ROADPOL-Kontrollen auch in Sachsen-Anhalt: Polizei stellt 7335 Geschwindigkeitsverstöße fest

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  1. Rania J. sagt:

    Wir sind eben nicht nur das Land der Frühaufsteher, wir wollen auch
    schnell an unseren Arbeitsplatz 😁

  2. Rasen ist grün sagt:

    Definiere „Raserei“.
    Der Begriff wird immer wieder gerne bemüht.
    Wie jetzt gerichtlich bestätigt, kann man auch mit 417km/h über die freie, unlimitierte Autobahn fahren und KEIN Raser sein.
    Und Du kannst Dich mit 50km/h im Berufsverkehr durch Stop&Go schlängeln und bist ein Raser.

    • wird aber schnell rot sagt:

      Raser ist kein gesetzlicher Begriff.

      Für den Bugatti-Fahrer gab es keinen ausreichenden Tatverdacht. Der ist aber notwendig – laut Gesetz.

      Es ist ein Unterschied, ob auf leeren Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung(!) oder in Wohngebieten unter konkreter Gefährdung von anderen Menschen „gerast“ wird, unabhängig von der absolut gefahrenen/gemessenen Geschwindigkeit. Dass ein Kontakt zwischen Auto und Mensch mit 50 km/h beinahe immer tödlich endet, lernt man in der Fahrschule. Oft gleich in der ersten Stunde…

  3. Verbrecher leben gut in Halle sagt:

    Platz 4 als kriminellste Stadt in Deutschland aber für Autofahrer schikanieren einen riesigen Aufwand betreiben.

    • Gucki sagt:

      Wieso werden da Autofahrer schikaniert? Autofahrer verhalten sich doch sowieso alle korrekt und fahren nicht zu schnell. Wie sollen die denn schikaniert werden? Ist jetzt das Vorbeifahren an einem Blitzer (natürlich mit zugelassener Geschwindigkeit) schon als Schikane anzusehen?

    • Leser sagt:

      Dummes Gefasel! Verkehrskontrolle gehört zum Aufgabengebiet der Polizei. Du bist bestimmt auch so ein Raser! Sonst würdest Dich nicht so aufregen.

    • ganz große sagt:

      „Platz 4 als kriminellste Stadt“

      Lüge!

    • Legastheniker leben gut in Halle sagt:

      Was denn nun? Platz vier oder doch die kriminellste Stadt? Der Rest des Satzes ist auch nicht besser. Aber ja, man sollte Autofahrer nicht weiter schikanieren, vor allem nicht mit grammatikalischen Regeln. .

  4. Der metzger sagt:

    Wann geht man gegen die nervigen Schleicher und notorischen Linksbehinderer vor. Die legen oftmals den Grundstein, wenn andere dran vorbei wollen und vorsätzlich gehindert werden. Dass man dann nach Kilometer weiten ausgebremst werden mal vorbei will, wird dann als Raser diskriminiert.

    • Erklärbär sagt:

      Die angegebene Geschwindigkeit ist in der Regel die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Man darf also auch langsamer fahren. Zudem gilt innerhalb von Ortschaften eine freie Fahrspurwahl für Fahrzeuge bis 2,8t Gesamtgewicht. Spurtreues Fahren erhöht die Verkehrssicherheit nicht unerheblich.

    • einfach mal lesen sagt:

      §3 StVO

      Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

      • Der metzger sagt:

        Genau. Und wer auf Autobahnen mit 100 kmh einen LKW überholt und sich nicht schneller traut, gehört da nicht hin. Zum eigenen und anderer ihren Schutz. Wer auf Landstraßen mit 70 kmh eine Schlange hinter sich her zieht, muss auch mal ran fahren und die anderen vorbei lassen. Steht unter Paragraph 1 – gegenseitige Rücksichtnahme-.

  5. no drugs sagt:

    Bald darf man ja offensichtlich bekifft Auto fahren. Wie das dann kontrollmäßig gehandhabt wird, darauf bin ich gespannt. Es wird jetzt schon gerast, vor allem auf Autobahnen (ohne Tempolimit). Eine tolle Vorstellung , Kiffer auf der Überholspur.

  6. Bürger für Halle sagt:

    Wer rast und dabei wissentlich andere Menschen in Gefahr bringt – meist ist es Lebensgefahr- ist ein Verbrecher. Leider wird Raserei in Deutschland noch viel zu selten geahndet, geschweige dann auch gerichtlich konsequent weiter verfolgt.

    • Texas sagt:

      Was bedeutet schon Raserei. Manche jammern ja schon bei 20 km/h zu viel. Ansonsten lebt nun Mal jeder gefährlich, der das Haus verlässt.

  7. Itzig sagt:

    Die Geschwindigkeitskontrollen haben den Haupteffekt, anonyme Bestrafungen von Verkehrsvergehen ohne eine reale Verkehrserziehung zu bilden. Dafür definiert man eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und Fahrverbote als „Erziehungsmaßnahmen“, was sie natürlich nicht sein können. Die immer weiter steigende Lärmbelästigung, durch den Verkehr in den Städten, wird vernachlässigt. Hier wäre der körperliche Einsatz der Ordnungskräfte notwendig. Damit würde dann auch eine direkte Verkehrserziehung durchgeführt. Aber dazu fehlt (scheinbar) der Mut und Einsatzwillen der verantwortlichen Planer im Innenministerium.