Mord an seiner Lebensgefährtin: Urteil gegen Afghanen rechtskräftig
Eine blutrünstige Tat hat im Juli vergangenen Jahres in der Voßstraße in Halle für Aufsehen gesorgt. Ein Afghane hat seine Lebensgefährtin mit 34 Messerstichen in Rumpf, Rücken und Beinen getötet. Die Frau wollte sich von ihm trennen, hatte die Heirat abgelehnt.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Mann bereits am 16. Januar 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen hatte er Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hat nun diese Beschwerde verorfen und hat keine Rechtsfehler festgestellt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.








Neueste Kommentare