Prozessbeginn wegen brutalem Übergriffs am Landgericht: Mann soll Opfer getreten, geschlagen und mit Schraubendreher verletzt haben

Ein Fall von besonders schwerem Raub in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung wird ab dem heutigen Montag vor dem Landgericht Halle verhandelt. Dem im November 1987 geborenen Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Juni 2024 gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Personen, namentlich P. und M., die Wohnung eines Mannes namens K. aufgesucht zu haben. Dort sei neben K. auch eine weitere Person, R., anwesend gewesen. Der Plan der drei Beschuldigten soll gewesen sein, die Anwesenden durch massive Gewaltanwendung einzuschüchtern, um sie daran zu hindern, sich gegen die Wegnahme von Wertgegenständen zu wehren.
Die Anklageschrift beschreibt einen brutalen Übergriff: Der Angeklagte soll K. mit dem beschuhten Fuß gegen das rechte Auge getreten und ihm anschließend dreimal mit der Faust gegen die linke Gesichtshälfte geschlagen haben. P. und M. sollen ihn dabei angefeuert haben. Gemeinsam sollen sie K. zur Herausgabe seiner Geldbörse aufgefordert haben, was dieser auch tat (Inhalt: 80 Euro). Um K. weiter einzuschüchtern, soll der Angeklagte ein etwa 20 cm langes Küchenmesser an dessen Schläfe gedrückt haben, wodurch K. eine 0,5 cm lange Schnittwunde nahe dem linken Auge erlitt. Als R. sich bewegte, soll der Angeklagte kurz von K. abgelassen und Schnittbewegungen in Richtung von R. ausgeführt haben, wobei R. eine ca. 1 cm lange Schnittverletzung im Gesicht erlitt. Zuletzt soll der Angeklagte einen auf dem Tisch liegenden Schraubendreher an sich genommen und damit auf den Oberarm von K. eingestochen und ihm eine Stichverletzung zugefügt haben. Nach den Taten sollen der Angeklagte und seine Begleiter die Geldbörse von K., zwei Fahrräder von K. und ein Paar Schuhe von R. mitgenommen und die Wohnung verlassen haben.
Der Angeklagte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine hohe Freiheitsstrafe, da das Gesetz für den besonders schweren Raub eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vorsieht.
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