Härtefallkommission erlaubt 44 Asylbewerbern den Aufenthalt
Im vergangenen Jahr hat sich die Härtefallkommission in Sachsen-Anhalt mit insgesamt 23 Anträgen zu ausreisepflichtigen Ausländern befasst. Letztendlich wurde so die Ausreise von 44 Personen abgesagt, davon acht Familien mit 13 minderjährigen Kindern. Alle haben Aufenthaltserlaubnisse bekommen.
Die Begünstigten kommen aus Indien, Iran und Türkei (je zwei) sowie Afghanistan, Armenien, Eritrea, Guinea-Bissau, der Irak, Kosovo, Mali und Russische Föderation (je eine). Die Kommission hat hier dringende humanitäre oder persönliche Gründe festgestellt, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen.
Darüber hinaus wurden neun Härtefallanträge noch vor oder nach der Beratung in der Kommission zurückgezogen, da zum Beispiel Aufenthaltserlaubnisse auf einer anderen rechtlichen Grundlage erteilt werden konnten.
Die Hauptgründe für die Anrufung der Kommission im vergangenen Jahr waren der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, zum Beispiel die gesundheitliche Situation. Bei den für Familien gestellten Anträgen war darüber hinaus zu mehr als einem Drittel insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.
Die Kommissionsvorsitzende, Monika Schwenke, sieht die Arbeit der Härtefallkommission nach wie vor für sehr wichtig an, was sich auch in der hohen Zahl der von Härtefallersuchen begünstigen Personen im Jahr 2019 widerspiegelt. „Für diese Menschen wäre ohne die Härtefallkommission ein weiterer Verbleib im Bundesgebiet nicht möglich gewesen. Mit der Anordnung der Aufenthaltserlaubnisse auf der Grundlage der durch die Kommission beschlossenen Härtefallersuchen können sie nunmehr ihren begonnenen positiven Integrationsweg weitergehen und mit Sicherheit zu einer Bereicherung der deutschen Gesellschaft beitragen.“
Minister Stahlknecht: „Es ist gut und wichtig, dass wir mit der Härtefallkommission ein Gremium haben, das unabhängig von gesetzlichen Zwängen den Menschen und seine ganz persönlichen Lebenssituationen in den Mittelpunkt seiner Entscheidung stellt.“
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