One Billion Rising: Frauen tanzen auf dem halleschen Markt gegen Gewalt an Frauen – Bundesrat beschließt Gewalthilfegesetz

Der 14. Februar wird gemeinhin als Valentinstag begangen. Die Aktion “One Billion Rising” will aber auch das Thema Gewalt gegen Frauen in den Mittelpunkt rücken. So gab es beispielsweise im Jahr 2023 in Halle (Saale) rund 2.700 angezeigte Vorfälle häuslicher Gewalt. Am Freitagvormittag wurde deshalb auf dem Marktplatz gegen Gewalt an Frauen getanzt.
Es sei ein ernstes Thema, sagte Halles Gleichstellungsbeauftragte Daniela Suchantke. “Der Tanz ist Kommunikation ohne Sprache. Über diesen Tanz verbinden sich Menschen weltweit und setzen ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.” Die Gewaltzahlen nehmen zu, was aber auch damit zu tun hat, dass sich mittlerweile Betroffene eher an Beratungsstellen wenden. “Wir stehen auch für für die Frauen die nicht können, weil sie beispielsweise Opfer geworden sind.”
Der weltweite Protesttag „One Billion Rising“ (deutsch: eine Milliarde erhebt sich) hat die New Yorker Künstlerin Eve Ensler 2012 initiiert. Seither sind an diesem Aktionstag weltweit Menschen dazu aufgefordert, zu tanzen und kollektive Stärke zu demonstrieren. In den vergangenen Jahren beteiligten sich 200 Länder weltweit; allein in Deutschland fanden in 160 Städten unterschiedliche Protestaktionen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen statt.
Während auf dem halleschen Markt getanzt wurde, hat der Bundesrat das Gewalthilfegesetz beschlossen. Damit haben Frauen Zugang zu Schutzeinrichtungen, egal welchen Status sie haben und welche finanziellen Hintergründe bestehen. Es gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Schutz von Leib und Leben
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, sich schützend und fördernd vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu stellen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt seien ein strukturelles Problem mit massiven Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Nach wie vor fänden nicht alle Betroffenen bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung. Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen seien nicht flächendeckend vorhanden. Zudem fehle es an Personal und passgenauen Angeboten.
Verlässliches Hilfesystem schaffen
Ziel des Gesetzes sei es daher, ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen. Der Zugang von Gewaltbetroffenen zu Schutz und Beratung soll durch die Einführung eines Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen vorzuhalten.
Weitere Maßnahmen der Länder
Die Länder sollen darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, z. B. zur Prävention und zur Unterstützung des Umfelds der gewaltbetroffenen Person. Die Vernetzung innerhalb des Systems soll ebenso gefördert werden wie die Vernetzung mit anderen Hilfeeinrichtungen und Behörden, z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen. Zum anteiligen Ausgleich der durch das Gewaltschutzgesetz entstehenden zusätzlichen Aufgaben erhalten die Länder vom Bund für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2030 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.
Finanzierung über 2036 hinaus
In einer begleitenden Entschließung unterstützt der Bundesrat das Ziel, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Bundesweit würden mehr Frauenhausplätze benötigt; auch die Fachberatung müsse weiter ausgebaut werden. Hierfür sei ein entschiedener Einsatz von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Finanzierung bis zum Jahr 2036, bittet die Bundesregierung jedoch, aus Gründen der Planungssicherheit die Finanzierung über das Jahr 2036 hinaus sicherzustellen.
„Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt: 35 Jahre nachdem in Leipzig das erste Frauenhaus in Ostdeutschland eröffnet wurde, übernimmt der Bund erstmalig Mitverantwortung und unterstützt die Länder finanziell. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung sowie der Ausbau der Hilfsangebote werden entscheidend dazu beitragen, den Zugang für Betroffene zu verbessern“, erklärt Sachsen-Anhalts Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne. Der Bund stellt dafür über einen Zeitraum von 10 Jahren bundesweit insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereit.
Die Notwendigkeit des Gesetzes unterstreichen alarmierende Zahlen: Laut Lagebild Geschlechtsspezifische Gewalt 2023 des Bundeskriminalamtes wird in Deutschland fast täglich eine Frau Opfer eines Femizids – und circa 400 Frauen erleiden täglich Gewalt durch ihre (Ex-)Partner. Mehr als jede dritte Frau in Deutschland hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. In Sachsen-Anhalt erfasste die Polizei 2023 insgesamt 7.928 Fälle häuslicher Gewalt – ein Anstieg um 11,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der hohen Dunkelziffer im Bereich häusliche Gewalt spiegelt die Polizeiliche Kriminalstatistik den tatsächlichen Umfang zudem nur bedingt wider.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt verfügt über ein flächendeckendes Netz aus 19 Frauenhäusern und zehn ambulanten Beratungsstellen. Ein mobiles Team aus Psychologinnen ergänzt die Betreuung von Frauen und Kindern in den Frauenhäusern. Weitere Unterstützung bieten vier Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, vier Interventionsstellen mit guter räumlicher Abdeckung durch Außenstellen, die Fachstelle VERA und die Täterberatungsstelle bei häuslicher Gewalt Die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (LIKO) koordiniert diese Angebote.
