Aktionstag gegen Hasspostings in Sachsen-Anhalt: 19 polizeiliche Maßnahmen, 342 Straftaten im vergangenen Jahr
Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sind am heutigen Tag bundesweit mit mehr als 130 Maßnahmen gegen Hass und Hetze im Netz vorgegangen. Initiiert und koordiniert wurde dieser 10. Aktionstag vom Bundeskriminalamt. Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Polizei Sachsen-Anhalt wieder am gemeinsamen Vorgehen gegen Verfasserinnen und Verfasser strafbarer Postings im Internet. Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und die Polizeiinspektionen beteiligen sich flächendeckend mit insgesamt 19 polizeiliche Maßnahmen am Aktionstag Hassposting Dabei handelt es sich unter anderem um Durchsuchungen und Beschuldigtenvernehmungen.
Die vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt erfassten Fallzahlen von Hasspostings weisen auch für das Jahr 2023 weiterhin einen starken Anstieg auf. Im Jahr 2022 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 139 Hasspostings registriert, im Jahr 2023 waren es 342 diesbezügliche Straftaten (Quelle: Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität KPMDPMK). Der weit überwiegende Teil der zu bearbeiteten Hasspostings wird dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- und -sonstige Zuordnung- zugerechnet.
Wie können die Bürgerinnen und Bürger die Polizei unterstützen:
Treten Sie diesen Straftaten entschlossen entgegen, indem Sie:
– Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, stellen Sie konsequent Strafanzeige bei der Polizei. Dies ist auch online möglich.
– