Tiergartenstraße: Stadt rudert zurück – Schrägparken bleibt erlaubt

Nach erneuter Vor-Ort-Begehung und intensiver Prüfung hat die Stadt Halle (Saale) eine umstrittene Entscheidung revidiert: Das Schrägparken in der Tiergartenstraße wird – entgegen der ursprünglichen Ankündigung – auch künftig erlaubt bleiben. Vorausgegangen war eine Welle von Protesten aus der Anwohnerschaft, nachdem die Stadt zunächst angekündigt hatte, das Schrägparken entlang der Zoowand nicht länger zuzulassen, um den dort verlaufenden Gehweg zu reaktivieren. Die nun getroffene Korrektur zeigt, dass auch rechtmäßige Maßnahmen angepasst werden können, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben – und dass Hinweise aus der Bevölkerung Gehör finden. „Die Situation des Schrägparkens (Markierung) wird schnellstmöglich wieder hergestellt“, betont ein Stadtsprecher gegenüber dubisthalle.de.
Ursprünglicher Beschluss sorgte für Unmut
Die Tiergartenstraße ist eine ruhige, wenig befahrene Straße am Rand des halleschen Zoos. Auf der Zooseite wurde über Jahrzehnte hinweg Schrägparken geduldet – eine Praxis, die faktisch etabliert war und für die Anwohnenden essenziell. Doch plötzlich hatte die Stadt dann angekündigt, das Parkregime umzustellen: Statt Schrägparken sollte künftig nur noch Längsparken möglich sein, um den darunterliegenden Gehweg freizugeben. Die Folge: 23 Parkplätze wären ersatzlos entfallen.
Diese Entscheidung rief scharfe Kritik hervor. Anwohner beklagten eine ohnehin schon angespannte Parkplatzsituation, die sich durch die geplante Umstellung massiv verschärfen würde. Viele meldeten sich schriftlich bei der Stadt oder äußerten sich öffentlich. Kritisiert wurde vor allem, dass der „reaktivierte“ Gehweg praktisch nie genutzt werde und keine tatsächliche Funktion erfülle – die Umnutzung schien vielen daher weder notwendig noch verhältnismäßig.
Stadtverwaltung prüft und korrigiert
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Kritik und zahlreicher Hinweise aus der Anwohnerschaft veranlasste die Stadt eine erneute Prüfung vor Ort. Dabei zeigte sich: Die Argumente der Bürgerinnen und Bürger waren nicht aus der Luft gegriffen. Der betreffende Gehweg verläuft auf der Rückseite des Zoos, in einem Bereich, der kaum frequentiert wird. Tatsächlich gibt es nur sehr selten Fußgängerverkehr auf dieser Straßenseite – zumal auf der gegenüberliegenden Seite ein gut ausgebauter Gehweg zur Verfügung steht, der problemlos genutzt werden kann. Auch die verkehrliche Belastung der Tiergartenstraße insgesamt ist gering.
Unter Abwägung aller Faktoren kam die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass das Schrägparken an dieser Stelle eine praktikable und weiterhin rechtlich zulässige Lösung darstellt. Es besteht kein zwingender Bedarf für die Wiederherstellung des Gehwegs.
Rechtliche Einordnung und politische Dimension
Tobias Teschner, Fachbereichsleiter Sicherheit der Stadt Halle, machte im Zuge der Neubewertung deutlich, dass die Straßenverkehrsordnung kein echtes Gewohnheitsrecht kennt und Entscheidungen im Verkehrsraum grundsätzlich nicht auf der Basis von Mehrheitsmeinungen getroffen werden. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die bisherige Nutzung – sofern sie rechtmäßig war – sehr wohl im Rahmen des Verwaltungsermessens berücksichtigt werden kann. „Die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung unterliegt keineswegs einem Mehrheitsprinzip, ein echtes Gewohnheitsrecht kennt die Straßenverkehrsordnung nicht. Im Rahmen des Ermessens kann aber die bislang rechtmäßige und praktikable Nutzung berücksichtigt werden“, so Teschner.
Die Entscheidung sei Ausdruck eines sorgfältigen Abwägungsprozesses. Hinweise aus der Bevölkerung würden ernst genommen und auf ihre inhaltliche Substanz hin geprüft. Die jetzige Korrektur zeige, dass rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Gegebenheiten durchaus im Einklang gebracht werden können – auch, wenn dies eine Anpassung ursprünglich geplanter Maßnahmen erfordere.
Erleichterung bei Anwohnern – aber auch weitergehende Fragen
Bei den Anwohnerinnen und Anwohnern wurde die Kehrtwende mit spürbarer Erleichterung aufgenommen, wie sie gegenüber dubisthalle.de deutlich machten. Viele von ihnen hatten sich persönlich oder in Initiativen gegen die ursprüngliche Entscheidung engagiert. Für sie ist die Rücknahme des Längsparkgebots ein Beweis dafür, dass der öffentliche Protest nicht folgenlos blieb – und dass städtisches Handeln durchaus korrigierbar ist, wenn es nicht den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort entspricht.
