Drohende Versorgungs-Einstellung im Südpark am Dienstag: was sagen Stadtverwaltung, Eigentümer, Polizei und Staatsanwaltschaft zu den Vorgängen?

Seit Jahren gibt es im Südpark in Halle-Neustadt bereits Probleme mit der Bezahlung von Dienstleistungen durch den Gebäudeeigentümer. Handwerker, Hausmeister und Reinigungsunternehmen sind ebenso betroffen wie die Stadtwerke. Während der Eigentümer der Gebäude seit Jahren derselbe ist, hat dieser regelmäßig andere Hausverwaltungen eingesetzt. Und diese sind ja der erste Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter. Das stellt sie schon im normalen Alltag vor die ein oder andere Herausforderung. Wenn aber aufgrund unbezahlter Rechnungen an den Versorger, wie nun erneut geschehen, die Abschaltung der Versorgung mit Warmwasser, Strom oder Heizung gedroht wird, wäre ein direkt greifbarer Ansprechpartner vor Ort zumindest ein Ansatz, um mit dem Verwalter ins Gespräch zu kommen. Doch selbst das ist den Mieterinnen und Mietern der aktuell zahlreich betroffenen Wohnungen im Südpark nicht mehr möglich: Bis auf Weiteres bleibt das Büro vor Ort „Auf Grund der derzeitigen Umstände“ geschlossen. Die Hausverwaltung SIM Property Management GmbH mit Sitz in Jena schließt also das Büro, wenn es am meisten gebraucht wird. Am Dienstag wollen die Stadtwerke Heizung und Warmwasser wegen wiederholt unbezahlter Rechnungen und diverser Mahnungen abschalten.
Die Hausverwaltungsgesellschaft SIM erklärt, man verstehe die Bedenken der Mieterinnen und Mieter sehr gut und sei um eine Lösung bemüht. Mit allen relevanten Parteien sei man im Austausch – also mit dem Eigentümer als Schuldner ebenso wie mit den Stadtwerken, die auf offenen Forderungen sitzen. Allerdings könne man derzeit keine weiteren Informationen zur laufenden Kommunikation mitteilen, heißt es von SIM.
Wir haben auch die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, um eine Stellungnahme gebeten. Über diverse Ecken ist diese der Eigentümer der Bevo Alpha, also Besitzer der Wohnblöcke. Es äußerte sich der Vorstandsvorsitzende Bernd Klein. Klein betont, dass die meisten Sachverhalte in der Vergangenheit weit vor dem Zeitpunkt liegen, als die DEGAG die Immobilien übernommen habe. „Seit dem Ankauf gab es mehrfach Anlass, die Verwaltungen zu wechseln, woraus sich leider immer wieder Übergabefriktionen ergaben“, so Klein. Den teils sehr ungepflegten Zustand der Immobilien und des Umfeldes erklärt Klein mit gar nicht oder nur unzureichend ausgeführten Arbeiten von hiermit beauftragen Hausmeisterunternehmen in der Vergangenheit, denen aufgrund der Minder- oder Nichtleistung natürlich auch nicht die vollständige Vergütung zugestanden habe. Doch hier verspricht Klein eine Verbesserung der Situation: „Mit der Übergabe an die aktuelle Verwaltung wurde auch ein neues Hausmeisterunternehmen beauftragt, das sich nunmehr um die Anlagen kümmert.“
Auf die Frage nach der Leerstandsquote antwortet Klein mit Verweis auf den Schutz interner Unternehmenskennzahlen sowie den Datenschutz nicht. Auf einem Aushang an den betroffenen Gebäuden heißt es jedoch: „Der Grund hierfür [die angedrohte Einstellung der Versorgung mit Wärme und Warmwasser, anm. d. Red.] liegt in den unzureichenden Einnahmen aus Mietzahlungen, die aufgrund des hohen Leerstands in den Objekten aktuell nicht ausreichen, um die laufenden Kosten vollständig zu decken.“ Auch die Fluktuationsrate bzw. Angaben zur durchschnittlichen Mietdauer wurden uns vom Unternehmen nicht genannt, Klein verweist stattdessen nur darauf, dass manche Mieterinnen und Mieter bereits seit den 1980er in der Wohnanlage wohnen.
