Rechtsanwalt Johannes Menke vom Mieterrat Halle zum Geschehen im Südpark: Die Stadt versucht sich hier einen schlanken Fuß zu machen und sich einfach aus der Sache rauszuhalten
Nach unserer gestrigen Berichterstattung über die wiederholte Androhung der Versorgungseinstellung mit Warmwasser und Wärme im Südpark von Halle (Saale) hat sich der stellvertretende Vorsitzende des Mieterrats Halle / Saale e.V., Johannes Menke, mit einer Stellungnahme an uns gewandt.
Zum einen sei es großer Nonsens, was der Eigentümer geschrieben habe. „Er soll einfach bezahlen. Dann haben die Stadtwerke auch nicht das Recht abzuschalten“, so Menke. Gegen dieses Recht von Stadtwerken, die Versorgung abzuschalten, sei laut Rechtsprechung weder eine einstweilige Verfügung noch eine Klage möglich, wenn bei der Bezahlung von Abschlägen oder Endabrechnungen nachweislich massiver Verzug bestehe. Das Schreiben der Verwaltungsgesellschaft sei unfassbar und absurd, weil für den Rückstand nicht die Verwalter zuständig seien, sondern der Gebäudeeigentümer, also die Immobiliengesellschaft. Gleichzeitig zeige es aber wie dramatisch die finanzielle Situation der Eigentümergesellschaft offenbar sei.
Zu den Äußerungen der Stadt uns gegenüber sagt Menke: „Es ist dringend notwendig, dass die Stadtverwaltung agiert. Dass dort offensichtlich keine Handlungsanleitung oder eine Verwaltungsvorschrift existiert, die sofort umgesetzt werden kann, ist unglaublich und ein Versagen der Verwaltungsspitze. Da kann man nur sagen, die Stadt versucht, sich hier einen schlanken Fuß zu machen und sich einfach aus der Sache herauszuhalten.“ Es sei eine nicht bestreitbare Tatsache, dass die Stadt für die Umsetzung des Wohnraumaufsichtsgesetz zuständig sei. „Falls ein einzelner Mieter oder mehrere Mieter persönlich einen Antrag an die Stadt stellen, tätig zu werden, haben diese sogar einen Anspruch und ein subjektives Recht darauf, dass ihr Antrag im Ermessen fehlerfrei beschieden wird“, so Menke. Wenn die Stadt einem solchen Antrag nicht stattgebe und ihn ablehne, mit den „unsinnigen Argumenten“ aus dem Antwortschreiben der Pressestelle, könnten die Mieter dagegen sogar beim Verwaltungsgericht klagen.
Die Stadt, in Person von Herrn Geier, wende das Wohnraumaufsichtsgesetz Sachsen-Anhalt hier nicht zu Gunsten von mehreren Mietern, ja sogar im Extremfall mehreren hundert betroffenen Menschen an. „Das zeigt, wie wenig Herr Geier sich für die Sorgen und Nöte von Mietern in einer derartigen Situation interessiert.“ Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass hier Menschen nicht nur psychisch, sondern darüber hinaus auch physisch betroffen seien. Insbesondere wenn es jetzt wieder kälter werde und mit Sicherheit auch Familien mit kleinen Kindern betroffen seien, die sich dann einer Situation ausgesetzt sehen, die für die Kinder gesundheitlich dramatisch sein könne.
„Im Grunde genommen muss man sagen: Sobald die Stadt erfährt, dass der Fernwärmeversorger mit einer Versorgungseinstellung droht, müsste die Stadt sofort an den Eigentümer herantreten, ihn schriftlich zur Sache anhören und gleichzeitig entsprechende Maßnahmen androhen.“ Als Beispiel nennt Menke ein Bezirksamt in Berlin, welches schon in den 1980er Jahren, als der Fernwärmeversorger wirklich abgeschaltet hatte, beim Fernwärmeversorger die Kosten der Versorgung übernommen habe. Anschließend habe man den Eigentümer beim Verwaltungsgericht Berlin auf Übernahme der Kosten verklagt und 1982 diesen Prozess gewonnen. “Es ist ein absoluter Witz, dass die Presseabteilung der Stadt Halle es so darstellt, als ob die Stadt hier überhaupt nichts machen kann, weil das eine zivilrechtliche Auseinandersetzung unter den Vertragspartnern ist.“, so Menke.
