Schwarzfahrer im ICE war gesuchter Dieb
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Am Mittwoch, den 3. Juli 2024 erhielt die Bundespolizei um neun Uhr fernmündlich die Meldung von der Notfallleitstelle der Bahn, dass sich in einem Intercityexpress von Berlin nach Halle (Saale) eine männliche Person ohne gültigen Fahrschein befindet. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) begab sich auf Bahnsteig 11 des Hauptbahnhofes Halle (Saale).
Bei der Überprüfung der persönlichen Daten des 49-jährigen Mannes in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass jener von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht wird. So ergab die Abfrage einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Main) wegen Diebstahls. Des Weiteren ersuchten die Staatsanwaltschaften Heidelberg, Wiesbaden, Bremen und Hamburg den aktuellen Aufenthaltsort des polnischen Staatsangehörigen aufgrund offener Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Diebstahls und Erschleichen von Leistungen. Im Juni letzten Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt (Main) wegen Diebstahls rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Einen Teil der Geldstrafe bezahlte der Verurteilte bereitwillig, doch dann blieben die Zahlungen aus. Dem Strafantritt stellte er sich trotz ergangener Ladung nicht. Daher erließ die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Main) im Juni 2024 den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Ein durchgeführter Atemalkoholtest des Festgenommenen in den Diensträumen der Bundespolizei ergab einen Atemalkoholwert von 2,67 Promille.
Da der Mann die sofortige Zahlung von 750 Euro nicht leisten konnte, übergaben ihn die Einsatzkräfte am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibenden Behörden über den Aufgriff, den Vollzug der Maßnahme und seines neuen Aufenthaltsortes. Des Weiteren wurde gegen den Inhaftierten ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen eröffnet.
Erschleichen von Leistungen….da hat er garantiert in Heidelberg, Wiesbaden, Bremen und Hamburg ordentlich getrickst. Erst letzte Woche etwas ähnliches gelesen: Mitarbeiter in einem Amt pocht dringend auf Fingerabdruck da ständig Frauen mit Vollverschleierung vor ihm stehen und Geld bekommen, sie aber nicht nachschauen können ob es wirklich immer die Person ist. Hier kann man mit vielen Identitäten ohne Probleme Geld verdienen.
Erschleichen von Leistungen meint aber was anderes. Was du meinst ist Leistungsbetrug und wird auch so benannt. Aber Hauptsache hetzen…
Wieso ist das gleich Hetze, wenn er sich mal in einem Rechtsbegriff geirrt hat? Wie bist du denn drauf?
„… da ständig Frauen mit Vollverschleierung vor ihm stehen und Geld bekommen, sie aber nicht nachschauen können ob es wirklich immer die Person ist…“ Tolle Geschichte.
Nur mal angenommen, es wären tatsächlich „viele Identitäten“: Wie oft wird denn der zustehende Betrag für eine Person „X“ ausgezahlt? Die Person wird VORHER registriert und ein Anspruch festgestellt oder eben abgelehnt. Es kommt auf die Registrierung (die übrigens ohne Kopftuch erfolgt) und das entsprechende Dokument an, nicht auf die „Auszahlstelle“ im Amt. Zudem gibt es ja jetzt Zahlkarten.
„Es kommt auf die Registrierung (die übrigens ohne Kopftuch erfolgt)“
Das weißt du woher so genau?
„Zudem gibt es ja jetzt Zahlkarten.“
Die haben auch einen Geldwert und sind Steuergelder.
„Die haben auch einen Geldwert und sind Steuergelder.“
Das war überhaupt nicht das Thema, schön, dass du ausweichen willst. Jedenfalls ist mit Zahlkarten die Möglichkeit, sich (angeblich) einen einer Person zustehenden Betrag mehrfach auszahlen zu lassen erst recht nicht möglich.
Natürlich kommt es auf die Registrierung an, jemand ohne Registrierung kann und wird überhaupt kein Geld empfangen, wie sollte das gehen?
Damit zeigt sich sehr deutlich, wer hier der „Blödquatscher“ ist
Meinst du, bei der „Registrierung“ wird immer konsequent die jeweilige Verschleierung gelüpft?
Was meinst Du: Sind Fingerabdrücke vielleicht noch besser als „Schleier lüften“? Im übrigen wird Registrierung ohne Anführungszeichen geschrieben, weil: Wie sollte jemand Anspruch auf eine Leistung haben, ohne registriert zu sein? Aber schön, dass DU so offen zeigst, wie Du denkst….
…und weil Du es zumindest MIR sowieso nicht glauben wirst, vielleicht glaubst Du einer Behörde:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/Asylverfahren/begleitbroschuere-asylfilm.pdf?__blob=publicationFile&v=23
Hätte er sich doch mal eine Fahrkarte gestohlen gehabt. Wäre zwar auch nicht zu begrüßen, aber dann wäre er kein gesuchter Dieb und zugleich Schwarzfahrer gewesen.
Er wäre immer noch ein gesuchter Dieb und auch eine gestohlene Fahrkarte ändert nichts am schwarz fahren.
Ein nicht namentlich ausgestelltetes Ticket ist bei der Kontrolle ein gültiger Fahrschein. Es kommt nur darauf an, wer ihn besitzt und nicht darauf, wem er gehörte.
Abgesehen davon, dass Du offensichtlich die Antwort-Funktion nicht kennst: An gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben, auch keine Nutzungsrechte. Was du meinst ist höchstens die Erkennbarkeit für den Kontrollierenden, es bleibt aber bei der Schwarzfahrt, ebenso wie die „Eigenschaft“ als gesuchter Dieb.
Der Schaden liegt nicht beim Verkehrsunternehmen bzw Aufgabenträger, somit ist die Leistung genau so wenig erschlichen, als hätte der Dieb die Fahrkarte selbst mit gestohlenem Bargeld erworben.
Nein, falsch. Der Schwarzfahrer hat kein Recht an der Fahrkarte erworben, er fährt schwarz. Einen „Schaden“ hat das Verkehrsunternehmen in der Regel sowieso nicht, weil der Zug mit oder ohne den Schwarzfahrer gefahren wäre. Der Erwerb mit gestohlenem Geld ist ein völlig anderer Sachverhalt, weil „Geld“ die Individualität fehlt. Ansonsten hätte ja ein Bestohlener nur Anspruch auf Schadenersatz mit eben genau den Scheinen, die der Dieb gestohlen hatte, nicht auf eben „andere“ Scheine oder eine Überweisung. . Eine gekaufte Fahrkarte mit gestohlenem Geld ist, auch wenn es komisch klingt, rechtmäßig erworben, eine gestohlene Fahrkarte ist nicht rechtmäßig erworben, folglich hat der Dieb keinen Anspruch auf die Beförderung. Die Beförderungsleistung ist erschlichen, weil der Dieb kein Eigentum an dem Ticket und keine Rechte daraus erwerben kann.
Er wird es trotzdem nicht verstehen…