S-Bahn-Notbremsung: Mann läuft bei Dieskau über die Gleise

Am Sonntag, den 14. Juli 2024 informierte die Notfallleitstelle der Bahn das Bundespolizeirevier Halle (Saale) gegen 21:25 Uhr über eine Person in den Gleisen am Haltepunkt Dieskau. Diese erkannte der Lokführer einer auf der Strecke befindlichen S-Bahn im Nebengleis, leitete bei 120 Stundenkilometern umgehend eine Schnellbremsung ein, kam nach circa 450 Metern zum Stehen und informierte die Notfallleitstelle entsprechend.
Glücklicherweise wurden bei der Bremsung keine Reisenden im Zug verletzt. Der Deutsche begab sich, ebenfalls unverletzt, auf Bahnsteig eins. Eine alarmierte Streife fuhr umgehend mit Blaulicht und Martinshorn zum besagten Haltepunkt. Dort angekommen, kam der Mann auf die eingesetzten Kräfte zu und erklärte, dass er aus Richtung Leipzig auf dem Bahnsteig am Haltepunkt Dieskau gelangen wollte. Der Weg durch die gesamte Ortschaft war ihm allerdings zu lang, sodass er zwischen der Schallschutzwand und den Gleisen entlang ging, um schließlich über die Gleise zum Bahnsteig zu gelangen. Nach vor Ort erfolgter ausführlicher Belehrung und Identitätsfeststellung sowie Überprüfung der persönlichen Daten des Leichtsinnigen im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass das Landgericht Görlitz aufgrund eigener Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung dem aktuellen Aufenthaltsort des Mannes ersuchte.
Der 46-Jährige erhält eine Strafanzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Die ausschreibende Behörde wurde über den aktuellen Aufenthaltsort informiert. Durch diese lebensgefährliche Handlung und die daraus resultierenden Maßnahmen erhielten 6 Züge insgesamt 72 Minuten Verspätung. Des Weiteren kam es im Nahverkehr zur Umleitung eines Zuges sowie zwei Teilausfällen.
Warum gibt es da nur eine Ansprache
Es gibt da nicht nur eine Ansprache.
Ist er jetzt im Gleis gelaufen oder etwas weiter weg direkt an der Lärmschutzwand?
Das könnte dann schon einen Unterschied vor Gericht machen, ob es wirklich ein SCHWERER Eingriff war.
Damit wäre er STRAFrechtlich wahrscheinlich weitgehend aus dem Schneider, wenn dann eine kleine Geldstrafe geurteilt wird, muss aber PRIVATrechtlich natürlich für den Schaden haften.
Selbst wenn er nur(?) an der LSW gelaufen wäre, ist es der schwere Eingriff. Er war weder befugt, noch instruiert, noch mit PSA bekleidet und hatte sich somit nicht im Gleisbereich (ist die Fläche zwischen Gleisachse und 6m Abstand) aufzuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob direkt im Gleis oder eben nur daneben aufgehalten
Wenn 6 Meter Abstand von der Gleisachse die sichere Entfernung darstellen, dann sind jede Menge Haltepunkte an der Strecke mit zu schmalen Bahnsteigen ausgerüstet, da dort gelegentlich Güterzüge und sogar umgeleitete Fernzüge durchfahren. Der Bau und Betrieb dieser Haltepunkte erfüllt logischerweise den Tatbestand eines schweren Eingriffs …
Nein, denn dann sind Fahrgäste befugt, diesen Bereich zu betreten. Ist wie auch bei Bahnübergängen. Es geht nur um das unbefugte Betreten von Bahnanlagen, und das ist eben außerhalb gekennzeichneter und dafür zugelassener Flächen erfüllt. Für Aufenthalte außerhalb dieser Flächen hast du berechtigt zu sein, instruiert zu sein und die PSA zu tragen. Und alles nur immer im ZUsammenhang, kein Kriterium allein.
Entweder es besteht Gefahr in 5,9 Metern Entfernung oder nicht. Die Physik interessiert sich nicht für den Gesetzgeber.
Der Bahnsteig befindet sich zwischen den Gleisen. Über mindestens ein Gleis muss der Mann also gelaufen sein. Nach der Beschreibung ist er vermutlich vom Weg nördlich der Gleise gekommen. Dann hat er drei Gleise überquert, darunter zwei Durchfahrtsgleise, die unter anderem von der S 5 befahren werden.