Menke stellt sich hier aber auch die Frage, ob Bürgermeister Geier solche Presseanfragen überhaupt einmal auf seinen Tisch bekomme und die uns gegenüber geäußerten Antworten tatsächlich die Sichtweise der Stadtverwaltung seien. „Denn das Wohnraumaufsichtsgesetz dient gerade dem Schutz von Mieterinnen und Mietern und ist ein äußerst soziales Mieterschutzgesetz. Ich finde es ist fast schon ein Witz, dass gerade ein sozialdemokratischer Bürgermeister wie Herr Geier das nicht weiß oder das Gesetz wissentlich nicht anwenden will.“
Soll etwa die Stadt die Schulden für den Eigentümer bezahlen? Oder wie stellt sich der Mieterrat das denn vor? Steuergelder zur Bezahlung von Schuldnern. Dann werden noch mehr Eigentümer nicht zahlen
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Was hast Du denn aus dem Text nicht mitbekommen?
Vermutlich hattest Du Schaum vor dem Mund, als dort geschrieben stand „…. die Kosten der Versorgung übernommen habe.“
Das geht danach noch weiter!
Lesen bildet im Übrigen auch.
Ach, ist schon Wahlkampfzeit mit Menke, dass er sich so aufbläst 🙂
Nach diesem Gesetz muss die Stadt die Kosten der Wärmeversorgung übernehmen und diese Kosten werden im Grundbuch abgesichert. Darüber hinaus kann die Stadt nach diesem Gesetz gegen den Eigentümer ein Bußgeldverfahren eröffnen. Sie muss aber wohl aus dem Tiefschlaf gerissen werden, um endlich zu Handeln.
Auszug §1 WoAufG LSA
„Die Gemeinden handeln im pflichtgemäßen Ermessen. Es besteht kein Anspruch auf Einschreiten der Gemeinden.“
Es besteht offenbar eine Pflicht zu einer Ermessensentscheidung.
Aber eben keine Pflicht zur Kostenübernahme.
Ich kann nicht verstehen warum die Stadt soetwas macht.Umzug ist auch eine Lösung.
Kein Geld aber für andere die Schulden übernehmen.da kann man sich nur an den Kopf fassen.
Vielleicht übernimmt die Stadt auch mein Blitzerfoto,das st nicht so teuer
Allein der Profilname des Nutzer geht schon fehl.
Jeder Mensch in Deutschland hat Pflichten.
Im Übrigen an diese ‚Paula‘ :
halte Dich gefälligst an die Verkehrsregeln. Dann bekommst Du im Normalfall auch kein Blitzerfoto.
Johannes Menke kann sich ja um Ersatzwohnraum bemühen, den es in Halle reichlich gibt. Das wäre jedenfalls produktiver, als die Stadt mit inhaltslosen Vorwürfen zu überziehen.
„Das zeigt, wie wenig Herr Geier sich für die Sorgen und Nöte von Mietern in einer derartigen Situation interessiert.“
Diese sinnbefreite Polemik ist schon ziemlich krass. Niemand zwingt die Mieter im Südpark, dort zu wohnen. Die können jederzeit umziehen. Es ist nicht Egbert Geiers Aufgabe, sich um unbezahlte Fernwärmerechnungen zu kümmern.
„Als Beispiel nennt Menke ein Bezirksamt in Berlin, welches schon in den 1980er Jahren, als der Fernwärmeversorger wirklich abgeschaltet hatte, beim Fernwärmeversorger die Kosten der Versorgung übernommen habe.“
Jetzt sollen also die halleschen Steuerzahler für die unbezahlten Rechnungen aufkommen? So etwas kommt überhaupt nicht in Frage und ist schon vom Gedankengang her völlig absurd.
Es ist nicht die Aufgabe von Johannes Menke, sich um „Ersatzwohnraum“ zu bemühen.
Du hast inhaltlich-juristisch nichts vom Beitrag verstehen wollen.
Mieter mit geringem Einkommen können – entgegen Deiner realitätsfernen Auffassung – nicht umziehen, wie es ihnen beliebt.
Sie sind auf das Jobcenter und andere Sozialbehörden angewiesen, die bekanntermaßen sehr gerne das Recht brechen.
Natürlich kommt es in Frage. Den Grund dafür hast Du selber angeführt.
Deine krude Moralvorstellung steht nicht über dem Gesetz, sowie nicht über der Rechtsprechung.
Es ist kein „Gedankengang“ , was der Rechtsanwalt vorträgt. Sondern vielmehr eine juristische Tatsache.
