Verkehrssicherheit: Polizei Sachsen-Anhalt beteiligt sich vom 17. bis 23. April an europaweiten Geschwindigkeitskontrollen
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„Rasen ist Ausdruck für rücksichtsloses und egoistisches Verhalten im Straßenverkehr und kostet Menschenleben. Dieser Fakt sollte im Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmenden verankert sein. Und deshalb erhöht unsere Landespolizei den Druck auf Raser.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zur Ankündigung der europaweiten Kontrollwoche zum Thema Geschwindigkeit.
Die Landespolizei nimmt an der diesjährigen ROADPOL Geschwindigkeitskontrollwoche vom 17. bis 23. April 2023 teil. Innerhalb dieser Woche wird es am 21. April 2023 den europaweiten Speedmarathon geben, an dem verstärkt flächendeckend Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
„Ziel der Kontrollwoche ist es, die Gefahren von zu schnellem Fahren vor Augen zu führen. Mit dieser gezielten und konsequenten Aktion wollen wir einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Es geht darum, den Verkehr auf unseren Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang weiter.
Die Polizei setzt für die Geschwindigkeitsüberwachung verschiedene Verkehrsüberwachungstechnik ein. Neben Hand- und Großmessgeräten sind landesweit auch Enforcement-Trailer im Einsatz.
„Auto fahren ist wie wenn‘de fliegst.“
Bedeutet unabhängige Freiheit und man muss nicht rasen. Einfach Fenster runter, Radio an, Arm raus und dem Sonnenuntergang ohne Ziel entgegen touren
Genau, offen fahren und schnell fahren widerspricht sich. Der V8 blubbert, das Dach ist runter und man cruist dem Sonnenuntergang entgegen und kann den in ihrer Uniform schwitzenden Wegelagerern zuwinken.
Schleichkatzen sind ein größeres Problem.
Worin soll denn da das Problem bestehen? Langsam fahren ist nie das Problem. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf zu schnelles Fahren, auf Unversehrtheit des Menschen allerdings schon.
Zu langsames Fahren ist aber eine Ordnungswidrigkeit, die zu einem Bußgeld führen kann.
Ab einem gewissen Tempo, ok. Das erlaubte Tempo ist aber immer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, wenn ich mit Tempo 40 durch die Stadt fahre. Ja und auch Tempo 100 auf der Autobahn ist sicher keine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn ich mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auch noch von hinten ohne Sicherheitsabstand bedrängt werde, hört der Spaß auf. Dann begeht der Drängler die Straftat.
Mit einem noch extra angekündigten einmaligen Kontrolltag macht man Verkehr auf unseren Straßen bestimmt nicht sicher.
Ja klar, und dann noch schön am Riveufer auf der Fahrradstraße posen…👎
Noch viel zu wenig Kontrollen, Strafen viel zu niedrig. Das sage ich als Auto und LKW Fahrer. Ich habe bei meinen bis jetzt ca. 4 Millionen km genug gesehen. Bei Raserunfaellen trifft es meistens Unbeteiligte. Lag selbst wegen so einem Arschloch lang im Krankenhaus und habe immer noch mit den Spätfolgen zu kämpfen. Keine Toleranz für Raser.
Von mir aus! Mein Budget für Bußgelder ist in diesem Jahr noch nicht ausgeschöpft.