In seinem Schreiben geht Klein auch auf moralische und rechtliche Fragen ein und wirft der Stadtwerke Halle GmbH als Versorger Unverhältnismäßigkeit vor: „In unseren Augen stellt das von den Versorgungsunternehmen angedrohte „Ausfrieren“ von Mietern eine Art Erpressung dar, die nicht in Ordnung und insbesondere komplett unverhältnismäßig ist.“ – und verweist auf die §§ 19 Strom GVV bzw. 19 Gas GVV. Ein Versorgungsunternehmen müsse sich, aus Sicht der DEGAG, auch dann an diese Vorschriften halten, wenn „Kunde“ und „Betroffener“ nicht identisch seien, d.h. wenn die durch die Unterbrechung einer konkreten Gefahr ausgesetzten Mieterinnen und Mieter (die „Betroffenen“) nicht direkt „Kunde“ des Versorgungsunternehmens ist (sondern ein Grundeigentümer). „Es geht hier schließlich allein um den „betroffenen Menschen“ und nicht um den „betroffenen Kunden“ in der Wohnung. Den wirtschaftlich leistungsstarken Versorgungsunternehmen sollte durch die Wohnungsbehörden untersagt werden, Mieterinnen und Mieter auszufrieren, bevor diese bei Gericht Zahlungsklage erhoben haben“, so Klein. Abschließen erklärt er, dass man sich ungeachtet dessen kümmern und herausfinden werde, warum es zu Rückständen bei den Zahlungen an die Versorgungsunternehmen gekommen sei. „Dafür stehen schließlich die Mieteinnahmen zur Verfügung.“
Auch wir haben uns mit den rechtlichen Möglichkeiten der Mieterinnen und Mieter beschäftigt und sowohl die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) als auch die Polizeiinspektion Halle (Saale) um eine entsprechende Einschätzung gebeten. Eine Polizeisprecherin antwortete, dass nach den wenigen der Polizei aus den Medien vorliegenden Informationen, ein strafrechtliches Handeln nicht erkennbar sei. Die Antwort der Staatsanwaltschaft lautet im Tenor gleich: „Allgemein kann aber gesagt werden, dass nach den von Ihnen mitgeteilten Informationen es sich eher um rein zivilrechtliche Streitigkeiten handeln dürfte“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine abschließende strafrechtliche Einordnung sei aber nur anhand des konkreten Einzelfalls möglich.
Und was sagt die Stadtverwaltung, der die Sorgen und Probleme der Menschen im Südpark schon seit längerem bekannt sind, zu ihren Möglichkeiten nach dem Wohnraumaufsichtsgesetz, Maßnahmen zu ergreifen „wenn eine Verwahrlosung vorliegt oder ein Missstand besteht“? Kurz zusammengefasst: Unsere Fragen wurden nur ausweichend oder gar nicht beantwortet.
Wir wollten wissen, in welchen konkreten Fällen die Stadtverwaltung seit 2019 von der im o.g. Gesetz eingeräumten Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, Gebrauch gemacht hat und Art und Umfang der Maßnahmen erfahren. Hierzu heißt es von der Stadtverwaltung: „Die Stadt hat auf Grundlage des Wohnraumaufsichtsgesetzes in den vergangenen Jahren mehrere Kontrollen im Südpark durchgeführt und auch mit dem Verwalter Kontakt aufgenommen. Eine statistische Auswertung liegt nicht vor.“ Der Stadtverwaltung ist somit anscheinend nicht exakt bekannt, welche Maßnahmen sie wann, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang durchgeführt hat.
