Anwalt: Schulplatz einklagen – droht Klagewelle in Halle?
171 Kinder an Gymnasien und 226 Kinder an den Gesamtschulen in Halle (Saale) sind beim Losverfahren der Stadt leer ausgegangen. Sie stehen auf sogenannten Nachrückerlisten. Möglicherweise wird ja noch ein Platz frei, weil ein Schüler doch noch zu einem freien Träger wechselt. Doch eine große Masse wird das nicht sein. Immerhin, bei Gymnasien stehen ausreichend Plätze bereit, wenn auch nicht an der Wunschschule. Einige Gymnasien haben viel weniger Bewerber gehabt als Plätze, so dass die Gesamtrechnung aufgeht. Bei Gesamtschulen ist die Situation schwieriger, dort gibt es 140 Bewerber mehr als im ganzen Stadtgebiet bereitstehen.
Rechtsanwalt Johannes Menke, Spitzenkandidat für die Freien Wähler für die Stadtratswahl in Halle, empfiehlt betroffenen Familien, Rechtsmittel einzulegen. Nach 5 41 Abs. 2 a Landesschulgesetz Sachsen-Anhalt könnten, wenn keine Schuleinzugsbereiche durch den Schulträger festgelegt wurden, mit Zustimmung der Schulbehörde die Auswahlverfahren bei Kapazitätsgrenzen für die einzelnen allgemein bildenden Schulen durch Satzung festgelegt werden können, so Menke. Seit einem dreiviertel Jahr existiert diese Vorschrift. Problem in Halle ist aber, dass es dazu nur eine Verwaltungsvorschrift, aber noch keine Satzung gibt.
Betroffenen Eltern sei vor diesem Hintergrund dringend anzuraten, gegen Bescheid rechtzeitig Widerspruch einzulegen, so Menke. Werde der Widerspruch abschlägig beschieden, könne beim Verwaltungsgericht Klage auf Zuweisung des Kindes an die gewünschte Schule erhoben werden. Gegebenenfalls könne auch, wenn das Schuljahr beginnt, rechtzeitig vorher noch der Erlass einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichtes beantragt werden.
Man nehme als Freie Wähler zudem mit Befremden zur Kenntnis, dass sich die Stadtverwaltung offenbar seit dem Inkrafttreten des neuen Paragraphs im Schulgesetz sich außer Stande sah, dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig für die Zuweisung bei der Schulplatzvergabe eine rechtswirksame Satzung der Stadt Halle (Saale) vorliegt. „Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass die Stadtverwaltung sich selbst und nicht zuletzt die betroffenen Kinder und Eltern sehenden Auges in eine derartige Situation bringt“, so Menke, der auch Vorsitzender der Freien Wähler ist.
Der Hr. Ex-CDUler Menke reißt die Klappe aber ganz schön weit auf. Jahrelang hat er als Mitglied der vorgenannten Partei all das unterschwellige Unrecht in der Stadt schön mitgetragen. Plötzlich macht der den Aufklärer! Abgefahren. Billig. Unehrlich! Whhuähhhh! Ich muß kotzen!
Ja, immer schön klagen. Erst den Schulplatz, dann das Abitur, dann den Studienplatz. Das ganze Leben ist ein Wunschkonzert. Helikoptereltern kriegen feuchte Träume.
Klagen ist übertrieben, aber:
Warum kann man bei Gymnasien nicht einfach Aufnahmetests einführen und/oder einen „numerus clausus“. Da geht wenigstens nicht jeder Depp hin. Warum muss das Gymnasium überhaupt in der 5 Klasse beginnen. 90% der Sachen die ich bis zur 10 Klasse gelernt habe, brauchte ich nicht wieder. Das Wichtigste für den späteren Beruf in der 11. und 12. Klasse zu lehren, würde doch völlig ausreichen. Da hat sich die geistige Entwicklung des Jugendlichen gefestigt und er weiß in etwa was er später werden will. Vermutlich würden auch die Schülerzahlen am Gymnasium 11. und 12. abnehmen, weil dann ja alle schon einen Abschluss habe und ggf. einen Berufsausbildung anfangen.
(Nannte sich früher EOS 🙂 ).
Gut, die Anzahl der Schüler ändert sich dadurch nicht, aber man kann sie vielleicht besser in die Schulen aufteilen, wenn bis 10. Klasse nicht nach Gesamtschule und Gymnasium unterscheidet.
Nein, kein Wunschkonzert, sondern verbrieftes Recht und Gesetz ist es,
– daß die Eltern einen Anspruch darauf haben, Schulform und den Bildungsgang für ihr Kind zu wählen. – daß die Stadt als Schulträger gesetzlich verpflichtet ist, den erforderlichen Umfang bereitzuhalten
– daß die Eltern einklagen können, wo die Stadt Rechtsbruch begeht
Sie brauchen nicht verletzend werden, es hat nichts mit Feuchtigkeit zu tun.