Grundsätzlich hat die Stadt eine Fürsorgepflicht. Obdachlosigkeit ist zwingend zu verhüten.
Also pass gefälligst auf was Du schreibst!
Leider ist es doch nur ein Gedankengang eines Rechtsanwaltes. Wie so oft.
Hier zu behaupten, dass die Mieter einen Anspruch auf Einschreiten der Stadtverwaltung einklagen könnten, passt irgendwie nicht zu „Es besteht kein Anspruch auf Einschreiten der Gemeinden.“ in §1 des Gesetzes. Aber macht natürlich super Presse für Herrn Menke. Wie so oft.
Mir ist dieser Menke völlig unbekannt. Ich hoffe es ist Keiner, der politisch heraussticht.
Rechts, links, grün, SPD , CDU oder FDP .
Was er vorträgt wirkt juristisch sehr fundiert.
Jede Stadt hat Polizeiverordnungen. Nach diesen muss Obdachlosigkeit nach Kräften vermieden werden.
Hier kommen bisher von mindestens 3 Persoen nur die Vermengung von Moral mit Recht,, statt rechtlich brauchbare Informationen.
Was wollt ihr denn immer nur mit Arbeit? Niemand wird geboren, um arbeiten gehen zu müssen.
Der Staat zahlt seit Jahrzehnten bewusst niedrige Altersrenten.
Dazu werden Altersrenten ab einer Höhe von 1.400 € monatlich versteuert. Das kritisiert ihr natürlich nicht.
Die Würde des Menschen ist unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Wann kapiert das auch der Letzte von euch Verbohrten?
Arbeiten lohnt sich aus mindestens 4 Gründen nicht:
1.) Zu geringe Löhne.
2.) Man muss zwecks der Rente selber vorsorgen.
3.) Die Altersrenten sind zu niedrig.
4.) Altersrenten werden ab 1.400 € mtl. versteuert.
Der deutsche Staat beutet durchschnittliche Arbeitnehmer aus. Nichts anderes.
Warum wohl sind Beerdigungen und Pflegeplätze im Heim so teuer? Warum verlangt der Staat 15 bis 25 Jahre Friedhofsgebühren ( ?! ) ?
Damit er die nicht mehr arbeitende Bevölkerung bestraft. Hier abschröpft.
„Mieter mit geringem Einkommen können – entgegen Deiner realitätsfernen Auffassung – nicht umziehen, wie es ihnen beliebt.
Sie sind auf das Jobcenter und andere Sozialbehörden angewiesen, die bekanntermaßen sehr gerne das Recht brechen.“
Ok die einen brechen das Recht (wie auch immer) und die anderen staatlichen „Geldversorger“ sollen über Fürsorgepflicht helfen. Vielleicht sollten die Geringverdiener mal versuchen ein Einkommen zu erwirtschaften um nicht auf den Staat angewiesen zu sein. Denn dieses Geld vom Staat muss ja durch andere erwirtschaftet werden.
Danke.
Vom Recht hältst Du als Liberaler offensichtlich nicht viel, wenn es um den Schutz von Mietern geht. Die Mieter haben nach diesem Gesetz einen subjektiven Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen durch die Stadt Halle.
Die Hallischen Steuerzahler müssen doch auch für Kita Beiträge aufkommen, PH. Warum spielst du dich so auf? Bist wohl involviert?
Auf gut deutsch, hier ist möglicherweise der Eigentümer seit langem nicht oder nur teilweise zahlungsfähig. Man nennt das auch insolvent. Liegt hier eventuell sogar Insolvenzverschleppung vor? Warum nimmt das Wort Insolvenz die Stadt nicht in den Mund?
Weil womöglich für Straftaten ganz andere Stellen zuständig sind.
Genau, stimmt. Da ist beispielsweise die Staatsanwaltschaft zuständig.
Doch im Artikel zuvor wurden die Antworten Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Wenn man das ließt klingt es so, als ob die auch nicht in Eigenregie aktiv werden könnten und wollten.
Dann hast du falsch geleßen und falsch verstanden.
Letztlich geht es nur um Warmwasser und Wärme und wir haben einen warmen September mit reichlich Plus-Temperaturen.
Jammern auf einem hohen Niveau! 👎
Demokratie in Deutschland heißt aber auch, jeder hat das Recht, eine warme Wohnung zu haben
2x 10° sind auch 20° mehr brauchts nicht
… Kühlschranktür aufmachen und die 7°C auch noch ‚reinlassen! Genau mein Humor!
