Verkehrsunfälle mit Straßenbahnbeteiligung

5 Antworten

  1. Hallenser sagt:

    Und täglich grüßt das Murmeltier..
    Haben Straßenbahnfahrer eigentlich einen Führerschein?

    • Radfahrer sagt:

      In den meisten Fällen sind die Autofahrer Verursacher solcher Unfälle.
      Die allermeisten Straßenbahnfahrer dürften auch einen Führerschein haben, weil sie bei frühem Schichtbeginn oder spätem Schichtende nicht mit Öffis nach Hause fahren können.

    • HALLunke sagt:

      Natürlich nicht! Darüber hinaus tragen sie alle dunkle Brillen, einen weißen Stock und eine gelbe Binde mit schwarzen punkten. Obendrein sind die Bahnen so hinterhältig, kommen plötzlich aus dem Nichts, brettern ohne Rücksicht mit mindestens…wenn nicht noch schneller und sind zu stolz um auszuweichen. Okay, war´n Witz. sicher ist wieder irgendwo ein Radfahrer ohne Beleuchtung gefahren und hat die Autofahrer, welche garantiert keine Schuld haben, abgelenkt.

    • Murmeltier sagt:

      Es ist immer die Straßenbahn schuld, weil sie weder die Vorfahrt von Linksabbiegern beachtet noch ausweicht.

  2. Blindschleiche sagt:

    Stadtwerke kontra Havag?

  3. Emmi sagt:

    Die bekannten Stellen für Linksabbieger und Straßenbahn. Am Dessauer Platz allerdings mit extra Ampelphase für Linksabbieger und

  4. Ohoh sagt:

    was kann man gegen einen verkehrswiedrig linksabbiegenden der nicht blinkt und auch nicht in den Rückspiegel schaut machen.
    Was hat das mit einer Fahrerlaubnis zu tun.
    Äußerst gebildet

  5. Die Ölv 11 sagt:

    Wenn die Strassenbahnfahrer nicht ständig mit der Blödheit anderer Verkehrsteilnehmer rechnen und vorausschauend fahren würden, würde es jeden Tag ein dutzend Mal knallen und auch Fußgänger und Radfahrer unter den Bahnen liegen. Kann man aber nicht wissen, wenn man nur aller jubel Jahre mal mit dem ÖPNV fährt.

  6. reiner sagt:

    Sonst wird doch bei Nachrichten über städtische Betriebe immer ellenlang geschrieben „ein Unternehmen der sowieso“. Hier sind gleich zwei beteiligt, und jetzt so gar kein Stolz auf die gemeindeeigenen Betriebe?