Hanf ist noch nicht legal: Wohnungsdurchsuchung, nachdem Polizisten verdächtigen Geruch bemerkt haben

18 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Selbst wenn Cannabis legal wäre, wäre das, was dort gefunden wurde, nicht legal. Es wird nur schwerer und bürokratischer, das gerichtsfest nachzuweisen.

  2. Ironieschalter sagt:

    Wird eh alles amnestiert.

  3. PaulusHallenser sagt:

    „circa 600 Gramm Cannabis“

    Die 600 Gramm sind auch nicht im Rahmen der Teillegalisierung ab April legal.

    Die Teillegalisierung richtet sich an Konsumenten im Rahmen des Eigenverbrauchs. Erwerbsmäßiger Handel ist und bleibt illegal.

    Ich bin als Liberaler für das Cannabisgesetz, damit Menschen, die frei über ihren eigenen Konsum entscheiden wollen, nicht kriminalisiert werden. Wer aber wie die Frau im Artikel den Begriff „Eigenbedarf“ ganz anders auslegt, der muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    3 Pflanzen auf dem eigenen Balkon oder im Cannabisverein ja, aber erwerbsmäßiger Handel nein.

    • 📑 sagt:

      Die Legalisierung ist natürlich richtig.

      Was den Gesetzgeber allerdings geritten hat, kiffen in Fussgängerzonen ab 20 Uhr zu erlauben, bleibt ein Rätsel.

      Genau dieses öffentliche Kiffen (statt ausschließlich in Privaträumen/ wird der Grund sein, warum das Gesetz wieder einkassiert wird.

    • Traveller0815 sagt:

      Nur das es schwer wird mit 3 Pflanzen bei 50g zu landen.
      In New York sind auch 3 Pflanzen legal, aber da liegt die Freigrenze bei 2,5kg.
      Da passt die Relation zusammen.

  4. Paul Zeltbrand sagt:

    Ja, schnell nochmal alle Kriminellen einsacken, bevor es in wenigen Tagen zu spät ist.