Großkontrolle in Merseburg: Polizei stoppt hunderte Autofahrer – Alkohol, Drogen und technische Mängel im Fokus – auch Polizisten aus Polen, Tschechien, Niederlanden und Österreich waren dabei

16 Antworten

  1. Die Ölv 11 sagt:

    Diese Aktion ist wirklich beeindruckend und gut. Der Bericht dazu liest sich auch richtig spannend. Auch die Entscheidung, diese Kontrollen wegen der derzeitigen Situation nicht in Halle stattfinden zu lassen zeigt, daß hier Entscheidungsträger agiert haben, die über den Tellerrand hinaus geschaut haben.
    Ich mag die EU nicht aber eine Zusammenarbeit der Länder in Sachen Verkehrssicherheit finde ich echt sinnvoll und gut. Respekt dafür.

  2. : sagt:

    Es gilt in der EU das DSGVO, also auch in der Niederlande. Datenschutz wird gerne als Ausrede benutzt um untätig zu bleiben. Vor allem wenn es um Autofahrende geht.

    • @ : sagt:

      Schon mal drüber nachgedacht, was DSGVO heißt? Das Verordnung? Merkste selber, oder?

      • schlaumeier sagt:

        Datenschutz-Grundverordnung, oder auf englisch, General Data Protection Regulation (GDPR). Beides Namen für die europäische Datenschutzverordnung, die auch in den Niederlanden gilt. In Deutschland gibt es ergänzend noch das Bundesdatenschutzgesetz, sowie Datenschutzgesetze in den jeweiligen Ländern.

        Bitteschön.

  3. 10010110 sagt:

    Auch ein älterer Herr erregte die Aufmerksamkeit der Beamten. Die Einschätzung der Polizisten: Der Mann sei körperlich nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.

    Da gibt es so einige im Straßenverkehr. Es sollte generell viel öfter kontrolliert werden.

  4. Emmi sagt:

    Super Aktion, sollte viel öfter gemacht werden.

    • JohnderSchneider sagt:

      Für die Show?

      Mit der Methode fischt man doch nur die Ahnungslosen raus. Diejenigen, die gewarnt werden, die die Aktion schon aus großer Entfernung sehen und rechtzeitig von der Straße runterkommen, die bekommt man damit nicht.

      Viel wichtiger wäre eine generelle Erhöhung der Präsenz auf der Straße. Jeden Tag sehe ich Leute hinterm Lenkrad mit dem Handy in der Hand. Darauf stehen mind. 100 € und ein Punkt in Flensburg. Ganz offensichtlich ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit aber so gering, dass sich viele Fahrzeugführer keinen Kopf um das Verbot machen.

      Insgesamt werden die Regeln im Straßenverkehr immer mehr als lockere Hinweise verstanden. Blinken – wozu? Geschwindigkeitsbeschränkungen – das sind allenfalls lockere Richtwerte. Gelbe Ampeln werden als Aufforderung zum Gas geben interpretiert und nicht zum Bremsen.

      Vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme rücken immer mehr in den Hintergrund. Doch statt die Ursachen anzugehen, rettet sich die Verwaltung ins Aufstellen immer neuer Verkehrszeichen. Wo man früher gesunden Menschenverstand erwarten durfte, wird heute mit Schildern gewarnt. Mein neuestes Highlight: Ein „Achtung, Kurve“-Schild innerorts in einer 30-er Zone. In den letzten 50 Jahren hat es dieses Schild nicht gebraucht. Aber ganz offensichtlich stehen wir kurz vor amerikanischen Verhältnissen, wo auf dem Pappbecher vor dem heißen Kaffee gewarnt werden muss.

      • Schaumaster sagt:

        „Diejenigen, die gewarnt werden, die die Aktion schon aus großer Entfernung sehen und rechtzeitig von der Straße runterkommen, die bekommt man damit nicht.“

        Wenn man das öfter macht, sind die öfter von der Straße runter. Gleicher Effekt, nur eben häufiger.

      • Chris sagt:

        Richtig! Tägliche Präsenz auf der Starße und nicht nur 1 Mal im Jahr so eine medienwirksame Show.

  5. Zappelphillip sagt:

    Von Ausländischen Polizeibeamten in Deutschland kontrolliert zu werden halte ich rechtlich für zumindest bedenklich. Die verschiedenen Verfahrensweisen kommen ja schon im Artikel zum Ausdruck. Wie das dann rechtsgültig sein kann ist mit Rätselhaft.

  6. Anonym sagt:

    Ich wurde in Halle auf einem E-Roller kontrolliert und da ich keinen Urintest machen konnte dahin gebracht daraufhin wurde mir Blut ohne richterlichem Beschluss abgenommen was rechtswidrig ist. Schöne Aktion.

    • Zappelphillip sagt:

      Der bisher geltende Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben existiert in der bisherigen Form nicht mehr. Besteht der Verdacht einer die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdenden Straftat, kann die Entnahme einer Blutprobe auch durch Polizeibeamte angeordnet werden. Dies folgt aus einer Änderung des § 81 a StPO, die seit dem 24.8.2017 in Kraft ist.

      Ist gleich das erste was im Google aufploppt

    • Klaus Bronski sagt:

      Hier wird schon seit einigen Jahren kein richterlicher Beschluss mehr benötigt. Das darf die Polizei nun selbst entscheiden.

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