Bedrohungen und Sachbeschädigung in Halle: Psychisch kranker Mann steht im Sicherungsverfahren vor Gericht

Am heutigen 1. Oktober 2025 beginnt vor dem Landgericht Halle ein Sicherungsverfahren gegen einen heute 30-jährigen Mann, der unter einer psychischen Erkrankung leidet. Die Staatsanwaltschaft legt ihm insgesamt sieben Fälle von Bedrohung sowie eine Sachbeschädigung zur Last. Da der Mann als schuldunfähig gilt, steht nicht eine Strafe, sondern eine mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum.
Wiederholte Bedrohungen in Geschäften und öffentlichem Raum
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll sich der Beschuldigte zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 in mehreren Ladengeschäften in Halle aufgehalten haben – teils trotz bestehender Hausverbote. In mehreren Fällen soll er dort auch Waren entwendet haben. In einem weiteren Fall soll er sich unbefugt in einem Seminarraum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufgehalten haben.
Wurde er von Mitarbeitenden, Sicherheitspersonal oder der Polizei auf sein Verhalten angesprochen, reagierte er laut Anklage mit massiven Bedrohungen. So soll er mehrfach geäußert haben: „Ich bringe dich um“ oder „Ich schlitze dir die Kehle auf, wenn du mich nicht in Ruhe lässt.“
Im Februar 2025 – zu diesem Zeitpunkt war er Patient in der Psychiatrie der Universitätsklinik Halle – soll er mehreren Mitarbeitenden dort ebenfalls mit dem Tod gedroht haben. Unter anderem habe er gesagt: „Du bist tot, ich töte dich. Ich werde dich finden. Ich töte deine Familie, ich töte deine Kinder.“
Im Dezember 2024 soll der Beschuldigte trotz eines bestehenden Hausverbots einen Waschsalon in Halle betreten haben. Dort warf er laut Anklage einen holzähnlichen Gegenstand mehrfach gegen Überwachungskameras, um diese zu zerstören. Dabei wurden auch mehrere Deckenpaneele beschädigt, der Gesamtschaden beläuft sich laut Ermittlungen auf rund 590 Euro.
Da der Mann laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig ist, kann gegen ihn kein reguläres Strafverfahren geführt werden. Stattdessen entscheidet das Gericht im sogenannten Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO. Dieses dient dem Schutz der Allgemeinheit, wenn von einem schuldunfähigen Täter weiterhin erhebliche Gefahren ausgehen.
Im vorliegenden Fall prüft das Gericht daher, ob der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Ein Urteil wird voraussichtlich im November 2025 erwartet.
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