Südstadt-Center: Kaufland prüft, ob der Standort noch eine Zukunft hat – Waren werden auf andere Filialen verteilt
Nachdem das Einkaufszentrum am Südstadtring in Halle (Saale) wegen erheblicher Brandschutzmängel geschlossen werden musste, ist noch nicht klar, ob Kaufland als größter Mieter bleibt. Die Supermarktkette war in der Vergangenheit bereits mehrfach eingesprungen und hatte Leistungen wie Reinigung und Heizung beauftragt, weil der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
„Aktuell prüfen wir unter Beteiligung des Betriebsrats ergebnisoffen, ob und wie es für uns im Südstadt-Center noch eine Zukunft geben kann“, sagte eine Sprecherin der Kaufland-Zentrale in Neckarsulm. 80 Mitarbeiter sind betroffen.
Direkt nach dem Erhalt der Schließungsverpflichtung durch die Behörde habe man damit begonnen, einen Teil der Artikel auf umliegende Filialen zu verteilen. Diese Umverteilung werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Sprecherin verweist auf die anderen Kaufland-Filialen am Zollrain, in Trotha, im Halleschen Einkaufspark sowie in Landsberg und Merseburg.
Kaufland hatte den Standort schon einmal zur Disposition gestellt. Damals ging es um den Neubau von Globus in der Dieselstraße, den Kaufland verhindern wollte.









Der Standort so wie es jetzt dort ist wird nicht zu retten sein, einen neue Filiale dürfte man kaum aufbauen, es wäre schön für die Leute die es benötigen. Das selbe wird auch für die anderen Läden zählen, fertig Fläche zum „einfach“ einziehen ist kaum vorhanden.
„„Aktuell prüfen wir unter Beteiligung des Betriebsrats ergebnisoffen, ob und wie es für uns im Südstadt-Center noch eine Zukunft geben kann“, sagte eine Sprecherin der Kaufland-Zentrale in Neckarsulm. 80 Mitarbeiter sind betroffen.“
Mal grundsätzlich: Der Betriebsrat hat laut „Betriebsverfassungsgesetz“ nicht die Legitimation, sich in Standortentscheidungen einzumischen. Über betriebswirtschaftliche und damit standortbezogene Belange entscheiden allein die Eigentümer bzw. das eingesetzte Management.
Das ist Bullshit – aber man ist von dir ja nichts anderes gewohnt. Bei einer Standortschließung hat der Betriebsrat gemäß Betriebsverfassungsgesetz (§§ 111 ff. BetrVG) starke Mitbestimmungsrechte: Er muss frühzeitig und umfassend informiert werden, muss bei der Betriebsänderung einbezogen werden und verhandelt mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich (um die Schließung zu verhindern oder abzumildern) sowie zwingend über einen Sozialplan, der wirtschaftliche Nachteile der Mitarbeiter (z. B. Abfindungen, Transfergesellschaften) regelt. Der Betriebsrat versucht, die Schließung abzuwenden oder Alternativen zu finden, und setzt sich für die Belange der Belegschaft ein, oft mit anwaltlicher Unterstützung.
Ich hatte das schon mal geschrieben. Der Laden wird dicht gemacht. Interessant wird werden, wer sich danach dort breit macht.
Mit der Eröffnung von Kaufland-Bruckdorf war es nur eine Frage der Zeit, wann und vor allem wie (ohne ein blaues Auge zu bekommen), die Filiale in der (ärmlichen) Südstadt geschlossen wird.