Halle bekommt eine Wasserwehr: Ausschuss vermisst weibliche Form in der Satzung
Die Stadt Halle (Saale) richtet eine Wasserwehr ein. Am Donnerstag hatte der zuständige Ordnungs- und Umweltausschuss die dafür nötige Satzung auf dem Tisch. Doch eine tatsächliche inhaltliche Auseinandersetzung gab es nicht. Stattdessen ging es um Geschlechtergerechtigkeit.
Dabei fing die Debatte zunächst sachlich an. Marion Krischok (Linke) hatte noch kurze Nachfragen bezüglich Sandsäcken. Doch dann glitt die Diskussion ab. Ausgelöst hat diese Lars Juister, sachkundiger Einwohner für die SPD. „Die weibliche Form fehlt“, merkte er an. Daraufhin verwies Umweltdezernent Uwe Stäglin auf den Paragraph 8 der Satzung, der die sprachliche Gleichstellung vorsieht. „Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form“, heißt es dort. Was aber Lars Juister nicht reichte. Doch als sachkundiger Einwohner hat er kein Antragsrecht, und auch kein Stadtrat war bereit, seine Forderung in einem Antrag zu packen. Diskutiert wurde trotzdem. „Frauen, die sowas nötig haben, müssen sich in der Praxis erstmal beweisen“, brachte Werner Misch (CDU) hervor. Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. „Haben wir nichts anderes zu tun.“ Marion Krischok (Linke) meinte, sie würde es zwar generell begrüßen, wenn alle Satzungen die männliche und weibliche Form enthalten und halte viel von Gleichberechtigung. Doch bei der Satzungsdiskussion halte sie dies für unangemessen, „wir sollten uns nicht zum Gelächter der Bevölkerung machen.“ Zudem gebe es ja auch Transsexuelle, die sich keinem der beiden Geschlechter zugeordnet fühlen. „Eine Diskussion zum Gender wäre abendfüllend“, sagte Andreas Scholtyssek (CDU) und regte sarkastisch einen Gender-Arbeitskreis für Interessierte an. Auch das Angebot von Lars Juister, selbst die Satzung zu überarbeiten, so dass kein Verwaltungsaufwand entsteht, wurde nicht weiter beachtet.
Stattdessen gab es dann doch noch eine Mini-Diskussion zur Sache. Ein Ausschussmitglied merkte an, das er die Entschädigungssumme von 13 Euro für Selbstständige für zu gering halte. Es sei kein Arbeitsausfallgeld, sondern ein symbolischer Betrag zur Anerkennung. Gernot Töpper (CDU) empfand die für den Haushalt vorgesehene Summe von 8.000 Euro als zu gering, wollte das Doppelte einstellen. „Die Summe ist nicht aus der Luft gegriffen“, meinte Kerstin Ruhl-Herpertz, Leiterin des Fachbereichs Umwelt, man habe die vergangenen Hochwasser analysiert. Und sollte doch mehr Geld nötig sei, könne man in der Haushaltswirtschaft umsteuern, meinte Umweltdezernent Uwe Stäglin.
Die Einführung der Wasserwehr will die Stadt öffentlichkeitswirksam begleiten. Die Wasserwehr soll aus Ehrenamtlichen bestehen, die bei Hochwasser ab Warnstufe III alarmiert werden. Zu den Aufgaben zählt unter anderem das Ablaufen und Beobachten der Hochwasserschutzanlagen, also beispielsweise Passendorfer Deich, Gimritzer Damm und Wörmlitzer Deich. Zudem sollen sie die Lage der bedrohten Ortsteile, Straßen und Bauwerke beurteilen. Auch dem Katastrophenschutz soll die Wasserwehr helfend zur Seite stehen, Sandsackdämme errichten. Gezahlt wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von 20 Euro sowie einen Verdienstausfall von 13 Euro je Stunde.
Neueste Kommentare