… präsentiert einen Auszug aus dem FDP-Parteiprogramm und somit alle Erwartungen bestätigt und erfüllt.
Und die bereits gezahlten Betriebskosten sind eine Spende an den Vermieter? Ist es nun Usus, bei der FDP nur noch Dünnes zu schwafeln und Leute zu beleidigen (siehe PaulusHallenser)?
Achso. Weil der September angeblich warm sei, sollen sich die zahlenden Mieter mal nicht so haben.
Diese zahlen zwar die Miete inklusive Nebenkosten.
Wenn dann der Vermieter jedoch seinen Pflichten nicht nachkommt, und Teile der Gelder nicht an die Versorgungsunternehmen weiterleitet, dann ist es laut der Meinung dieses Anti-Menschen in Ordnung, wenn die Versorgung von Heizung und Warmwasser eingestellt wird.
Die Miete wird ja eh durch das Jobcenter bezahlt. Da ist das nicht so schlimm…..
Wenn es im September warm ist, kann man auch schon einmal kalt duschen….
Dieser Hauptkommentargeber weint als erstes nach Mami, wenn er nur kaltes Wasser zur Verfügung hat! Abartig!
Irgendwann kommt für jeden der Moment, wo man markt, dass Mami nicht mehr kommt, egal wie lange und laut man nach ihr schreit.
Ich bin es gewohnt, dass Unternehmen, die nicht mehr zahlungsfähig sind, insolvent sind. Also Insolvenzverwalter bestellen, die Geschäftsführer des Immobilienkonzerns wegen Insolvenzverschleppung anzeigen und das Gebäude zwangsversteigern um damit die Schulden zu bezahlen. Warum das ausgerechnet hier nicht geht, würde ich gerne mal erklärt bekommen.
Wie und bei welcher Gelgenheit hast du dich daran gewöhnt?
In den Wirtschaftsnachrichten.
Da erklärt man dir auch, warum das Quatsch ist, was du weiter oben geschrieben hast.
Das kannst du alles von deinem „Zimmer“ aus beurteilen?
Sagi, zum Arzt!
Selbst schuld wer dort wohnt sucht euch Arbeit dann könnt ihr euch auch eine ordentliche Wohnung leisten. Solang einige vom Steuerzahler leben müssen diese da Wohnen wo es halt günstig ist.
Achso. Jetzt sind die Mieter schuld.
Wenn ein Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, sind die zahlenden Mieter selber schuld, weil sie ja in dem Gebiet wohnen würden. Interessante Logik.
Bei höherpreisigen Wohnungen und Mietshäusern gibt es natürlich nie willkürlich agierende Vermieter…..
Fast jeder Vermieter vermischt Moral mit Recht.
Habt ihr schon einmal Vermieter erlebt, die generell nachweisen ( Auszug Grundbuchamt ) überhaupt berechtigt zu sein, sich Eigentümer von Häusern, Garagen usw. zu nennen?
Da sträuben sich merkwürdigerweise nahezu alle Vermieter.
… dafür sind weder ein BM Herr Geier, Stadtverwaltung oder Stadtwerke in der Verantwortung. Es ist nur ein weiterer Beweis, dass sämtliche Angelegenheiten der Daseinsfürsorge, hier Wohnraum, allein in die öffentlichen Hand gehören. Die wirre kapitalistische Mär vom regulierenden Markt, zeigt hier ihre wundersame Wirkungsweise. Reprivatisierung jetzt!
Wir von der Firma Heuschrecken-Invest Halle UG i.G. finden Ihre Idee ganz toll. Bitte sofort an die Umsetzung gehen! Getreu unserem Firmenwahlspruch „Absahnen & Abhauen!“ würden wir uns gerne noch vor dem großen Kollaps einbringen.
Mal schauen: Pässe sind erneuert, Flugtickets nach Südamerika gebucht. Jo, könnte noch klappen!
Legt los, Genossen!
Herr Geier könnte zum Beispiel andere Wohnungen anbieten, wird ja bei Ukrainerin auch angeboten und eingerichtet.
Absolut richtig. Aber der böse Sozialismus hat ja versagt und deswegen ist der Kapitalismus der Gewinner. Aber das der Kapitalismus auch nicht die Lösung ist, sieht man gerade an ganz vielen Stellen. Es bedarf hier gravierende Gesetzesänderungen, dass solchen Unternehmen mal Grenzen aufgezeigt werden.
Ist schon heftig wie daemlich hier einige Kommentare sind.
