Kontrahentin auf dem Marktplatz in Halle niedergestochen: Mädchen erhält 3 Jahre und drei Monate Haft

38 Antworten

  1. 🕯️ sagt:

    Die Bunten erhalten für vergleichbare Straftaten maximal 3 Monate auf Bewährung oder gleich einen Freispruch weil sie traumatisiert sind. ☹️👎

  2. Detlef sagt:

    Viel zu wenig.

  3. Ö sagt:

    Soviel zu „nur dudu“.

  4. Gembalski sagt:

    Warum wird wieder die Nationalität verschwiegen? Jeder klar denkende Mensch weiß ja mittlerweile, wenn nicht deutsch erwähnt wird, um wen es sich handelt. Abschieben samt Familie.

    • sehr gut erkannt sagt:

      Wenn du es nicht weißt, bist du dann wohl kein klar denkender Mensch. Das passt soweit.

    • Lefuet sagt:

      Sippenhaftung? Das ist eine ziemlich verfassungsfeindliche Meinung. Mal schauen, wann bei dir die Tür von Vollstreckungsbeamten eingetreten wird.

    • Nachgefragt sagt:

      @Gembalski, was ist eigentlich deine Meinung zu Rodney Thomas?
      Du hast dich garnicht dazu geäußert unterm Stadtrat-Artikel, obwohl ihr doch thematische Überschneidungen habt.

    • Das einzig wahre Doris sagt:

      Wie man anhand deiner sonstigen Kommentare entnehmen kann, gehörst du jedenfalls nicht zu den klar denkenden Menschen. Abschieben samt Familie= Sippenhaft. Damit bekennst du dich nun offen zu deiner rechten Gesinnung. Heißt also: montags läuft mindestens ein Nazi mit bei der Demo. Sollte man beachten, wenn du mal wieder deine Aufrufe startest.
      Darüber hinaus wurde der Prozess (nach Jugendrecht) nicht umsonst hinter verschlossenene Türen abgehalten. Eigentlich auch, um solchen Spekulanten wie dir kein Futter zu geben. Aber deiner Meinung nach würde ja eine Doitsche so etwas nieeee machen….

    • :) sagt:

      Du bist der eigentliche Abschaum der Gesellschaft.

    • Wer Weiß sagt:

      Das waren Deutsche Mädchen!!! Als ob sich Ausländische Frauen an die Gurgel gehen, wegen eines Typen 🤣

    • S. H. sagt:

      Weil es eine deutsche Täterin war. Bei Ausländern wird die Staatszugehörigkeit grundsätzlich erwähnt.

  5. toll sagt:

    Toll.
    Was soll denn das Mädchen daraus lernen, die immerhin versucht hat einen Menschen heimtückisch zu töten. Nach 1,5 Jahren ist die wieder draußen und zuckt mit den Schultern.

    • pfft sagt:

      und nach zehn Jahren Knast hätte sie dann mehr „gelernt“, wie das?

    • schulterzucken sagt:

      ich hätte auch kein Problem mit 1,5 Jahren Knast. Und ich bin mir sicher, die Mehrheit hier würde das genau so sehen.

    • Moment sagt:

      Na warte doch erstmal ab. Vielleicht fällt das Strafmaß in der Neuverhandlung geringer aus.

      • Brösel sagt:

        Welche Neuverhandlung? Revision ist maximal angesagt, das ist was anderes als Berufung.

        • Egard sagt:

          Das Ergebnis einer (erfolgreichen) Revision ist ?

        • unlustig geimpfter sagt:

          genau .. Revision überpüft das Strafmaß .. und da kommt i.d.R. immer etwas besseres für den verurteilten heraus.

          • 😔 sagt:

            Revision überprüft nicht das Strafmaß.

          • Brösel sagt:

            Faxen. In einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft und entweder wird die Revision verworfen oder in der tat neu verhandelt. Bei der Berufung kann das Urteil milder ausfallen. Aber nur, wenn nur der Verurteile Berufung eingelegt hat. Siehe Beispiel Brüllaffe vom Markt.

          • irgendwann hast du es sagt:

            „Aber nur, wenn nur der Verurteile Berufung eingelegt hat.“

            Auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

            Erst recht, wenn es beide taten.

          • Hallo sagt:

            Na habt ihr Glück, dass Herr L. als mutmaßlicher V Mann gegen Beleidigungen wie „Brüllaffe“ immun ist.
            Halt dein netter Kollege.

