Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt zu RSV-Prophylaxe: Sehr wichtig, aber Finanzierung muss geklärt werden
Das Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV, kann vor allem bei Neugeborenen und Säuglingen Atemwegsinfektionen mit teils sehr schweren Verläufen hervorrufen. „Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Ständige Impfkommission nun für eben diese Hochrisikogruppe eine Prophylaxe empfiehlt, die einen sofortigen Schutz vor schweren RSV-Erkrankungen bieten kann“, betont Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).
Die Prophylaxe, die ähnlich einer Schutzimpfung wirkt, kann die Neugeborenen vor schweren Krankheitsverläufen schützen – und die Kinderarztpraxen vor jährlich im Herbst wiederkehrenden Überlastungen.
„Mit der RSV-Prophylaxe kommt auf die Kinderärzte ein erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand zu. Der Arzt muss umfassend beraten, die Eltern wollen sich beraten lassen. Das ist vollkommen richtig und verständlich. Doch für eine zusätzliche ärztliche Leistung muss der Gesetzgeber auch zusätzliches Geld bereitstellen. Und das ist momentan noch nicht der Fall. Das kann nicht sein“, kritisiert der KVSA-Vorstandsvorsitzende.
Dr. Jörg Böhme fordert eine schnelle verbindliche Regelung von Vergütung und Abrechnung der RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen. Denn der Herbst und damit die RSV-Saison naht – und die Ständige Impfkommission rät für einen optimalen Schutz zu einer Impfung bereits vor der RSV-Saison.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.300 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.
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