Mehrere Tonnen Signalkabel geklaut: Fünf rumänische Kabeldiebe an der Bahnstrecke bei Landsberg gestellt

23 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Belehrt wurden sie also. Als ob die nicht wüssten, dass sie illegale Sachen machen. 🙄 Die Strafanzeigen jucken die doch eh nicht, denn die haben kaum was zu verlieren.

    • Sachema sagt:

      Standrechtliche Erschießungen als Alternative? Würde das deinen Vorstellungen entsprechen?

    • Wer hat noch nicht, wer will nochmal? sagt:

      Mutmaßlich trägt das in ihren Vorüberlegungen zu ihren Deutschlandstraftaten bei: dass es sie nicht juckt, jucken muss, werden sie hier geschnappt.

    • Halle-Leser sagt:

      Ja, sie werden über ihre Rechte belehrt.
      Findet das nicht statt, dann ist der ganze Plan denen ein Verfahren anzuhängen, fürn Arsch.

      Aber ja, um das zu verstehen braucht es schon ein wenig Gehirnschmalz.

      • Schmalzkringel sagt:

        Zu viel amerikanische Krimis geschaut?

        • Mimi sagt:

          Aus dem Amerikanischen:

          „Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.“

  2. Emmi sagt:

    „Die rumänischen Staatsangehörigen wurden belehrt und für alle notwendigen strafprozessualen Maßnahmen mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Halle (Saale) genommen“
    Bitte GPS Kontrollsysteme am Transporter einbauen, für zukünftige Diebstähle

  3. Selbstbedienungsladen Deutschland sagt:

    Freier Warenverkehr möglicherweise falsch verstanden.

  4. Tom sagt:

    Deutschland braucht dringend Fachkräfte aus dem Ausland. 🤦‍♂️

  5. Zollrain 5 sagt:

    Der Schein trügt.

  6. Pressesprecher sagt:

    Leider völlig falsch dargestellt. Hier in D gelten keine EU-Gesetze, sondern erstmal nur BGB, StGB und StPO. Und Grenzkontrollen wirken nicht gegen legale Einreise..