Einen Staat, der seine Bürger nicht vor kalten Wohnungen im Winter schuetzen kann, braucht niemand. Natürlich gibt es Wege den Eigentümer in die Knie zu zwingen. Ob da nun sozial schwache Personen wohnen oder nicht, sie haben ja bezahlt. Notfalls muss mit Ausgleich enteignet werden. Ich kann nicht glauben, dass hier Mieter anderen Mietern gegenüber solche Arschlöcher sind. Schreibt ein Eigentümer.
Heizlüfter, Konvektor, Ölradiator – schon mal gehört?
Gibt es auch als Eigentum.
Diese sind als alleinige Heizquellen in Wohngebäuden nicht zugelassen – hat ebenfalls der Staat so entschieden.
Kann man das irgendwo nachlesen?
Meine Heizung könnte ja auch mal ausfallen….
An den kaputten ‚Staatsschutz‘ :
wenn Du unberechtigterweise kein Geld von Deinem Arbeitgeber oder wem auch immer bekommst:
Was heulst Du so rum? Schon einmal etwas von Freunden, Krediten, Sozialamt gehört? ….
Wie menschenfeindlich kann man sein?
Nehme bei einem Freund einen Kredit und schwupps, schon wirds warm. 🙂
Bernd: an sich top Kommentar.
Aber: würdest Du Mietinteressenten gehenüber nachweisen, dass Du Eigentümer bist?
Demnach mit einem Auszug aus dem Grundbuch oder einem Pachtvertrag?
Nein? Warum nicht?
Dann habe ich ggfs. einen gültigen Vertrag.
Aber wenn Du nicht der Eigentümer bist, müsste ich als zum Beispiel Garagenmieter jederzeit mit dem Rauswurf rechnen.
„Aber wenn Du nicht der Eigentümer bist, müsste ich als zum Beispiel Garagenmieter jederzeit mit dem Rauswurf rechnen.“
Maik Gold,
das entspricht nicht den Tatsachen. So werden viele Mietobjekte in Deutschland von Unternehmen und Personen vermietet (= Hausverwalter), die zwar Besitzer der Immobilien sind, aber nicht deren Eigentümer und stattdessen im Auftrag der Eigentümer handeln und vermieten.
… dass Sie nicht auch noch ihre nicht vorhandene Kompetenz in irgendwelchen politischen Entscheidungen unter Beweis stellen können. Wie die Begriffe schon aussagen, Besitzer und Eigentümer sind absolut das Gleiche (Besitz, Eigentum= im Besitz, im Eigentum von…). Ein Haus-/Immobilienverwalter ist lediglich durch Auftrag berechtigter Dienstleister eines Besitzers oder Eigentümers und kann in dessen Namen und Order, vertraglich festgelegte Maßnahmen um den Vertragsgegenstand ausführen.
Eigentümer und Besitzer können das Gleiche sein. Müssen es aber nicht. Zum Beispiel ist der Käufer eines Haus dessen Eigentümer und Besitzer.
Wenn Person X sein Auto an Person Y ausleiht, dann ist Person X der Eigentümer des Auto. Person Y ist dann jedoch der Besitzer des Auto von Person X , sobald Person Y eben des Eigentum von Person X habhaft ist.
Wenn zum Beispiel ein Garagenkomplex der Stadt gehört, und eine Privatperson dort eine Garage an mich vermietet – dann weiß ich nicht, ob der Vermieter Eigentümer, Pächter – oder weder noch – von der Garage ist.
Ist er kein Eigentümer der Garage, dann kann die Stadt die Garage jederzeit zum Nachteil des Mieter räumen.
Der Mieter hat dann den Schaden. Leider bleibt ein Garagenmietvertrag in der Regel gültig.
Vor allem auch dann, wenn dort nicht vermerkt ist, dass der Garagenvermleter auch der Eigentümer ist.
Wenn der Mietinteressent nicht vor Vertragsabschluss einen Nachweis über Eigentum oder Pacht des Vermieter einsehen kann, besteht immer ein hohes Risiko, dass es später Ärger geben kann.
Ich habe noch nie davon gelesen, dass Mieter oder Mietinteressenten einen Eigentumsnachweis von Vermietern verlangen.
Das sollten jedoch viel mehr Mieter / Mietinteressenten machen.
Denn die Vermieter können viel erzählen.
„Besitzer und Eigentümer sind absolut das Gleiche“
Geil, das war wieder sehr lustig. 🙂
Bitte mehr davon.