Als Begründung dafür, dass die Stadtverwaltung von dem ihr nach §5 Abs. 1 WoAufG LSA eingeräumten Recht auf erforderliche Maßnahmen, wenn eine Verwahrlosung vorliegt oder ein Missstand besteht, bisher offensichtlich noch keinen Gebrauch gemacht hat, geht die Stadtverwaltung nur auf die Ursachen ein, nicht jedoch auf die Folgen, die eben einen Missstand für die Betroffenen darstellen. So heißt es, dass Kernproblem im Falle einer Versorgungseinstellung bei unbezahlten Rechnungen sei regelmäßig nicht der Zustand des Hauses, sondern die finanzielle Lage der Eigentümer respektive deren Entscheidungen zu Auszahlungsterminen. Darauf habe die Stadt aber keinen Einfluss. Weiter heißt es im Antwortschreiben: „Die Stadt kann die Aufgaben der Eigentümer nur im absoluten Einzelfall im Rahmen der Ersatzvornahme übernehmen. Die oftmals schlechte Kommunikation von Eigentümern oder Verwaltern zu den Mietern kann ebenso wenig kompensiert werden, wie eine nachlässige Pflege des Gebäudes.“
Offenbar sieht die Stadtverwaltung in den vergangenen und der aktuellen Situation keinen solch gravierenden Missstand, der ein Einschreiten auf den ihr gegebenen rechtlichen Grundlagen rechtfertigen würde. Auf unsere Frage, ob es denn überhaupt interne Handlungs- und/oder Verwaltungsanweisungen gebe, die den Umgang mit gravierenden Missständen regeln, die ein Handeln nach dem Wohnraumaufsichtsgesetz ermöglichen, erhielten wir gar keine Antwort.
Freiheitliche Demokratie ist hart
„Die oftmals schlechte Kommunikation von Eigentümern oder Verwaltern zu den Mietern kann ebenso wenig kompensiert werden, wie eine nachlässige Pflege des Gebäudes.“
Es geht doch nicht um eine schlechte Kommunikation oder eine nachlässige Pflege.
Die beste Hausverwaltung kann nichts unternehmen, wenn die asoziale Mieterschaft nicht in der Lage ist, Müll zu trennen, das Haus pfleglich zu behandeln und Vandalismus zu unterbinden.
Eine Aussetzung des Mietspiegels, dem Markt angepasste Mieterhöhungen, die Mglichkeit, asoziale und nicht zahlungskräftige Mieter unverzüglich vor die Tür zu setzen würde Abhilfe schaffen.
Wo bleiben die „nicht zahlungskräftigen“ Mieter langfristig?
Hauptsache, du schreibst ihm hier.
Das Geschäftsmodell derartiger Immobilienfirmen ist (außer vielleicht Finanzspekulation und Geldwäsche) aber genau, solche Mieterschuchten zu bedienen. Wenig Aufwand, ordentlicher Ertrag heißt das Modell.
Du wirst doch niemand sein superneoliberales Geschäftsmodell madig machen.
Du scheinst keine Ahnung zu haben, worum es in dem konkreten Fall geht und kennst die Historie nicht. Schau mal etwas über deinen Gedankentellerrand hinaus.
Was hat Mülltrennung damit zu un, dass dort keine Reinigungsmaßen, durch eine Reinigungsfirma, durchgeführt werden. Die Firmen wurden einfach nicht mehr bezahlt. Daran sind nicht die Mieter schuld, einzig die, die Blöcke zum Geld abschöpfen nutzen.
Wie pfleglich willst du denn ein Haus behandeln, damit du normale Abnutzung verhindern kannst, wenn nicht einmal notwendige Sanierungsarbeiten gemacht wurden in den letzten Jahren?
Das geht alles seit Jahren so und hat nichts mit Zahlungsmoral der Mieter zu tun. Wieso assoziale Mieterschaft? Du meinst damit sicher die Mieter, die in den Wohnungen leben? Du stempelst sie alle als assozial ab. Welch einfache Denkweise.
Aussetzung des Mietspiegels und Mieten hochschrauben??? Es geht hier um Wohnungen, wo kurz nach der Wende ein wenig saniert wurde und gute 20 Jahre nichts mehr gemacht wurde. Du willst also, Luxusmieten einführen für einfache Wohnungen, um zahlungsunwillige Mieter loszuwerden? Ohne Worte.
