Wollten Glock 17 kaufen: Prozess am Amtsgericht Halle wegen versuchten Waffenkaufs

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  1. 10010110 sagt:

    Interessant, dass Polizisten als Waffenhändler auftreten dürfen. Ich war immer der Überzeugung, dass das, z. B. bei Drogenhandel, nicht erlaubt wäre, weil es eine „Verleitung zu einer Straftat“ ist.

  2. Tino sagt:

    Ist das denn erlaubt das Polizisten zu Straftaten animieren und dann die „Täter“ festnehmen?
    Ich finde so ein vorgehen unmoralisch und sehr fragwürdig.

    • S. Moralin sagt:

      Polizisten haben nicht zur Straftat animiert. Es wurden auch keine Täter als vielmehr Tatverdächtige festgenommen. Die Täterschaft muss in der Gerichtsverhandlung bewiesen werden. Auf Vorstellungen von Laien kommt es hierbei nicht an, allerdings ist die Verhandlung öffentlich.

  3. Hans-Karl sagt:

    Wäre noch interessant zu lesen (und strafrechtlich wohl auch sehr wichtig), wie denn der Deal eingefädelt worden ist. Ist der „nicht offen ermittelnde Polizeibeamte“ auf die Interessenten zugegangen oder wie erfolgte die Kontaktaufnahme?

    • HALLunke sagt:

      Wie @S.Moralin treffend bemerkte: die Verhandlung ist öffentlich. Also Schuhe und Jacke an, evtl. Messer zu Hause lassen (Einlasskontrolle) und ab zum Thüringer Bahnhof.