    • Umgeschaut sagt:

      Das hat sie sich von dir abgeguckt…

    • Bettina sagt:

      Für eine freiheits- und datenflatgewohnte Teenagerin sind wohl auch 1,5 Jahre fernab des eigenen Bettes eine sehr lange Strafe und eine einschneidende Erfahrung. Und auf jeden Fall Zeit genug zum Nachdenken und Nachjustieren der eigenen Lebenseinstellung.

  6. Ginger sagt:

    Wenn man die Tatwaffe vorsätzlich mit dabei hat und damit das Opfer auflauert, ist das doch keine Körperverletzung sondern heimtückischen Mord.

  7. Tom sagt:

    Was bitteschön kann denn eine 15jährige Rotznase an Kontrahenten und Erzfeinden haben??? Egal ob deutsch oder nicht, die Strafe is zu niedrig und mit reinem absitzen kann es doch nicht erledigt sein! Die Jugend verblödet immer mehr ,traurig

    • Strippa sagt:

      Wie bitteschön kannst du die „richtige“ Höhe der Strafe beurteilen??? Egal ob Schulabschluss oder nicht, deine Bildung ist zu gering und mit reinem trollen im Internet kannst du doch nicht die monatliche Unterstützung aus Steuergeldern rechtfertigen! Das Prekariat entfernt sich immer mehr ,abgehängt

    • pfft sagt:

      bei solchen Vorbildern wie dir ist das auch folgerichtig. warum sollten die kleinen weniger verroht sein als wir?

  8. Autoradfahrerfußgänger sagt:

    Ohne die Hintergründe der Tat zu kennen kann man sich dazu nicht einmal ein laienhaftes Urteil bilden. Aber für einen so jungen Menschen sind 3 Jahre Haft schon viel verlorene Jugendzeit.

    Und nur mal zum Vergleich: Selbst blindlings abbiegende Lkw-Fahrer und Rennen fahrende Pkw-Fahrer, durch deren Taten Menschen gestorben sind, erhalten regelmäßig geringere Haftstrafen, wenn überhaupt.

    • unlustig geimpfter sagt:

      Völlig berechtigt… LKW Fahrer töten meist ohne Vorsatz .. also Fahrlässig oder sog. Grob Fahrlässig .. also das ist einfach kein Vergleich … das hinkt nur.

      Und wenn ich das schon lese „verlorene Jugendzeit“ .. wer fragt das opfer ?? welches vieleicht 3 monate im Krankenhaus ist und dadurch die klasse nicht schafft .. evtl mit einem schlechteren Abschluss die Schule verlässt .. das wirkt sich u.u aufs ganze leben aus ..

      • Vroni sagt:

        „LKW Fahrer töten meist ohne Vorsatz .. also Fahrlässig oder sog. Grob Fahrlässig“

        Eigene Statistik?

        „das wirkt sich u.u aufs ganze leben aus“

        Eigene Erfahrung?

      • Blindschleiche sagt:

        Wenn man mit einem 1-40 Tonnen schweren Fahrzeug irgendwo hin fährt, ohne dort auch hinzusehen, dann nimmt man das Verletzen und Töten anderer Verkehrsteilnehmer mindestens billigend in Kauf.

        • bin gespannt sagt:

          @ Blindschleiche wie lautet die Anklage bei einem 980Kg schweren Fahrzeug?

          • Hallo sagt:

            Multikulturelle Autorennen mit 130 km/h in der Innenstadt sind natürlich derart gestaltet, daß die überfahren deutschen Kartoffeln als Fußgänger auf dem Bürgersteig schuld sind.

      • 10010110 sagt:

        Was sind schon drei Monate Krankenhaus gegen drei Jahre Knast? Die verlorene Jugendzeit der letzteren wirkt sich viel mehr auf ihre Zukunft aus.

  9. Facepalm sagt:

    Huhu an die Hobbyjuristen! Nur aus einer Pressemitteilung ein Urteil zu kommentieren, den Tatablauf nicht zu kennen und trotzdem Schlüsse zu ziehen, kein Hintergrundwissen über die Täterin zu haben und trotzdem Beurteilungen über das Strafmaß zu machen, verlangt mir größten Respekt von euch und eurem Wissen ab. Schade nur, dass ihr in diesem Land nicht das Sagen habt. Wie gut könnte es uns gehen. Wer Ironie hier findet, darf sie gerne behalten.

  10. Kerkermeister sagt:

    Zu wenig.Mind. 5 J. wären angemessen.