7 Autos bei Unfall in der Robert-Koch-Straße beschädigt – 4 mussten mit Totalschaden abgeschleppt werden
Am Freitagnachmittag gegen 15.15 Uhr hat sich in der Robert-Koch-Straße in Halle (Saale) ein Verkehrsunfall ereignet. Nach ersten Erkenntnissen wollte ein BMW-Fahrer einen Transporter mit hoher Geschwindigkeit überholen, der allerdings gerade nach Links in einer Nebenstraße abbiegen wollte.
Es kam zum seitlichen Zusammenstoß. Im weiteren Verlauf krachte der BMW noch in eine Reihe parkender Autos. Die beiden Unfallautos und zwei geparkte Fahrzeuge mussten mit Totalschaden abgeschleppt werden. Drei weitere parkende Autos trugen leichte Schäden davon.
Es wurde niemand verletzt. Wegen der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten war die Robert-Koch-Straße allerdings für zwei Stunden gesperrt.
Es entstand erheblicher Sachschaden. Eine Atemalkoholkontrolle bei dem Fahrer des überholenden PKW ergab über ein Promille, er ist zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Masse x Beschleunigung ,Physik f = m x a tja Pech gehabt.
Innerorts mit überhöhter Geschwindigkeit! Idiotisch! Ist etwas über den Fahrer oder die Fahrerin bekannt?
Mann mittleren Alters mit zu großem Ego und Aggressionsproblemen.
Alles für dich relevante steht doch im Artikel. Hast du beim vorlesen nicht richtig zugehört?
Steht im letzten Absatz…
Mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren ist überall idiotisch!
#Jesus:
Steht doch im Text: Besoffen und ohne Fahrerlaubnis!
Mehr muss man nicht wissen!
Stand gestern noch nicht im Text.
‚mit überhöhter Geschwindigkeit‘ — da ist doch 50 erlaubt, was allerdings auch schon schnell ist. Außerdem ist Blinken heutzutage sowas von Energieverschwendung, und von der Roko biegt man doch ia nur ab, wenn man da direkt in eine Seitenstraße will, also wohl kein Gelegenheitsfahrer.
Aber der Bundesverkehrsminister will ja kein Tempo 30 in der Stadt
generell will ichs auch nicht, und nu?
Das Bruttosozialprodukt wird gesteigert. Und Arbeitsplätze werden gesichert.
Lustig, dass der Führerschein erwähnt wird bzw. das nicht vorhanden sein, wichtiger wäre, ob das Auto eine aktive Versicherung hat (lach)!!!!
Die Versicherung wird sicher in Vorleistung gehen, aber die holt sich das Geld garantiert vom Verursacher, wenn denn was zu holen ist. Und bei Alk?
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist doch Straftat, aber leider max 1 Jahr Knast. Könnte aber sein, dass bei Alk das etwas mehr wird!
Sieht aus wie der BMW, der gestern gegen 15:00 Uhr wie von einem besoffenen Junkie am Handy gesteuert die Delitzscher entlangfuhr.
So idiotisch das auch ist, der abbiegende Pkw bekommt hier leider die Schuld am Unfall.
Mit welcher Begründung?
Nicht unbedingt:
„Um einer Haftung zu entgehen, ist es an dem Linksabbieger, den Anscheinsbeweis zu erschüttern und darzulegen und zu beweisen, dass ein sogenannter atypischer Geschehensablauf vorlag. Ein solcher liegt vor allem dann vor, wenn dem Überholenden ein Geschwindigkeitsverstoß oder ein Überholen bei unklarer Verkehrslage vorgeworfen werden kann.“
https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/der-unfallklassiker-unfall-beim-linksabbiegen/
1. Wer hat irgendeine Geschwindigkeit gemessen, hoch ist relativ.
2. Vielleicht ist der Transporterfahrer langsam gefahren und hat eine Abbiege oder Adresse gesucht und sich plötzlich entschieden abzubiegen
3. Es ist grundsätzlich erlaubt dort zu überholen.
4. Die Ermittlungen werden ggf. feststellen, wie der Vorgang zeitlich ablief.
5. Vielleicht gibt es Zeugen?
6. Wenn nicht und Aussage steht gegen Aussage, dann geht es möglicherweise 50:50 aus.
Nein, geht es nicht, denn die überhöhte Geschwindigkeit wird sehr einfach am „demolierten“ PKW(PKW`S) nachweisbar sein! Alkohol (ist ja nachgewiesen)! Ohne Führerschein………….nicht mal eine theoretische Chance auf annähernd 50:50! Wo kommt nur immer dieses falsche Rechtsempfinden her, was Gerichten und Versicherungen „unterstellt“ wird (lol)!
Alkohol, stimmt ! 100% für den Alki!
nicht so stark aufregen…
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man nicht pauschal sagen kann: „…der abbiegende Pkw bekommt hier leider die Schuld am Unfall.“
Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit …………..ich glaube sie unterschätzen doch unsere Justiz etwas !!!
Der Überholende PKW-Fahrer hatte keine gültige Fahrerlaubnis und stand unter Alkoholeinfluss!!!!! Wieso glauben Sie, dass der andere die Schuld bekommt????
Es sollten vielmehr allgemeine Verkehrskontrollen gemacht werden. Wieviele mittlerweile ohne Führerschein fahren und mit erhöhten Promille. Ist doch unverantwortlich sich und andere in Gefahr zu bringen.
Er hatte es eben eilig. Das muss man doch verstehen. Vielleicht hatte er einen dringenden Termin.
Mit Jobcenter oder was?
…z.B.. Böte sich an 🙂 .
Tja, das ist auch eine Sprachpanne!! Wer fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit? Bitte beantworten!
Anderes Beispiel “ Diebe mit Fährtenhund von der Polizei gesucht!“