Opfer konnten noch Fotos vom Täter machen: Öffentlichkeitsfahndung der Polizei nach Räuber war erfolgreich

49 Antworten

  1. BH81 sagt:

    Gut getroffen. Warum man das Foto aber nach fast 18 Monaten veröffentlicht und nicht nach 18 Tagen oder 18 Wochen bleibt einem ein Rätsel. Solange kann noch die normale Ermittlungsarbeit gar nicht vor sich hin dümpeln.

    • Skeptiker sagt:

      „…bleibt einem ein Rätsel“

      Nein, nur Dir und einigen wenigen Anderen.

    • immer wieder sagt:

      @BH81

      Kannst du Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort des unbekannten Täters machen?

      Falls ja: bitte unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) melden!

      Falls nicht: Sabbel halten.

      • BH81 sagt:

        Danke für den Hinweis. Den Kommentar fand ich mehr als angebracht für eine solche Meldung. Dem Normalbürger ist nur schwer zu vermitteln, dass für solch eine „einfache“ Tat über 18 Monate vergehen müssen, bis man ein Bild veröffentlicht. Sollte das Bild tatsächlich erst sehr spät im Verfahren aufgetaucht sein, kann dies gerne dokumtiert werden.

      • Schmidt sagt:

        Aber recht hst er und Mund verbieten ist Scheiße !

    • Detlef sagt:

      Am besten sofort veröffentlichen

      • Denk nochmal drüber nach oder gehe zuu Deinem Bundestagsabgeordeten sagt:

        Dann geht zu Euren Landtags und Bundestagsabgeordneten und sagt denen, dass sie eine Gesetzesänderung in den Bundestag einbringen sollen, wenn genug Leute Ihren Bundestagsabgeordneten damit nerfen wird das auch Erfolg haben, dann geht die Veröffentlichung schneller. Hier rein schreiben ändert daran nichts. Meine Meinung: Eine sofortige Veröffentlichung finde ich nicht gut, erstmal sollte ermittelt werden ob der Vorwurf zutrifft, falls das der Fall ist und wenn nach einer „angemessenen Zeit“ (das kann ja je nach Fall unterschiedlich sein, ist ja nicht immer klar ob der Beschuldigte auch der Täter ist, falls es so ist finde ich ein Jahr allerdings auch als zu lang) danach keine Ergebnisse vorliegen sollte in der Öffentlichkeit gesucht werden. Eine sofortige Veröffentlichung bei jedem nicht erwiesenen Vorwurf kann auch langfristige Schäden für den vermeindlichen Täter nach sich ziehen.

    • Zombienation sagt:

      du wurdest dabei gesehen, wie du ein Kind belästigt hättest – sagt jemand (der dich kennt) und zeigt allen ein (dir ähnliches) foto – egal was dabei hinterher herum kommt, der vorwurf gg dich bleibt an dir haften und beeinflusst dein leben nachhaltig. — ein extremes bspl., aber anschaulich für die sinnhaftigkeit, mit öffentlichen anschuldigungen sehr vorsichtig umzugehen, insb. für institutionen des rechts.

      • Hut ab Frau Mütze sagt:

        Du versuchst es bei diesen Bildungsverweigerern tatsächlich mit Argumenten?

      • So ein Wahnsinn aber auch sagt:

        Das Veröffentlichen von Bildern oder die damit verbundene Suche nach einer Person muss nicht zwangsläufig mit einer Anschuldigung einhergehen. Man muss nur wollen, dann findet sich auch einen gangbaren Weg.

  2. Detlef sagt:

    Die Straftat geschah am am 02.03.2024 und jetzt haben wir den 19.09.2025. 1 ½ Jahren schon wieder her. Typisch deutsche Behörden. Sowas sollte sofort veröffentlicht werden

  3. Bernd sagt:

    schade, hier wird es nicht so viele Kommentare geben, da ist die Haut zu hell, da stört der schwere Raub hier keinen, da hat auch keiner Angst raus zu gehen.

  4. Tino sagt:

    Stellt euch mal vor, der Kerl ist unschuldig und wird umsonst an Pranger gestellt.

    Ist ja schon mehrmals hier in Halle passiert.

  5. Experte sagt:

    Hier streiten sich wieder wichtige User. Jeder will ein Jurist sein. Ich lese nur Kommentare von Brotfahrern oder Pumpenwärtern.

  6. Gamer67 sagt:

    Na das klingt doch super. Hätte schon viel früher erfolgen können

  7. Daniel Schneider sagt:

    Das ist doch ein ganz großer Witz ): diese Veröffentlichung hätte man keine 24 Stunden nach der Tat veröffentlichen müssen!

  8. Rentner sagt:

    Bestimmt so ein-bis zweimal / Monat ist hier ein Fahndungsaufruf zu lesen. Oft erfolgreich.
    Aber da die Polei erst mal selbst versuchen muss, den Gesuchten zu finden, in wieviel Prozent sind die erfolgreich? Denn der Fahndungsaufruf kommt doch eben nur, wenn die keinen Täter ermitteln konnten.

    Vor Jahren wurde doch mal im Bahnhof Berlin Südkreuz(?) jeder, der vor die Kamera kam, abgelichtet (war angezeigt). Irgendwann war Schluss, warum?
    Von jedem Erwachsenen ist ein Passbild vorhanden. Jetzt, wo das nur von autorisierten Stellen gemacht werden darf, is auch nix mehr mit Photoshop&Co
    Ein großer Schatz!

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