Mord an seiner Lebensgefährtin: Urteil gegen Afghanen rechtskräftig
Eine blutrünstige Tat hat im Juli vergangenen Jahres in der Voßstraße in Halle für Aufsehen gesorgt. Ein Afghane hat seine Lebensgefährtin mit 34 Messerstichen in Rumpf, Rücken und Beinen getötet. Die Frau wollte sich von ihm trennen, hatte die Heirat abgelehnt.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Mann bereits am 16. Januar 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen hatte er Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hat nun diese Beschwerde verorfen und hat keine Rechtsfehler festgestellt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das sind mir die richtigen! Jemanden kaltblütig umbringen und dann auch noch rechthaberisch das Urteil anfechten. Dafür sollte er gleich noch Isolationshaft bekommen.
Womöglich hatte er sogar einen Verteidiger oder sonstwie ein rechtsstaatliches Verfahren! Unerhört! Wir fordern unterschiedliche Rechte für jeden!
Dann schaffe mal den Rechtsstaat ab. Kannst gleich auf den Markt gehen und zusammen mit Liebich dagegen wettern. Am Besten auch noch gleich Todesstrafe fordern
Nee besser, ab in seine Heimat.
Was soll denn eine Abschiebung bringen? Dann kommt er einfach wieder zurück.
Das ist eben das Problem wenn man seine „Haustüren“ für jeden offen stehen hat.
Dann kann auch jeder herein- und herausspazieren wie er lustig ist.
Eine Abschiebung ergibt nur dann einen Sinn wenn man sich mit den Herkunftsländern vertraglich einigen würde. Dazu müssten diese die Aufnahme akzeptieren und zusätzlich müssten Kooperationsverträge von Justiz und Polizei abgesegnet werden. Dann wäre eine Abschiebung sinnvoll durchzuführen. Deutsche Beamte würden praktisch die Personen an afghanische Beamte übergeben und dann werden sie in Afghanistan inhaftiert. Die gleichen Veträge müssten jedoch auch mit Damaskus und etlichen anderen Herkunftsländern entstehen. Jetzt finde einmal jemanden in Berlin der freiwillig mit der Assad-Regierung verhandeln will. Traurigerweise will es niemand!
Zurück in die Heimat, das wäre sinnvoll, nach dem absitzen der Strafe. Hoffentlich kommt er nicht wegen guter Führung, wieder vorzeitig raus.
In seiner Heimat die Strafe absitzen, das wär eventuell eine Strafe! Keine Kosten für Steuerzahler hier! Im dümmsten Fall kommt er hier wieder frei???also ab!
Ja, alles sehr schwierig. Als Strafgefangener im Heimatland, wenn es überhaupt gelänge, s. o., hätte er es sicher nicht so wie hier in D., wo er verhältnismäßig eine schöne Zeit hat: warm, trocken, genügend zu essen.
Und das muss unser Staat finanzieren. Das ist schon sehr ungerecht unseren Bürgern gegenüber.
In anderen EU-Ländern läuft es dann analog? Dann ist es ein generelles Problem.
Frau v. d. Leyen- übernehmen Sie!