Sperrung der “Luwu” – tut sich was?

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10 Antworten

  1. Rot sagt:

    ach und Radfahrer dürfen dann schneller als 30 fahren

  2. #_# sagt:

    Nur wenn es in der Stadt ist haben alle Panik das nix passiert. Aber z.B bei der Dessauer Straße bzw L141. Da passiert nix und es interessiert da auch keinen…

  3. Luwuler sagt:

    Donnerwetter, generalstabsmäßige Planung.

  4. 🙈 sagt:

    Sowie robert-franz-ring, herrmannstraße passiert auch nix mehr

  5. PaulusHallenser sagt:

    „Und so werden die Absperrschilder immer wieder ignoriert, Autofahrer fahren über den benachbarten Gleiskörper dran vorbei.“

    Wenn dort nicht gearbeitet wird, ist das doch völlig ok.

  6. 🏎️ sagt:

    Und was ändert sich? Der Strich wird nun links von den Pflastersteinen gemalt. Ich lach mich schlapp. Geiler Verbesserung für Radfahrer. 😂 Aber feiert euch mal schön ihr Radfuzzis .

  7. Henry sagt:

    Baulich kann man dort doch gar nicht viel machen ?

  8. Sirah sagt:

    Was für eine krasse Verschwendung von Zeit, Geld und Ressourcen…

  9. Tagespapa sagt:

    über 350 Tsd. Euro für neue weiße Striche weiter links? Kann ich auch Auftragnehmer werden? Habe Kindergartenkinder die weiße Striche malen können!

  10. Bettina sagt:

    Mit Tempo 30 erhält die LuWu-Uliza die Absolution zur perfekten Cruiser-Meile. Eigentlich nur eine 3/5 Meile, aber dennoch lang genug und langsam genug, um die Anwohner legal nun etwas länger mit Motoren- und Auspuffsound betören zu können. Der Soundtrack zum Irrsinn. Ich rufe hiermit alle Harley-Fahrer auf, ihren täglichen Weg zur Arbeit (oder zum Vereinshaus) durch die LuWu zu legen, damit das Konzept von Verkehrsdiversität und einem regenbogenfarbenem Miteinander auch ein Gesicht bekommt.
    Ich sehe weder aus Radler- noch aus Autofahrersicht einen Grund zur Veränderung der bisherigen Situation in der LuWu. Okay, statt der Gleise würden 2 weitere Fahrspuren die Straße sicher aufwerten.

    • Luwu Lutz sagt:

      Habt ihr in Neustadt nicht eigene Sorgen?

      • ich sagt:

        Da sagt mal jemand die Wahrheit und die Radfahrer wollen das nicht erkennen.
        Was bringt den nun der weiße Strich weiter links?
        Bitte nur vernünftige Antworten.

        • Radfahrer sagt:

          Meiner Einschätzung nach ist dass Umwidmen des Radweges zum Schutzraum für Radfahrer eine Verbesserung für den PKW/LKW-Verkehr ohne den Radfahrern einen sicheren Raum wegzunehmen. Da die „durchgezogene Linie/Markierung“ in der Regel nicht überfahren werden darf, können so PKW/LKW Situationsabhängig den Verkehrsraum der Radfahrer mit nutzen. Vorher rein rechtlich nicht möglich. Im Streitfall (Unfall o.ä.) von Bedeutung.

          • ich sagt:

            Stimmt. Die LKW/PKW können nur die komplette Fahrbahn nutzen.
            Wo sind da die Vorteile für die Radfahrer, außer Tempo 30?
            Vorm LKW mit Tempo 30 überfahren ist genauso tödlich wie bei Tempo 50.

          • Brumm Brumm sagt:

            @ich
            Vorher war es ein Radweg. Die Streitfrage war, ob dieser Radweg baulich von der Fahrbahn getrennt war. Liegt eine bauliche Trennung vor, dann braucht man den Überholabstand von 1.5m innerorts nicht einhalten. Liegt KEINE bauliche Trennung vor müssen mindestens 1.5m Abstand eingehalten werden.

            Nun war die Frage, ist weiße Farbe eine bauliche Trennung? Ist dieser Streifen aus Pflastersteinen eine bauliche Trennung? Ich sage nein. Aber fakt ist, dass es nirgendwo klar gesetzlich geregelt ist und auf der Luwu nur schwer anwendbar war.

            Jetzt ist es ein Schutzstreifen, dieser ist Teil der Fahrbahn. Somit ist gemäß Definition keine bauliche Trennung vorhanden und überholende Fahrzeuge MÜSSEN 1.5m Abstand einhalten. Die Polizei könnte sich jetzt oben auf dem Hügel platzieren und jedes Fahrzeug, das ein Fahrrad überholt, rausziehen und abstrafen, da ein Überholen ohne auf den Gleiskörper zu fahren unmöglich ist.

          • Isso sagt:

            Der Schwerlastverkehr in der Luwu nimmt Ausmaße an, das kann man sich in Neustadt nur schwer vorstellen.

          • Radfahrer sagt:

            „…Die Polizei könnte sich jetzt oben auf dem Hügel platzieren und jedes Fahrzeug, das ein Fahrrad überholt, rausziehen und abstrafen, da ein Überholen ohne auf den Gleiskörper zu fahren unmöglich ist…“

            Könnte ist das entscheidende Wörtchen. Siehe Geiststraße. Da gibt es immer noch Autofahrer, die der Meinung sind, es wäre in Ordnung, sich zwischen entgegenkommenden Radfahrern durchzudrängeln.

