wird neu aufgerollt: Ex-Ehefrau vor Grundschule niedergestochen
Es war eine Tat, die vor anderthalb Jahren schockierte. Direkt vor der Diesterweg-Grundschule wurde eine Frau niedergestochen, die gerade eines ihrer Kinder zur Schule bringen wollte. Die Polizei konnte den Täter schnappen, ihr Ehemann. Im vergangenen Jahr wurde der Syrer auch bereits wegen versuchten Mordes zu 9 Jahren Haft verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aber aufgehoben, so dass nun der Fall neu aufgerollt wird. Die Urteilsbegründung rechtfertige nicht die Annahme „niedriger Beweggründe“, also Mordmerkmale. Nun lautet der Vorwurf „versuchter Totschlag“.
Zunächst soll er der Frau mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm in die Brust gestochen haben. Nachdem sie auf Boden gegangen ist, soll er ihr mindestens sieben weitere Stiche in den Bauch- und Brustbereich versetzt haben. Durch die Attacke hat die Frau lebensgefährliche Stichverletzungen erlitten, durch eine sofortige Notoperation wurde ihr Leben gerettet.
Offenbar wollte sich der Angeklagte dafür rächen, dass sich seine Frau von ihm getrennt hatte und gegen ihn ein Kontaktverbot hinsichtlich der gemeinsamen Kinder erwirkt hatte, so die Urteilsbegründung im ersten Prozess.











Wenn es ein Sturm gewesen wäre, hätten die 3 Polizisten ihn nicht aufgehalten!
Deswegen die Dinger links und rechts vom Wort und das Adjektiv davor.
Du findest es offenbar in Ordnung, dass diese nachweislich begangene Tat nun nochmals auf unser aller Kosten mit juristischen Spitzfindigkeiten durchlöchert wird? Egal, welches Schubkästchen hier aufgemacht wird, ich finde es skandalös. 9 Jahre Knast sind meiner Meinung nach mehr als angemessen, für den Versuch, seine Ehefrau zu töten. Offenbar ist der Täter ein Mensch, der dies aus welchen Gründen auch immer, dies als ungerecht empfindet und anfechtet. Unser Rechtsstaat legt ihm alle Mittel und Wege zu Füßen. Ich finde das nicht in Ordnung – du scheinst davon begeistert. Letztlich eine Frage der persönlichen moralischen Grundsätze.
Die Tat soll nicht durchlöchert werden. Der Täter soll seiner gerechten Strafe zugeführt werden. Das ist Sinn und Zweck solcher Verfahren und das ist Sinn und Zweck von Rechtsmitteln.
Auch wegen versuchten Totschlags können 9 Jahre Feiheitsstrafe verhängt werden, es kann sogar mehr geben, theoretisch bis zu lebenslänglich.
Unser Rechtsstatt legt jedem alle Mittel und Wege zu Füßen. Genau das ist Gerechtigkeit! Lies mal Art.3 des Grundgesetzes. Steht gleich im ersten Satz.
Moralische Grundsätze führen zur Gesetzgebung. Das Einhalten von Gesetzen ist dann unter anderem Aufgabe der Justiz. Da haben aber moralische Instanzen eben nichts mehr zu melden. Nur so kommst du zu gerechten Ergebnissen. Das ist schon mit der Trennung von Kirche und Staat passiert. Auch wenn sich manche eine geistig-moralische Instanz wie im Iran oder in Afghanistan zu wünschen scheinen, die noch über dem Gesetz steht.
Bist du so dumm oder tust du nur so? Die Tat wurde bereits festgestellt – also ist es ein Fakt – und er wurde dafür zurecht und angemessen verurteilt. Was soll ein erneuter Prozess noch bringen? Der hat die Frau niedergestochen und Punkt.
„Durch die Attacke hat die Frau lebensgefährliche Stichverletzungen erlitten, durch eine sofortige Notoperation wurde ihr Leben gerettet.“ Ich habe da keine Fragen mehr!
Und keine Sorge, ich habe den Herbst 1989 erlebt 🙂 Aber „diese Vorgehensweise“, die du hier meinst, hat mit der jetzigen nachgewiesenen Tat überhaupt nichts zu tun.
Die Tat wurde festgestellt. Der Täter hat sie nicht mal bestritten. Um wegen (versuchten) Mordes verurteilen zu werden, müssen ihm aber nunmal Mordmerkmale nachgewiesen werden. Nur dann ist es auch Mord. Das ist dem Gericht im ersten Anlauf nicht gelungen, weshalb der BGH das Urteil aufgehoben hat. Dass die Staatsanwaltschaft jetzt nur noch versuchten Totschlag anklagt, zeigt eher, dass sich die niedrigen Beweggründe wohl auch nicht nachweisen lassen.
Aber wenn du da mehr Informationen hast und weißt, wie man das trotzdem noch hinbiegen kann, melde dich bei der Staatsnwaltschaft. Die warten auf Experten wie dich. Wenn du 1989 erlebt hast, erst recht. (Auch wenn ich mich auf die Zeit und das Rechtsverständnis in den 60 Jahren davor bezog.)
Allerdings solltest du immer sicher gehen, nicht selbst als der Dumme dazustehen, wenn du dich soweit aus dem Fenster lehnst.