Stadtmuseum, Giebichenstein und Stadtarchiv bald für Parteien tabu?
Im Stadthaus sind bereits seit drei Jahren Parteiveranstaltungen tabu, nur die gewählten Fraktionen dürfen Fraktionsveranstaltungen hier durchführen. Jetzt will die Stadt auch das Stadtmuseum, das Stadtarchiv und die Oberburg Giebichenstein für solche Veranstaltungen dicht machen. Das geht aus der geplanten Änderung der Benutzungsordnung hervor. Demnach sollen die Räumlichkeiten nicht mehr für „politische Parteien und Wählervereinigungen zur Durchführung parteipolitischer Veranstaltungen, Wahlwerbeveranstaltungen und die parteipolitische Einflussnahme auf die öffentliche Meinung sowie Veranstaltungen, bei denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erwarten sind“, vermietet werden dürfen. Im Kulturausschuss stießen die Pläne der Verwaltung auf Kritik. Die Vorlage wurde zunächst vertagt. Jetzt soll sich das Rechtsamt zu rechtlichen Bedenken äußern.
„Die Stadtverwaltung will Neutralität waren“, meinte Kulturdezernentin Judith Marquardt zur Begründung für die Änderung der Benutzungsordnung. Der SPD-Stadtrat Rüdiger Fikentscher nannte das Vorhaben „grundgesetzwidrig“. So stehe im Grundgesetz, Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit. „Wenn das eingeschränkt wird für Parteien, ist das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, meinte er. Lediglich der Passus „Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ soll bleiben, fordert er. Auf diese Weise könnte man weiterhin rechtsextreme Veranstaltungen untersagen.
Wie oft es überhaupt solche Veranstaltungen gab, wollte Denis Häder (MitBürger) wissen. Stadtmuseums-Chefin Jane Unger verwies zunächst auf die Verwaltungsvorschrift von Oberbürgermeister Bernd Wiegand für das Stadthaus, woran man sich orientiere. In den vergangenen anderthalb Jahren habe man sich in Vorbereitung auf die Nutzungsänderung bereits mit Vermietungen für derartige Zwecke zurückgehalten. Ulrike Wünscher (CDU) äußerte die Vermutung, dass OB Wiegand ohnehin gegen eine Ablehnung seiner Vorlage Widerspruch einlegen wird. Sie kritisierte zudem, dass mit dem Antrag Parteien rausgehalten werden, parteilose Kommunalpolitiker aber dürften. „Das trifft ja in erster Linie auf unseren OB zu“, meinte sie.
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