Gleichzeitig wirft der Vorgang grundsätzliche Fragen auf: Wie lassen sich Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Parkraumbedarf in dicht besiedelten Stadtteilen miteinander vereinbaren? Wie frühzeitig und transparent müssen Anwohner in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wenn Änderungen im öffentlichen Raum geplant sind? Und wie lässt sich verhindern, dass gut gemeinte verkehrsplanerische Maßnahmen unbeabsichtigt zu Konflikten führen?
So ein Scheiß! Das befeuert doch jetzt wieder nur dieses Anspruchsdenken, dass man irgendein Anrecht auf einen Stellplatz für sein Privatfahrzeug im öffentlichen Raum hat, wenn man nur laut genug meckert. 😡
Dann bitte ich auch, das Gegenteil umzusetzen, nämlich da, wo seit Jahren rechtswidrige Anordnungen geschehen, diese endlich zurückzunehmen. Ein Beispiel wäre das „Parkverbot, Lieferverkehr frei“-Schild auf dem Radfahrstreifen in der Reilstraße zwischen Wolfensteinstraße und Kurallee. Und es gibt noch zahlreiche andere Stellen.
Dieses jämmerliche Einknicken vor ignoranten Autobesitzern ist zum Kotzen.
Erstaunlich, wieviel Neid und Missgunst da einfach nur aus Prinzip aus deiner Feder kommt. Ich kamm mir richtig vorstellen,wie du woe so ein kleines Rumpelstilzchen den ganzen Tag vor dem Bildschirm auf dubisthalle.de starrst und drauf wartest,wo du wieder was zum meckern findest. Das coole dabei ist aber,es amüsiert mich immer prächtig,also vielen Dank auch heute wieder,dass du mir den grauen Tag mit deinem kindlich witzigen Gebocke etwas erhellst hast. 😀
Dann muss aber der Gehweg entwidmet werden. Bei der Breite des Gehweges blockiert jeder Schrägparker den Durchgang auf dem Fussweg. Dass es einen weiteren, besseren auf der anderen Strassenseite gibt, ist rechtlich egal, Parken auf einem Gehweg ist als Ausnahme nur gestattet, wenn der Fusgängerverkehr nicht behindert wird.. Wenn die Stadt das einfach so entscheidet, kann sie sich in Haftungsgefahr begeben…..
Dieser sogenannte „Gehweg“ entlang der Zoomauer war seit Jahrzehnten keiner mehr. Er ist in einem desolaten Zustand. Durch erlaubtes und markiertes Parken völlig zerfahren, voller Kuhlen, Wurzeln, und mittig stehen sogar Laternen. Dazu hängt Astwerk über den Weg.
Wenn man jetzt plötzlich behauptet, das sei ein Gehweg, müsste die Stadt ihn erstmal komplett sanieren, bevor dort überhaupt jemand sicher laufen könnte. Kostenpunkt: schnell ein paar Hunderttausend Euro und bis dahin würde sich die Stadt in Haftungsgefahr begeben.
Die Stadtverwaltung verkennt dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung:
https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0
Es braucht nur eines einzigen Anwohners der Klage einreicht, und das Schrägparken auf dem Gehweg wird der Vergangenheit angehören müssen.
Nur der Anwohner gerade nicht:
„der Schutz ist vorbehaltlich besonderer örtlicher Gegebenheiten auf den Gehweg der „eigenen“ Straßenseite des Anwohners im Straßenabschnitt bis zur Einmündung der nächsten Querstraße begrenzt.“
aber
„der Gehwegbenutzer als Teil der Allgemeinheit“ (also auch der Anwohner).
So ziemlich jeder könnte klagen. Vielleicht beschränkt auf Einwohner von Halle, Besucher von Anwohnern der Tiergartenstraße, Zoobesucher und jeder, der darlegen kann, dort auf dem Gehweg gehen zu wollen.
Nur machen muss auch jemand…
Autohasser sind gleich wieder auf der Palme.
Die Fußgänger sollen den Ball flach halten. Wenn die schon nicht klechen gehen. Ansonsten um das Fahrzeug herum laufen.
Das sind immer die selben Nörgler hinter der Gardine.
Meine Hochachtung für die Stadtverwaltung, dass man sich die Sache vor Ort angesehen hat und auch bereit ist, Entscheidungen zu revidieren. Meine Großeltern wohnten in der Tiergartenstr. und ich kenne seit Kindesbeinden an, die TG, in der schräg geparkt wurde und wieder wird und niemand den Fußweg an der Zoomauer nutzt. So what? Wenn das Thema auf ein ideologisches Niveau gehievt wird – Scheiß Autofahrer, es gibt keinen Anspruch auf Stellplätze im öffentlichen Raum und weiters BlaBla – da sieht man mal wieder sehr schön, wie ideologische Verblendung und die Lebenswirklichkeit der Menschen aufeinander prallen. Uns Binärcode produziert sich wahrlich köstlich, Bier & Popcorn für alle! Ich verstehe diesen Grundhass auf Autobesitzer und -fahrer einfach nicht. Was ist dein Problem (im Leben)? Wenn die ganzen verhaßten Autofahrer eines Tages alle mit Strom fahren, die Autos keine bösen SUV’s mehr sind, sondern kompakt, energetisch effizient, an was kotzt Du dich dann aus?
Das ganze rein in die Kartoffeln und wieder raus, habe ich gerade mit meinen Steuern bezahlt?
Liebe Stadtverwaltung, ihr braucht dringend einen Grundkurs in Ökonomie.