Urteil des Landessozialgerichts in Halle (Saale): Wer kriminell lebt, hat keinen Anspruch auf staatliche Hilfe nach Gewalttaten

8 Antworten

  1. SagJaNur sagt:

    Na da werden sich aber die Gerechtigkeitsfanatiker freuen! Ist halt nicht so kompliziert wie beim Bürgergeld.

  2. Emmi sagt:

    Ein Glück war die Justiz standhaft und hat mal gerecht entschieden.

  3. Feminismus ist für alle gut sagt:

    Das ist ja spannend. Ob diese Regel wohl auch für weibliche Gewaltopfer gilt, die sich im kriminellen Milieu bewegen und sich nicht der Polizei offenbaren wollen?

  4. Robert sagt:

    Richtig so .

  5. Die Ölv 11 sagt:

    Vollkommen richtig so.
    Das ist Gerechtigkeit.

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