Liberaler,
Sie haben mit Ihrem Beitrag zu 100% recht!
Schabe lone?
Hast du dir jetzt selber geantwortet? Alle Achtung.
Liberaler und ich sind definitiv zwei verschiedene Personen.
Beiträge hier bei DbH schreibe ich ausschließlich unter meinem guten Namen.
Nein, du versteckst dich feige hinter einem Pseudonym.
„guter Name“ – bester Witz heute. Komisch, dass deinen „guten Namen“ keiner auf dem letzten Wahlzettel angekreuzt hat.
Ging ja auch nicht.
Deine Denkweise beweist, dass DU nicht viel zu bieten hast. Weder in der deutschen Rechtschreibung noch aus wirtschaftlicher Sicht. Aber lass es gut sein, FDP, kann ja auch nur Säbelrasseln. Bei der nä. Bundestagswahl werden sie keine Rolle mehr spielen…
Wie schreibt man übrigend assozial? Auf jedem Fall nicht so wie Sie.
Das muss man sich geben: Der Chef des Immo-Unternehmens redet was von „Erpressung“ – aber sieht nicht ein, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Man stelle sich vor, man geht für 200€ einkaufen, aber wenn man nicht zahlen kann, nutzt man als „Argument“ einfach Erpressung, wenn der Ladendetektiv oder die Polizei einen festhalten.
Das wäre Freiheitsberaubung, nicht Erpressung.
„Der Grund hierfür [die angedrohte Einstellung der Versorgung mit Wärme und Warmwasser, anm. d. Red.] liegt in den unzureichenden Einnahmen aus Mietzahlungen, die aufgrund des hohen Leerstands in den Objekten aktuell nicht ausreichen, um die laufenden Kosten vollständig zu decken.“
Abschließen erklärt er, dass man sich ungeachtet dessen kümmern und herausfinden werde, warum es zu Rückständen bei den Zahlungen an die Versorgungsunternehmen gekommen sei. „Dafür stehen schließlich die Mieteinnahmen zur Verfügung.“
Na was den nun, zu wenig Mieteinnahmen oder doch ausreichende Einnahmen?
Was haben die fehlenden Zahlungen an die Versorger mit der mangelhaften Arbeit der Hausmeisterdienste zu tun? Da diese nicht voll bezahlt wurden müsste doch mehr Geld zur Verfügung stehen um die Versorger zu bezahlen!
Merkwürdig…
„Verwahrlosung oder Missstand“ betrifft nicht zivilrechtliche Zahlungsauffälligkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Das dürfte sich auf den Zustand der Gebäude und des Umfeldes beziehen, auf Unfallgefahren oder Gefahren im Bereich Gesundheitsschutz bei Ungeziefer oder Schimmel. Und Versorgungsbeiträge der Warmmieten sind keine Mieteinnahmen des Vermieters, sondern letztendlich Durchlaufbeiträge. Somit ist das Argument des Vermieters wegen Leerstand etc auch nicht zugkräftig.
Warum Polizei bzw. Staatsanwaltschaft hier aber nicht den Anfangsverdacht des Betruges oder der Untreue/Unterschlagung seitens des Vermieters erkennen, erschließt sich mir nicht.
„Und Versorgungsbeiträge der Warmmieten sind keine Mieteinnahmen des Vermieters, sondern letztendlich Durchlaufbeiträge. Somit ist das Argument des Vermieters wegen Leerstand etc auch nicht zugkräftig“
MS,
das ist so nicht richtig.
So werden die Grundsteuer und die Anschlussgebühren für Wasser und Wärme nur anteilig auf die einzelnen Wohnungen umgelegt. Bei Untervermietung muss der Vermieter die Anteile der Leerwohnungen übernehmen. Hier ist es in der Tat so, dass der Vermieter draufzahlt und dadurch unter Umständen zahlungsunfähig wird.
