Dreieinhalb Jahre Haft für Vergewaltiger aus Halle: Urteil rechtskräftig
Die Verurteilung eines im Dezember 1974 geborenen Angeklagten wegen einer im Jahre 2001 in Halle begangenen Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die 10. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 29.11.2016 wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am frühen Morgen eines Junitages im Jahre 2001 in Halle eine Gaststättenmitarbeiterin, die gerade Feierabend gemacht hatte und die Gaststätte abschließen wollte, gezwungen habe, gemeinsam mit ihm die Gaststätte zu betreten und sie dort vergewaltigt habe.
Die Verurteilung des die Vorwürfe bestreitenden Angeklagten hatte sich – neben der Aussage der geschädigten Frau – maßgeblich darauf gestützt, dass die seinerzeit gesicherten DNA-Spuren mit denen des Angeklagten übereinstimmen, welche im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen anderer Straftaten gesichert wurden.
Die durch den Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 19.07.2017 als unbegründet verworfen (4 StR 164/17). Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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