ROADPOL-Kontrollen auch in Sachsen-Anhalt: Polizei stellt 7335 Geschwindigkeitsverstöße fest
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Angelehnt an die europaweite Aktionswoche des Verkehrspolizei-Netzwerks ROADPOL kontrollierte auch die Landespolizei in der vergangenen Woche umfangreich die Einhaltung der jeweils zulässigen Geschwindigkeit durch den Fahrzeugverkehr.
Innenstaatssekretär Klaus Zimmermann: „Wer zu schnell fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Raserei hilft niemandem – denn alle von uns wollen am Ende ihrer Fahrt wieder unverletzt zu Hause ankommen. Wir wollen Raser wachrütteln und ihnen verdeutlichen, wie gefährlich und rücksichtlos ihre Fahrweise ist.“
Alle Polizeiinspektionen beteiligten sich an den groß angelegten Geschwindigkeitskontrollen. Insgesamt waren mehrere Hundert Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. An den über 340 Messstellen im Land wurden knapp 370.000 Fahrzeuge gemessen. Die Polizei stellte dabei 7.335 Geschwindigkeitsverstöße fest.
„Auch zukünftig wird es konsequente Kontrollen geben. Es muss unser Ziel bleiben, die Sicherheit auf den Straßen weiter zu erhöhen. Denn die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Landespolizei können dazu beitragen Menschenleben zu retten“, verdeutlicht Innenstaatssekretär Klaus Zimmermann.
Einige der Kontrollierten fielen jedoch nicht nur durch überhöhte Geschwindigkeit auf: So führte beispielsweise in Halberstadt eine Frau unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt. Im Revierbereich Mansfeld-Südharz wurden fünf Straftaten „Trunkenheit im Straßenverkehr“ festgestellt. Zwei der Fahrzeugführer waren ebenso nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Wir sind eben nicht nur das Land der Frühaufsteher, wir wollen auch
schnell an unseren Arbeitsplatz 😁
„Schnell an den Arbeitsplatz“ müssen eher die Spätaufsteher.
Definiere „Raserei“.
Der Begriff wird immer wieder gerne bemüht.
Wie jetzt gerichtlich bestätigt, kann man auch mit 417km/h über die freie, unlimitierte Autobahn fahren und KEIN Raser sein.
Und Du kannst Dich mit 50km/h im Berufsverkehr durch Stop&Go schlängeln und bist ein Raser.
Raser ist kein gesetzlicher Begriff.
Für den Bugatti-Fahrer gab es keinen ausreichenden Tatverdacht. Der ist aber notwendig – laut Gesetz.
Es ist ein Unterschied, ob auf leeren Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung(!) oder in Wohngebieten unter konkreter Gefährdung von anderen Menschen „gerast“ wird, unabhängig von der absolut gefahrenen/gemessenen Geschwindigkeit. Dass ein Kontakt zwischen Auto und Mensch mit 50 km/h beinahe immer tödlich endet, lernt man in der Fahrschule. Oft gleich in der ersten Stunde…
Platz 4 als kriminellste Stadt in Deutschland aber für Autofahrer schikanieren einen riesigen Aufwand betreiben.
Wieso werden da Autofahrer schikaniert? Autofahrer verhalten sich doch sowieso alle korrekt und fahren nicht zu schnell. Wie sollen die denn schikaniert werden? Ist jetzt das Vorbeifahren an einem Blitzer (natürlich mit zugelassener Geschwindigkeit) schon als Schikane anzusehen?
Dummes Gefasel! Verkehrskontrolle gehört zum Aufgabengebiet der Polizei. Du bist bestimmt auch so ein Raser! Sonst würdest Dich nicht so aufregen.
Ich bin auch ein Raser! Fahre mit dem Fahrstuhl quer!
„Platz 4 als kriminellste Stadt“
Lüge!
Was denn nun? Platz vier oder doch die kriminellste Stadt? Der Rest des Satzes ist auch nicht besser. Aber ja, man sollte Autofahrer nicht weiter schikanieren, vor allem nicht mit grammatikalischen Regeln. .
Legastheniker leben gut in Halle@ keine anderen Probleme, als deine kindischen „Grammatikalischen Regeln“
Wann geht man gegen die nervigen Schleicher und notorischen Linksbehinderer vor. Die legen oftmals den Grundstein, wenn andere dran vorbei wollen und vorsätzlich gehindert werden. Dass man dann nach Kilometer weiten ausgebremst werden mal vorbei will, wird dann als Raser diskriminiert.
Die angegebene Geschwindigkeit ist in der Regel die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Man darf also auch langsamer fahren. Zudem gilt innerhalb von Ortschaften eine freie Fahrspurwahl für Fahrzeuge bis 2,8t Gesamtgewicht. Spurtreues Fahren erhöht die Verkehrssicherheit nicht unerheblich.
§3 StVO
Genau. Und wer auf Autobahnen mit 100 kmh einen LKW überholt und sich nicht schneller traut, gehört da nicht hin. Zum eigenen und anderer ihren Schutz. Wer auf Landstraßen mit 70 kmh eine Schlange hinter sich her zieht, muss auch mal ran fahren und die anderen vorbei lassen. Steht unter Paragraph 1 – gegenseitige Rücksichtnahme-.
Das ist alles grundfalsch.
Paragraph 3 Absatz 2 StVO…….
Bald darf man ja offensichtlich bekifft Auto fahren. Wie das dann kontrollmäßig gehandhabt wird, darauf bin ich gespannt. Es wird jetzt schon gerast, vor allem auf Autobahnen (ohne Tempolimit). Eine tolle Vorstellung , Kiffer auf der Überholspur.
Wer rast und dabei wissentlich andere Menschen in Gefahr bringt – meist ist es Lebensgefahr- ist ein Verbrecher. Leider wird Raserei in Deutschland noch viel zu selten geahndet, geschweige dann auch gerichtlich konsequent weiter verfolgt.
Was bedeutet schon Raserei. Manche jammern ja schon bei 20 km/h zu viel. Ansonsten lebt nun Mal jeder gefährlich, der das Haus verlässt.
Die Geschwindigkeitskontrollen haben den Haupteffekt, anonyme Bestrafungen von Verkehrsvergehen ohne eine reale Verkehrserziehung zu bilden. Dafür definiert man eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und Fahrverbote als „Erziehungsmaßnahmen“, was sie natürlich nicht sein können. Die immer weiter steigende Lärmbelästigung, durch den Verkehr in den Städten, wird vernachlässigt. Hier wäre der körperliche Einsatz der Ordnungskräfte notwendig. Damit würde dann auch eine direkte Verkehrserziehung durchgeführt. Aber dazu fehlt (scheinbar) der Mut und Einsatzwillen der verantwortlichen Planer im Innenministerium.