Kein Rundfunkbeitrag mehr für Zweiwohnungen
In Deutschland muss weiterhin jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Egal ob es dort einen Fernseher oder ein Radio gibt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Verfassungsbeschwerden mehrerer Antragsteller gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgewiesen. Diese Entscheidung wird von Sachsen-Anhalts Landesregierung als lang erwarte Klarstellung der Rechtslage begrüßt. Staats- und Kulturminister Rainer Robra erklärte zu dieser Entscheidung:
„Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits seit 2015 in mehreren Verfahren, in denen jeweils unterschiedliche Tatbestände des Rundfunkbeitragsrechts zur Verhandlung kamen, die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags festgestellt. Nun liegt auch das Urteil des höchsten deutschen Gerichts vor, das die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts grundlegend bestätigt hat. Damit steht nunmehr die Verfassungsmäßigkeit der wichtigsten Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endgültig fest. Für die Rundfunkbeitragszahlerinnen und Rundfunkbeitragszahler, die Rundfunkanstalten und nicht zuletzt auch für die Länder als zuständigem Gesetzgeber ist es entscheidend, dass die Rechtsgrundlage für die dauerhafte Finanzierung der Programme und Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio juristisch abgesichert ist.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bildet dafür die entscheidende Rechtsgrundlage. Er wurde von den Ländern in einem mehrjährigen Verfahren erarbeitet, bevor er am 1. Januar 2013 in Kraft trat. 2015 wurden die Regelungen wissenschaftlich evaluiert und einige Vorschriften geändert. Die Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen stellte sich aus unserer Sicht schon immer als Problem dar, z. B. hinsichtlich der in Sachsen-Anhalt beliebten Datschen, denn hier gab es immer die Frage, ob eine Datsche als beitragspflichtige Wohnung gelten kann.
Fest steht, dass ein infolge des heutigen Urteils möglicher Rundfunkbeitragsausfall kompensiert werden muss, da andernfalls gegen die verfassungsrechtliche Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstoßen würde. Das kann nicht allein der Beitragszahler schultern, auch die Rundfunkanstalten müssen einen Sparbeitrag zur Schließung der Finanzierungslücke erbringen. Sachsen-Anhalt wird sich weiter intensiv dafür einsetzen, dass die Rundfunkanstalten mit ihren Einnahmen sparsam und wirtschaftlich umgehen und die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags weiterhin und noch möglichst lange stabil bleibt. Dabei geht es um konkrete Rationalisierungsmaßnahmen und nicht um abstrakte Modellüberlegungen.“
Der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt Stefan Gebhardt erklärt: „Wir fühlen uns in unseren Positionen bestätigt. Zu einer demokratischen Gesellschaft gehört ein ausfinanzierter öffentlicher Rundfunk. Die Doppelbelastung für BeitragszahlerInnen mit Zweitwohnung hingegen haben wir stets als ungerecht und nicht plausibel kritisiert. Deshalb begrüßen wir die Rechtsprechung in diesem Punkt ausdrücklich. Nun muss der Gesetzgeber zügig nachbessern, damit das Rundfunk-Beitragssystem auf einem soliden und sozial ausgeglichenen Modell zukunftsfest gemacht wird.“
André Poggenburg, medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, sagte heute dazu: „Das Bundesverfassungsgericht rückt mit diesem Urteil die von vielen Deutschen erhoffte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des staatlich auferlegten ‚AbGEZockes‘ in weite Ferne. Heute wurde eine große Chance vertan, wieder mehr Vertrauen in unseren Staat und die Politik zu ermöglichen. Unsere Bürger fühlen sich von oben gegängelt und müssen nun auch weiter für einen Staatsfunk zahlen, den sie oft gar nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, weil dieser leider zunehmend an Neutralität und Unabhängigkeit in der Berichterstattung verloren hat. Auch die Belastung von Unternehmen sowie des Klein- und Mittelstandes durch zigfache Beitragsberechnung bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch den berechtigen Vorwurf einer ‚Steuererhebung‘ weggebügelt und dem aktuellen System der Rundfunkzwangsfinanzierung einen dauerhaften Persilschein ausgestellt. Da fällt auch das Trostpflaster, dass zumindest Zweitwohnungsbesitzer künftig keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen, nicht wirklich ins Gewicht. Am heutigen Tag wurde deutlicher als je zuvor, dass die notwendige ‚Staatsferne‘ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich eher einer guten Nachbarschaft gleicht.“
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