Kann eine Leerstandsteuer gegen den Verfall helfen? Vorschlag im Stadtrat

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34 Antworten

  1. Harald sagt:

    Top Idee! Wobei viele die Gebäude nutzen um Verluste abzuschreiben.

  2. Miraculix sagt:

    Das erste Vernünftige, was ich von dieser Frau höre. Geht doch.

  3. Steuerfuzzi sagt:

    So so Frau Jacobi, nach Ihrer Meinung ist eine Steuer (Leerstandssteuer) = eine Strafe, wie sieht es denn dann mit der Einkommenssteuer oder die Steuer auf die Rente aus ?
    Sollen hier die Leute, die arbeiten gehen oder Rente erhalten bestraft werden ?

  4. Joachim Euther sagt:

    Müll. Für ein Gebäude, dass völlig runtergerockt war, sind keine gesunden Wohnverhältnisse möglich und von daher auch nicht vermietbar. Des Weiteren gibt es für diese Steuerart keine Rechtsgrundlage (fehlendes Landes- bzw. Bundesgesetz).

    • micha sagt:

      Eigentum verpflichtet, Artikel 14 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes. Wer Wohneigentum besitzt, muss es erhalten, ist dies nicht möglich muss verkauft werden.

      • Midas sagt:

        Informier dich mal bitte, was mit diesem Artikel gemeint ist. Brauchst du nicht mal ChatGPT oder Gemini, einfaches Google hilf dir und vielen anderen, die bei derart Gelegenheiten immer den gleichen Blödsinn schreiben.

        Eigentum verpflichtet.
        1. Wen verpflichtet es? und 2. Zu was? oder einfach: Eigentum verpflichtet niemanden zu nichts.

        • einfach gegoogelt sagt:

          1. Den Eigentümer logischerweise.
          2. Der Gebrauch des Eigentums soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

          • Midas sagt:

            1. eigentlich logisch, aber wo steht das?
            2. richtig, der Gebrauch, wenn ich etwas verkommen lasse, ist „Gebrauch2 sehr weit hergeholt.

            • einfach gegoogelt sagt:

              1. Artikel 14 Grundgesetz
              2. Gebrauch ist auch Verkommenlassen. Nichtgebrauch des Eigentums wäre Dereliktion, also die Aufgabe des Eigentums, der Verzicht. Dann wäre es aber kein Eigentum mehr, jedenfalls nicht das des ursprünglichen Eigentümers.

              Bis nächste Woche?

    • Frank Lichtlein sagt:

      Es gibt ein Kommunales Steuerfindungsrecht nach ART 105 / 106 Grundgesetz.
      Die Steuer gilt nur in der jeweiligen Kommune.
      Eine Rechtsgrundlage auf Bundes- oder Landesebene ist nicht erforderlich.
      KAG-LSA § 1, 2 und 3 (1) sind die Grundlage.

  5. Gehirnchirurg sagt:

    Linksgrüne und immer die gleichen Enteignungsfantasien. Fehlt jetzt nur noch eine ordentliche Prise Anti-Israel und Pro-Gaza Gelaber.

    • micha sagt:

      Auch hier: Eigentum verpflichtet, Artikel 14 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes. Da ist nicht linksgrün.

    • Wien 3000 sagt:

      Die Steuer ist gerade keine Enteignung, denn das Eigentum verbleibt beim Eigentümer. Die Leerstandssteuer soll lediglich die Eigentümer dazu motivieren, ihre Immobilien zu verkaufen oder aktiv zu nutzen und nicht leerstehen zu lassen. Alternativ könnte man auch eine Regelung erlassen, die Kommunen zu Enteignung bei dauerhaftem Leerstand unter gewissen Voraussetzungen ermächtigt. Die Steuer soll helfen, das legitime öffentliches Interesse, Leerstand zu reduzieren, zu erreichen, ohne gleich zur Enteignung zu greifen.

  6. Seppele sagt:

    Mh … noch mehr Bürokratie?

    Leerstandssteuer ist eine Mogelpackung | Bund der Steuerzahler e.V. https://share.google/MHvOAdFEKyxHJQu3Q

  7. JoBa sagt:

    Leerstandsteuer!!! Na wer ist wohl da wieder der Nutznießer der Steuer? Selbstverständlich wieder die Stadt. So stopft man Löcher.

  8. JtD sagt:

    Ich finde den Ansatz prinzipiell gut, aber unpraktisch. Der Eigentümer vermietet dann einfach an seine zweite/dritte/dreiundneunzigste Firma, und die lässt das dann leer stehen. Oder was weiß ich. Die gleichen Betrugsmaschen, die heutzutage von Heuschrecken an anderen Stellen eingesetzt werden, funktionieren mit Sicherheit auch hier.

    • Praktiker sagt:

      Dann werden auch Steuern fällig.

    • Frank Lichtlein sagt:

      Natürlich wird es Steuervermeidungsstrategien geben.
      Dagegen kann man aber auch etwas tun, z.B. die Verbrauchsdaten von Strom und Wasser ermitteln.
      Wenn die unter Wert X sind, liegt Leerstand vor. Egal ob da jemand gemeldet ist oder nicht.

  9. Geschäftsmann sagt:

    Ehe ich Leersteuer zahle, reiß ich lieber das Gebäude ab. Danach lass ich einen Parkplatz
    auf meinem Grundstück errichten.
    Nur für Familie und Kumpels. Auf den anderen wenigen freien Plätzen parke ich Gebrauchtwagen. Ende.

  10. Andreas sagt:

    Sich an fremden Eigentum zu bereichern ist Diebstahl

  11. EH sagt:

    Wird nicht funktionieren. Meines Wissens nach erhält man bei Nachweis, dass es nicht vermietbar ist, sogar Steuernachlass.

  12. Carl Gustav sagt:

    Die Steuer müsste höher sein, als der Spekulationsgwinn … Gebäude leer stehen lassen, Wertzuwachs des Grundstücks abwarten, dann mit Gewinn verzögern, zwischendurch Verluste durch Abschreibungen kompensieren. .. Ich würde es wohl auch so machen… Diese Möglichkeiten müssen verschwinden

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