„Warum Polizei bzw. Staatsanwaltschaft hier aber nicht den Anfangsverdacht des Betruges oder der Untreue/Unterschlagung seitens des Vermieters erkennen, erschließt sich mir nicht.“
Deswegen sollten Sie diesbezüglich mal ein Gespräch mit einem richtigen Juristen führen. Der wird Ihnen schon erklären, warum das so ist.
Selbst wenn wir mal wohlwollend zugrundelegen, dass das, was du erzählst, richtig ist: sind der Leerstand und die daraus resultierenden Mietausfälle nicht ein Problem des Vermieters/Eigentümers? Was können denn die anderen, völlig unbeteiligten Mieter dafür, dass der Vermieter sich nicht um volle Buden kümmert? Wo bleibt denn hier die Selbstregulierung des Marktes? Es muss doch im Interesse des Eigentümers sein, so viel Einkommen aus Vermietung wie möglich zu erzielen? Das heißt bei Überangebot (leere Wohnungen) entweder Mieten nach unten anpassen, bis sich die Nachfrage einstellt oder durch Verbesserung der Attraktivität der Wohnungen mehr Nachfrage zu generieren (und die Mieten so anpassen, dass das die Kosten deckt).
„Selbst wenn wir mal wohlwollend zugrundelegen“
10010110,
wer ist denn eigentlich „wir“, Euer Majestät? 🙂
„dass das, was du erzählst, richtig ist“
Betriebskosten werden definitiv nur anteilig umgelegt.
Es müssen ja schon gewisse Standards eingehalten werden.
Wenn es zum Beispiel keine Toilette oder Waschmöglichkeiten mehr gibt, weil kaputt oder geklaut oder Heizkörper entfernt wurden bzw. Elektrik oder ähnliches beschädigt ist, darf die Wohnung nicht vermietet werden und das wird bei vielen Wohnungen dort der Fall sein.
Bei dem Mietklientel und der geringen Miete lohnen sich solche Reparaturen auch kaum.
Vor allem, wenn der Eigentümer nicht mal seine Betriebskosten bezahlen kann, wird er dafür auch kein Geld übrig haben.
Ich finde die Aussagen alle ganz spannend und völlig Katastrophe. Auch wurde das Büro nicht geschlossen, bei einigen Mieter besteht ein Gewalt Potenzial und man muss die Mitarbeiter schützen. Diese können nichts für das Handeln des Eigentümers stehen immer an 1. Front. Auf der Information der kurzfristigen Schließung des Büros stehen auch 2 Telefonnummern zum weiteren Kontakt, dass klappt prima. Im Notfall erreichbar im Notfall auch Sonntag.
Na dann ist ja alles gut!
Man sollte sich immer vor Augen halten, dass die Mieter im Südpark freiwillig dort leben. In Halle gibt es etwa 11.000 freie Wohnungen. Wem es also dort nicht gefällt, kann sich schnell etwas Neues suchen und umziehen.
Nein, so einfach ist es eben nicht, wenn man nicht völlig fern jeglicher Lebensrealität von wohlhabenden Eltern im Gründerzeitviertel aufgezogen und nach dem Abitur mit einem elterlichen Startkapital ausgestattet wurde.
10010110,
der Neid des Besitzlosen tut Ihnen nicht gut. 🙂
Wieso Neid? Ich bin tatsächlich in der Position, jederzeit umziehen zu können. Aber im Gegensatz zu dir gehe ich nicht immer allein von mir als Maßstab für alle aus, und es können eben nicht alle mal eben „schnell etwas Neues suchen und umziehen“.
Witzig, wenn er das Geld für einen Umzug nicht hat ?
Der Eigentümer.
Es muss Härtefallregelungen geben, die gesetzlich festgeschrieben sind. Wenn der Kapitalismus versagt, kann man nicht einfach die Last auf unschuldige Menschen abwälzen.
@Paulus, egal welchen Kommentar man von ihnen liest, kann man nur den Kopf schütteln über solche Dummheit, oder Arroganz.
Zu Rechten und Pflichten bzgl Heizung:
https://www.merkur.de/verbraucher/die-heizung-laeuft-wieder-welche-rechte-und-pflichten-haben-vermieter-und-mieter-zr-93333581.html