Schwarzfahrer im ICE war gesuchter Dieb

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  1. na gucke... sagt:

    Erschleichen von Leistungen….da hat er garantiert in Heidelberg, Wiesbaden, Bremen und Hamburg ordentlich getrickst. Erst letzte Woche etwas ähnliches gelesen: Mitarbeiter in einem Amt pocht dringend auf Fingerabdruck da ständig Frauen mit Vollverschleierung vor ihm stehen und Geld bekommen, sie aber nicht nachschauen können ob es wirklich immer die Person ist. Hier kann man mit vielen Identitäten ohne Probleme Geld verdienen.

    • gucke richtig sagt:

      Erschleichen von Leistungen meint aber was anderes. Was du meinst ist Leistungsbetrug und wird auch so benannt. Aber Hauptsache hetzen…

    • Ach Gucki sagt:

      „… da ständig Frauen mit Vollverschleierung vor ihm stehen und Geld bekommen, sie aber nicht nachschauen können ob es wirklich immer die Person ist…“ Tolle Geschichte.

      Nur mal angenommen, es wären tatsächlich „viele Identitäten“: Wie oft wird denn der zustehende Betrag für eine Person „X“ ausgezahlt? Die Person wird VORHER registriert und ein Anspruch festgestellt oder eben abgelehnt. Es kommt auf die Registrierung (die übrigens ohne Kopftuch erfolgt) und das entsprechende Dokument an, nicht auf die „Auszahlstelle“ im Amt. Zudem gibt es ja jetzt Zahlkarten.

      • Blödquatscher entlarven sagt:

        „Es kommt auf die Registrierung (die übrigens ohne Kopftuch erfolgt)“

        Das weißt du woher so genau?

        „Zudem gibt es ja jetzt Zahlkarten.“

        Die haben auch einen Geldwert und sind Steuergelder.

  2. So einfach ist das. sagt:

    Hätte er sich doch mal eine Fahrkarte gestohlen gehabt. Wäre zwar auch nicht zu begrüßen, aber dann wäre er kein gesuchter Dieb und zugleich Schwarzfahrer gewesen.

    • Es ist nicht so einfach sagt:

      Er wäre immer noch ein gesuchter Dieb und auch eine gestohlene Fahrkarte ändert nichts am schwarz fahren.

  3. Doch, es ist so einfach. sagt:

    Ein nicht namentlich ausgestelltetes Ticket ist bei der Kontrolle ein gültiger Fahrschein. Es kommt nur darauf an, wer ihn besitzt und nicht darauf, wem er gehörte.

    • Es ist nicht so einfach sagt:

      Abgesehen davon, dass Du offensichtlich die Antwort-Funktion nicht kennst: An gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben, auch keine Nutzungsrechte. Was du meinst ist höchstens die Erkennbarkeit für den Kontrollierenden, es bleibt aber bei der Schwarzfahrt, ebenso wie die „Eigenschaft“ als gesuchter Dieb.

      • doch, ist es sagt:

        Der Schaden liegt nicht beim Verkehrsunternehmen bzw Aufgabenträger, somit ist die Leistung genau so wenig erschlichen, als hätte der Dieb die Fahrkarte selbst mit gestohlenem Bargeld erworben.

        • Es ist nicht so einfach sagt:

          Nein, falsch. Der Schwarzfahrer hat kein Recht an der Fahrkarte erworben, er fährt schwarz. Einen „Schaden“ hat das Verkehrsunternehmen in der Regel sowieso nicht, weil der Zug mit oder ohne den Schwarzfahrer gefahren wäre. Der Erwerb mit gestohlenem Geld ist ein völlig anderer Sachverhalt, weil „Geld“ die Individualität fehlt. Ansonsten hätte ja ein Bestohlener nur Anspruch auf Schadenersatz mit eben genau den Scheinen, die der Dieb gestohlen hatte, nicht auf eben „andere“ Scheine oder eine Überweisung. . Eine gekaufte Fahrkarte mit gestohlenem Geld ist, auch wenn es komisch klingt, rechtmäßig erworben, eine gestohlene Fahrkarte ist nicht rechtmäßig erworben, folglich hat der Dieb keinen Anspruch auf die Beförderung. Die Beförderungsleistung ist erschlichen, weil der Dieb kein Eigentum an dem Ticket und keine Rechte daraus erwerben kann.

        • Danke! sagt:

          Er wird es trotzdem nicht verstehen…

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