Ach Herr Hädicke, reden sie mal mit Lehrern, was sich da heutzutage so für Idioten in Bildungswege reinklagen, für die sie eigentlich gar nicht geeignet sind. Und die schlimmsten Helikoptereltern sind gerade Anwälte. Die (manche) Kinder sind von Natur aus zu doof fürs Abitur oder Studium, aber die Eltern sind überehrgeizig und haben Geld, also wird geklagt. Dass es ein Recht auf irgendwas gibt, heißt noch lange nicht, dass man es unbedingt einklagen muss.
Du hast noch den Wunsch-Kita-Platz in deiner Auflistung vegesen. 🙂
Da wittert wohl wieder einer das große Geschäft. Viel streiten, Honorer kassieren, Ausgang ungewiß, die Plätz werden deshalb auch nicht mehr.
Oder es bekommen die Schüler die Plätze, deren Eltern sich den besten Anwalt leisten können. Wer dazu kein Geld hat, geht leer aus.
Könnte aber auch hier zusammengefaßt stehen, „liebe Eltern. wählt Freie Wähler und vor allem MICH !“
Die Haupt-INFO ist hier, daß die Stadt ihren Pflichten nicht nachkommt. Und daß die Eltern das einklagen könnten, wenn sie den Aufwand stämmen können.
Daß sich o.g. Anwalt dazu äußert, mag uns gefallen oder nicht. Schlimm genug, daß es soweit kommen muß, daß Anwälte damit beauftragt werden müssen, weil sonst die Stadt weiterhin (wie seit Jahren) in dieser Angelegenheit unzulänglich bis nicht handelt.
Hat der werte Herr Anwalt, dann schon mal über das Schicksal der eingeklagten Kinder und deren Stigma nachgedacht? Sowas bleibt in Schulen und Klassenverbänden nicht folgenlos, zumal ja Schüler auch noch relativ offen sind „Mein Papa hat mich eingeklagt!“. Die sind dan sofort unten durch wegen ihrer Kotzbrocken-Eltern. Es gibt im Leben immer Regeln und damit auch Grenzfälle. Damit sollten Eltern und Schüler leben lernen. Und vorhersehbares und herbeigeklagtes Mobbing ist keine gute Basis für den Lernalltag
Mehr als 140 Kinder ohne Schulplatz in der Schulform die in der Erstanmeldung angegeben wurde! Sind bei Ihnen Grenzfälle. Der Rest von Ihrem Geschreibsel ist auch nicht besser. Ich frage mich, woher Sie diesen Unsinn nehmen? Aus der Realität jedenfalls nicht.
Die Stadt kommt seit Jahren nicht bzw. nicht ausreichend ihrer Pflicht nach, dem Wunsch der Eltern entsprechend ausreichend adäquate (!) Plätze vorzuhalten. Stattdessen setzt sie auf den längeren Atem: Die Eltern werden unterschwellig gedrängt, genötigt, eine „Alternative“ zu wählen, die de facto aber nicht dem rechtmäßigen Elternwunsch entspricht. Sie setzt darauf, daß Angst und Unsicherheit der Eltern groß genug sind, um dann doch vor der Stadt einzuknicken und den nervlichen, zeitaufwändigen und finanziellen Aufwand eines Rechtsstreits zu scheuen.
Insofern konnte der alljährliche Überhang an IGS-Bewerbern bisher rel. leicht abgewiegelt werden. Auf der Statistik erscheinen ja nur die Hardliner, die tatsächlich klagen. Und selbst das ist nicht leicht, denn aufgrund der möglichen Schwammigkeiten und Spitzfindigkeiten in der Thematik kann es leicht zu Begriffs- und somit zu Form-/Verfahrensfehlern kommen. Somit kann auch hier die Stadt leicht punkten, wenn sie es schafft, das Elternhaus zu solch leichtfertigen Fehlern zu provozieren.
Gibt es denn eine Übersicht über den Bedarf an Schulplätzen der verschiedenen Schulformen? Und ich meine wirklich den am Kind orientierten Bedarf, nicht das Wunschkonzert der Eltern?
Ja gibt es, nennt sich Schullaufbahnerklärung und die Sich daraus ergebenden Erstanmeldungen an den Schulen. Kann jeder im Ratsinformationssystem und hier im Bildungsausschuss nachlesen, wird jedoch von der Stadt ignoriert, bis sie alle Schüler rechtswidrig zugeordnet hat. Dann beginnt das große Statistikrechnen.
Was Sie mit „Und ich meine wirklich den am Kind orientierten Bedarf, nicht das Wunschkonzert der Eltern?“ kann ich nicht einordnen. Es ist auch kein Wunschkonzert, sondern die Pflicht der Eltern die Schulform für ihr Kind auszuwählen.