Männer bekommen durch dieses Gesetz selbstverständlich keinen Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt.
Niemals vergessen: Feminismus „heißt Gleichberechtigung“ und „ist für alle gut“.
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum der Gender Gap bei Parteipräferenzen immer größer wird.
Organisier doch mal eine Demo zum Thema. Oder hast du dich schonmal dafür eingesetzt? Ist dir das Thema wirklich wichtig?
Hab keinen Nerv, öffentlich als Maskulist diffamiert zu werden. Geschlechtsspezifischer Hass gegen Männer ist weithin akzeptiert.
ProMann, ProFamilia, weißer Ring. Und viele mehr. Hast du die schon mal ausprobiert? Oder interessiert es dich eigentlich nicht und du willst nur Unfug erzählen?
Bekommen Frauen dort etwa keine Hilfe? Wozu also ein extra Gesetz? Und wenn die Ressourcen zu knapp für Frauen sind, warum sollten sie speziell für Männer ausreichen?
Doch, bekommen sie. Es ging aber um das Gegeifer, dass es für Frauen Extra-Würste geben würde. Sicher gibt es Gewalt gegen Männer. Die Fallzahlen sind aber ungleich niedriger und die Ergebnisse nicht so dramatisch wie Gewalt gegen Frauen. Eigentlich eine müßige Diskussion, @tja gehts nicht um die Sache sondern um die gefühlte Ungerechtigkeit, dass „mal wieder“ Frauen im Fokus sind.
War klar, dass der erste Kommentar dazu von einem Mann kommt, der das Ganze sofort zu relativieren versucht. Solche Leute sind Teil des Problems.
Tatsächlich werden Männer laut PKS häufiger Opfer von Körperverletzung und auch von Tötungsdelikten als Frauen. Von weniger dramatisch zu sprechen ist da einfach dreist. Gefühlt sind vielmehr deine Fakten.
Es gibt (noch) keine Gleichberechtigung bei häuslicher Gewalt. Männer dominieren deutlich als Täter, und solange das so ist, müssen Frauen besonders geschützt werden. Wenn dann mal wirkliche Gleichberechtigung erreicht ist, dann können wir auch wieder über besonderen Schutz für Männer reden.
Es gibt überhaupt keine Berechtigung zu häuslicher Gewalt und eine „Gleichberechtigung bei häuslicher Gewalt“ anzustreben ist doch recht zynisch, fibdest du nicht?
Ich gehe mal davon aus, dass du mich nicht absichtlich missverstehen wolltest. Ich will nicht, dass es mehr häusliche Gewalt geben soll, bis Gleichstand erreicht wurde, sondern dass <em>weniger</em> häusliche Gewalt (gegenüber Frauen) erreicht werden muss, bevor man von einer gleichen Grundlage reden kann, auf die Benutzer „tja“ sich bezog. Er betrieb „Whataboutismus“, indem er die Bestrebungen zum Schutz von Frauen mit „aber Männer kriegen keinen Schutz … Gleichberechtigung bla“ diskreditierte. An dem Punkt, wo häusliche Gewalt gegen Frauen genau so ein Randphänomen wie häusliche Gewalt gegen Männer ist, können wir auch über gesetzlichen Männerschutz reden, aber da sind wir noch nicht.
Abgesehen von der unglücklichen Wortwahl sollte man also Bedürftige so lange selektiv unterstützen, bis Gleichstand erreicht ist. Verstanden. Sind dir vielleicht spezielle Männerprogramme bekannt, beispielsweise um die Zahl der Selbsttötungen zu senken oder die Lebenserwartung zu steigern?
Lass uns bei der Statistik auch die Erkenntnis der Gleichstellungsbeauftragten ignorieren, dass mehr Beratungsstellen mehr Gewalttaten aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld holen.
Einfach nichts schreiben, wenn Du es nicht verstehst!
Ob die Frauen in Afghanistan, die mit den echten Problemen, heute auch getanzt haben?
Frag mal die 155 Frauen, die 2023 in Deutschland Opfer von Femiziden wurden. Aber stimmt, die haben jetzt keine echten Probleme mehr.