Psychische Probleme: Nachbar mit 30 Messerstichen ermordet, Prozess wird neu aufgerollt

7 Antworten

  1. Dhe sagt:

    Ach je, der Täter kann nichts dafür, er war nich bei Sinnen, lasst ihn doch laufen den armen Mann

  2. Emmi sagt:

    Er hat die Tat doch geplant und dann soll er nicht schuldfähig sein? Wer schützt die Allgemeinheit vor diesem Menschen. Er war doch in der Psychiatrie gut aufgehoben.

    • weniger plappern bitte! sagt:

      Planung und Schuld unterscheiden sich nicht nur in der Schreibweise. Die Allgemeinheit wird vor diesem Menschen durch den Staat geschützt. Er wird auch weiterhin in der Psychiatrie gut aufgehoben sein.

  3. SoSo sagt:

    Schon krass

  4. Ordner sagt:

    Auch das Strafrecht benötigt – dringend – eine neue, den Verhältnissen angepasste Überarbeitung.

  5. Kerkermeister sagt:

    EINSPERREN!

  6. Freischwimmer sagt:

    Wer einen anderen -aus welchen Gründen und in welcher Verfasstheit auch immer- mit 30 Messerstichen tötet hat auf jeden Fall einen am Schwimmer.