        • Bertor sagt:

          Dann versuchen wir es mal mit Vernunft.

          Die vormals dicke weiße Linie zeigt zwei Fahrspuren an. Autofahrer dürfen Radfahrer dann ohne weiteren Sicherheitsabstand überholen (bzw. vorbeifahren). Hohe Differenzgeschwindigkeiten ohne Sicherheitsabstand bei erlaubten 50 km/h sind eine Gefahrenquelle.

          Mit der dünnen gestrichelten Linie wird aus den zwei Fahrspuren eine einzige breite Fahrspur, was bedeutet, dass nun beim Überholen anderthalb Meter Abstand zum Radfahrer eingehalten werden müssen. Die geringere erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h senkt die Differenzgeschwindigkeit und verkürzt Bremswege.

          De facto wird man nach dem Umbau Radfahrer dort kaum noch überholen können, ohne die Sicherheitsabstände zu unterschreiten.

          Das Absurde an der Situation ist ja (vorher und nachher), dass die bloße Ausführung einer weißen Linie das Verhalten der Autofahrer ändern muss, aber die meisten dieser Autofahrer (siehe hier in den Kommentaren) offensichtlich keinen Schimmer von Verkehrsregeln (mehr) haben.

          Also bitte alle nochmal Paragraph 1 StVO anschauen und sich überlegen, ob es vor dem Umbau überhaupt jemals vernünftig und rücksichtsvoll war, bergauf mit 50 und wenig Abstand an Radfahrern vorbeizufahren (obwohl es ja formal erlaubt war).

          Ich fahre übrigens selbst hauptsächlich Auto oder gehe zu Fuß.

    • 10010110 sagt:

      Es ist erwiesen, dass der Verkehrslärm bei 30 km/h geringer ist als bei höheren Geschwindigkeiten. Außerdem lässt sich bei maximal 30 auch ein getunter Motor nicht so laut aufheulen. Insgesamt kann es für Anwohner also eigentlich nur besser werden.

      • Radfahrer sagt:

        „…Es ist erwiesen, dass der Verkehrslärm bei 30 km/h geringer ist als bei höheren Geschwindigkeiten…“

        Das gilt bergauf aber nur für Autofahrer, die ihr Fahrzeug fachgerecht bedienen können. Wer da meint, er könne seinem Schätzchen Tempo 30 im dritten Gang nicht zumuten, dürfte eher mehr Lärm verursachen. Erst recht, wenn dann mal einer ausnahmsweise das Überholverbot beachtet und im ersten Gang mit 10kmh hinter einem schlappen Radfahrer herzuckelt.

    • Radfahrer sagt:

      Wenn du „aus Radlersicht“ keinen Grund zur Veränderung siehst, dann fährst du entweder immer nur Schrittgeschwindigkeit, oder du bist blind für die Gefahr, die von Autofahrern ausgeht, die ohne Absicherung die Fahrertür auf den „Radweg“ schwenken.

  11. Kampfradler sagt:

    …was das bringt den Strich weiter links zu setzen??? Ganz logisch man hat jetzt die Möglichkeit auch auf dem Kopfsteinpflaster der Abflussrinne zu fahren und dort einen Abgang zu machen.

    Zusätzlich sieht es auch so aus, als ob der einst durchgezogene weiße Strich jetzt gestreichelt ist…

    Einfach neue Gefährdungungen geschaffen und dafür nur 350.000€ und wochenlange Sperrungen

    *Ironie off*

    • Wahnfried sagt:

      Wer streichelt den Strich? Das ist doch gefährlich so nah an der Fahrbahn. 🙂

    • Bertor sagt:

      Die Art der Linie zeigt an, wie sich Autofahrer verhalten müssen. Bitte den Unterschied von Radweg und Schutzstreifen herausfinden; Stichwort „Sicherheitsabstand beim Überholen“ (oder meinen anderen Kommentar lesen).

    • Radfahrer sagt:

      Was es bringt wird die Zukunft zeigen. Der wegfallende Breitstrich wird praktisch auch der Abstand, den man nun zusätzlich zu parkenden Autos einhalten kann oder könnte. Außerdem ist das Überholen langsamerer Radler durch schnellere Radler dann offiziell erlaubt. Und schnelle Radfahrer können sich bergab bei den Kraftfahrzeugen einreihen. Eine wirklich zukunftsfähige, den heutigen Anforderungen für sichere Radverkehrsanlagen entsprechende Lösung wird es nicht, es ist letztlich genauso eine Schlamperei wie am Robert-Franz-Ring. Und leider halten Provisorien bekanntlich am längsten.

  12. Simone sagt:

    …und ich sage voraus, dass sich so gut wie niemand dort an das Überholverbot halten wird, da die Radfahrer niemals auf der Pflastersteingosse fahren werden und so lange sich die Radfahrer auf dem Schutzstreifen befinden somit generell genug Platz für Autos ist dort vorbeizukommen. Überholverbot wegen nicht genügend Abstand hin- oder her….und kontrollieren wirds eh keiner….

  13. JtD sagt:

    „die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkehr auf 30 km/h“

    Wie genau will man das auf den Kfz-Verkehr beschränken?

  14. Verzerrer sagt:

    „Zudem wird laut Stadt die Lessingstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße freigegeben..“
    Das dauert wie lange..etwa 20min.
    Ein Schild abschrauben und durch ein anderes ersetzen.