Tiergartenstraße: Stadt rudert zurück – Schrägparken bleibt erlaubt

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4 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    So ein Scheiß! Das befeuert doch jetzt wieder nur dieses Anspruchsdenken, dass man irgendein Anrecht auf einen Stellplatz für sein Privatfahrzeug im öffentlichen Raum hat, wenn man nur laut genug meckert. 😡

    Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die bisherige Nutzung – sofern sie rechtmäßig war – sehr wohl im Rahmen des Verwaltungsermessens berücksichtigt werden kann.

    Dann bitte ich auch, das Gegenteil umzusetzen, nämlich da, wo seit Jahren rechtswidrige Anordnungen geschehen, diese endlich zurückzunehmen. Ein Beispiel wäre das „Parkverbot, Lieferverkehr frei“-Schild auf dem Radfahrstreifen in der Reilstraße zwischen Wolfensteinstraße und Kurallee. Und es gibt noch zahlreiche andere Stellen.

    Dieses jämmerliche Einknicken vor ignoranten Autobesitzern ist zum Kotzen.

  2. MS sagt:

    Dann muss aber der Gehweg entwidmet werden. Bei der Breite des Gehweges blockiert jeder Schrägparker den Durchgang auf dem Fussweg. Dass es einen weiteren, besseren auf der anderen Strassenseite gibt, ist rechtlich egal, Parken auf einem Gehweg ist als Ausnahme nur gestattet, wenn der Fusgängerverkehr nicht behindert wird.. Wenn die Stadt das einfach so entscheidet, kann sie sich in Haftungsgefahr begeben…..

  3. Metsämies sagt:

    Die Stadtverwaltung verkennt dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung:
    https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0
    Es braucht nur eines einzigen Anwohners der Klage einreicht, und das Schrägparken auf dem Gehweg wird der Vergangenheit angehören müssen.

  4. Geerd sagt:

    Autohasser sind gleich wieder auf der Palme.

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