Wollten Glock 17 kaufen: Prozess am Amtsgericht Halle wegen versuchten Waffenkaufs
Das Amtsgericht in Halle (Saale) macht heute den Prozess gegen zwei Männer, die eine Waffe kaufen wollten. Den am 21.05.1987 in Halle (Saale) und am 05.03.1992 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird (unter anderem) ein gemeinschaftlicher versuchter Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Der Angeklagte H soll dem Angeklagten K am 02.02.2023 1100 € übergeben haben, damit dieser von dem vermeintlichen Waffenverkäufer „Batu“ eine Schusswaffe vom Typ „Glock 17“ nebst Munition erwirbt. Beim Waffenverkäufer handelte es sich – was die Angeklagten jedoch nicht wussten – um einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt.
Zur Durchführung des Kaufes soll sich der Angeschuldigte K am 03.02.2023 gegen 12:00 Uhr mit dem Waffenverkäufer „Batu“ auf dem Autohof in Körnern getroffen haben. Im Fahrzeug des „Batu“ übergab der Angeklagte K die verabredeten 1100 €, während „Batu“ ihm die versprochene „Glok 17“ zeigte. Im Anschluss wurde der Angeklagte K vorläufig festgenommen.
Weiter wird dem Angeklagten K vorgeworfen, in dem von ihm bewohnten Zimmer im Haus seiner Eltern ein Butterflymesser verwahrt zu haben, dem Angeklagten H der Besitz eines Schlagringes.
Die Angeklagten sind nicht einschlägig vorbestraft.
Das Gesetz droht für den den Angeklagten vorgeworfenen Verstoß gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren an.
Interessant, dass Polizisten als Waffenhändler auftreten dürfen. Ich war immer der Überzeugung, dass das, z. B. bei Drogenhandel, nicht erlaubt wäre, weil es eine „Verleitung zu einer Straftat“ ist.
Richte deinen Dank an das amerikanische Fernsehen, dass dich offenbar sehr geprägt hat.
Ist das denn erlaubt das Polizisten zu Straftaten animieren und dann die „Täter“ festnehmen?
Ich finde so ein vorgehen unmoralisch und sehr fragwürdig.
Polizisten haben nicht zur Straftat animiert. Es wurden auch keine Täter als vielmehr Tatverdächtige festgenommen. Die Täterschaft muss in der Gerichtsverhandlung bewiesen werden. Auf Vorstellungen von Laien kommt es hierbei nicht an, allerdings ist die Verhandlung öffentlich.
Wäre noch interessant zu lesen (und strafrechtlich wohl auch sehr wichtig), wie denn der Deal eingefädelt worden ist. Ist der „nicht offen ermittelnde Polizeibeamte“ auf die Interessenten zugegangen oder wie erfolgte die Kontaktaufnahme?
Wie @S.Moralin treffend bemerkte: die Verhandlung ist öffentlich. Also Schuhe und Jacke an, evtl. Messer zu Hause lassen (Einlasskontrolle) und ab zum Thüringer Bahnhof.