Land unterstützt „Lost Places“-Landkarte für Sachsen-Anhalt mit 10.000 Euro

10 Antworten

  1. Siegfried von der Heide sagt:

    Das Projekt ‚Lost Places‘ geht auf historische Spurensuche und schafft ein Bewusstsein für die Leistungen früherer Generationen. Die Erkundung der historischen Wurzeln, die unsere Großeltern und Eltern mit gelegt haben, stärkt die regionale Verbundenheit und die Landesidentität.“ Na da hat sich die Regierung ja richtig was einfallen lassen. 10.000 Euro für eine Sammlung und Dokumentation – Mehr Almosen geht nicht! Wenn es ihnen wirklich wichtig wäre; es wären 10 Millionen Euro – Geschichtliche Bildung ist lebenswichtig.

  2. t sagt:

    das ist ja geradezu schizophren… anstatt das Geld in Entwicklungsprojekte der Regionen zu stecken wird hier der Verfall gefeiert..

  3. Dreckige Stadttaube sagt:

    Die ganze Innenstadt von Halle ist mittlerweile ein Lost Place.

  4. Was soll das wieder? sagt:

    Kann man ja machen, aber warum muss der Steuerzahler dafür 10.000 Euro berappen?
    Die Geldverschwendung wird immer absurder.

    • jedem seins sagt:

      Der Steuerzahler muss außer Steuern gar nichts „berappen“.

    • XX sagt:

      Das werden mehr als zehntausend Euro. Die Feuerwehr und Rettungsdienste die die Idioten aus den „lost places“ rausklauben und wieder zusammenflicken müssen, kosten ein paar Euronen mehr. Dank der immer vorhandenen Handys müssen die noch nicht mal lange warten und nachdenken. Gibt auch schöne TikTok Filmchen, meistens, manchmal nicht.

    • Freitag nach eins sagt:

      haste deine Arbeitswoche wohl geschafft und schon genügend Steuern gezahlt, so dass du nun dich abrappeln kannst!
      Und beim Konsum weiter Steuern zahlen.

  5. Recht & Ordnung sagt:

    Das Wichtigste ist, dass niemand unbefugt Privatgrundstücke betritt.
    Bei Zuwiderhandlungen ist die ganze Härte des Gesetzes anzuwenden!

    • bin_gespannt sagt:

      Welches Gesetz meinst du?

      • Recht & Ordnung sagt:

        Hausfriedensbruch, nächtliche Streunerei, Sachbeschädigung.

        Reicht das?

        • Unbefugter Unfug sagt:

          Nächtliche Streunerei ist etwa so strafbar wie grober Unfug.

        • @keine Ahnung von Recht, vielleicht von Ordnung sagt:

          Die drei aufgezählten Sachen sind kein Gesetz. Danach wurde aber gefragt. Zwei davon sind jedenfalls Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, das ist übrigens ein Gesetz. Was soll aber „nächtliche Streunerei“ sein, wenn du dich schon selbst als „Recht & Ordnung“ bezeichnest, aber ganz offensichtlich zumindest von Recht keine Ahnung hast? Dann wüsstest du nämlich, was Antragsdelikte sind und wüsstest vielleicht auch, dass „volle Härte des Gesetzes“ bei JEDER Zuwiderhandlung totaler Unfug ist. Man soll und muss schon die Intensität der Tat, eine Unterscheidung nach Ersttat oder Wiederholungstat und überhaupt die Person und die Umstände einbeziehen. Genau deswegen gibt es nämlich fast immer einen Strafrahmen, weißt du aber nicht. Jetzt schon.

          Glücklicherweise hast du mit solcherart Entscheidungen nichts zu tun, wirklich glücklicherweise. Danke dafür.

        • Du Jakob sagt:

          Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung sind keine Offizialdelikte. Da kommt das Gesetz nicht zum Einsatz, wenn niemand einen Antrag stellt, schon gar nicht die ganze Härte. Und nein, anonyme Internetfachexperten können nicht einfach einen Strafantrag stellen. Das kann nur der Eigentümer oder ggf. der Besitzer. Das wiederum ist bei „lost places“ nun wieder schwierig…

          Aber Streunerei ist schon niedlich. 🙂 Tagsüber offenbar erlaubt…

          • Recht & Ordnung sagt:

            Die Nachtruhe ist im Immissionsschutzgesetz geregelt, sie liegt zwischen 22 und 6 Uhr und ist einzuhalten.

            Wer nächstens herumstreunt – oft einhergehend mit Gegröhle, Gekicher und lautstarker Unterhaltung – verstösst gegen das Immissionsschutzgesetz und macht sich damit strafbar.

            • Du Jakob sagt:

              Das Immisionsschutzgesetz sieht keine Strafen vor und regelt die Immissionen durch Anlagen, nicht durch „Streuner“. Nachtruhe taucht dort überhaupt nicht auf.

              Sieh mal rein. Da kannst (und musst) du viel lernen!

            • @keine Ahnung von Recht, vielleicht von Ordnung sagt:

              Du meine Güte, damit hast du meine erste Einschätzung („keine Ahnung von Recht“) aber sowas von bestätigt.

              Wer „oft einhergehend“ mit „macht sich strafbar“ gleichsetzt, der stellt eindrucksvoll seine Unwissenheit zur Schau. Ich glaube, du solltest lieber aufhören, bevor du dich noch weiter blamierst. Und da ist die Sprache noch gar nicht auf den Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen…

              Es bleibt aber dabei, „nächtliche Streunerei“ ist gar nichts, weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit.

  6. Henry sagt:

    … und wieder das ewige Gemecker von ewig Gestrigen!

    • XX sagt:

      Och, wir sind wenigstens von gestern, die die ich meine, schaffen es nicht bis morgen. Ehrlicherweise, die benannten Idioten gibt es in jeder Generation, manchmal lernen sie es, manchmal haben die keine Chance dazu. Könnte man auch ganz pragmatisch sehen: Evolution.

  7. pittiplatsch sagt:

    Damit sind es keine lost places mehr.

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