Verträge mit Garagengemeinschaften werden verlängert
In der vergangenen Woche haben Vertreter von Garagengemeinschaften von der Stadtverwaltung Rechtssicherheit eingefordert. Grund sind die auslaufenden Grundstückspachtverträge. Nun können die rund 6.100 Garagenbesitzer aufatmen. Man werde die Verträge mit den Garagengemeinschaften in Halle-Neustadt unverändert fortführen, teilt die Stadt mit.
Die bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Pachtverträge beinhalten zwar eine Option zur Kündigung. Die Stadt werde von diesem Kündigungsrecht jedoch keinen Gebrauch machen. Für Garagengemeinschaften ergeben sich
damit auch über den 31. Dezember 2019 hinaus keine Änderungen, die Verträge werden fortgeführt und verlängern sich automatisch – vorausgesetzt, die Gemeinschaft selbst möchte an ihrem Vertrag festhalten.
„Für die Garagengemeinschaften besteht damit langfristig Planungssicherheit“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand.
Eine Ausnahme bildet die Garagenanlage am Rennbahnring; die dort aufgrund der geplanten Lärmschutzwand-Sanierung des Landes ausgesprochene Kündigung wird durch die Stadt noch einmal geprüft.
Auf Grundlage des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hat die Stadt in Halle-Neustadt mit 19 Garagengemeinschaften Grundstückspachtverträge abgeschlossen; diese umfassen rund 6.100 Garagen an 17 Standorten. Die Garagen selbst befinden sich im Eigentum der Nutzer, der Grund und Boden im Eigentum der Stadt Halle (Saale).
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