Anwohner klagt Baustopp bei Netto in Ammendorf ein

Am Dienstag haben wir über einen Baustopp am Netto-Supermarkt in Ammendorf berichtet, die Markteröffnung am 21. November konnte nicht stattfinden. Zwar hat die Stadtverwaltung auf Fragen diesbezüglich noch nicht geantwortet. Doch dafür äußert sich die Anwaltskanzlei des Klägers. Denn auf dessen betreiben wurde die im Sommer 2017 erteilte Baugenehmigung für einen Um- und Anbau zumindest vorläufig ausgesetzt worden. Aufgrund eines gerichtlich verfügten Baustopps ist ist die Wiedereröffnung deshalb bis zur Klärung im gerichtlichen Verfahren verschoben.
Ein von der Kanzlei Kühlborn und Möller Rechtsanwälte PartGmbB in Halle (Saale) vertretener Anwohner, dessen Wohngrundstück sich in unmittelbarer Nähe zum Netto-Markt befindet, hatte zunächst die Stadt Halle (Saale) aufgefordert, einen Baustopp zu verhängen. Denn es sei zu befürchten, dass die bereits seit Jahren bestehenden Lärmbelästigungen des Anwohners durch verschiedene Aggregate, die zu seinem Grundstück hin ausgerichtet sind, nach dem Umbau zu nehmen. Zu den Lärmbelästigungen gehören nach Ansicht des Klägers auch die Geräusche, die durch die Anlieferung mittels Lkw zur Nachtzeit erfolgen.
Im Rahmen der vorgenommenen Veränderungen gegenüber der ursprünglich erteilten Baugenehmigung aus dem Jahr 2000 hätte Netto ein neues Schallschutzgutachten vorlegen müssen, so der Anwalt. Dies aber ist nicht geschehen. Die Stadtverwaltung habe es binnen einer gesetzten Frist nicht geschafft, eine Entscheidung über den Antrag des Anwohners zu treffen. Daraufhin hatte sich dieser in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an das zuständige Verwaltungsgericht Halle gewandt. Dies wiederum hat die Stadtverwaltujg zunächst verpflichtet, „zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes […] durch eine vorläufige Verfügung sicherzustellen, dass die angefochtene Genehmigung vorläufig nicht vollzogen wird.“ Aus diesem Grund kam es zum vorläufigen Baustopp. Zwar sei Netto der Baustopp nachweislich am 16. November 2017 zugestellt worden. Trotzdem sei einen Tag später ein massives Aufgebot an Maschinen und Personal erschienen, so der Anwalt.
Das Verwaltungsgericht müsse nun prüfen, ob die Veränderungen, die im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau des Marktes stehen die nachbarschützenden Regeln hinsichtlich der Lärmimmissionen einhalten. Bis dahin wird eine weitere Bautätigkeit unterbleiben.
Der Streit um etwigen Lärm, der vom Markt ausgeht, erreicht damit seinen vorläufigen Höhepunkt. Im Interesse des Schutzes der Rechte der Anwohner, insbesondere deren Gesundheit und Wohlbefinden, sei es daher zwingend notwendig, dass hier eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird, so der Anwalt.
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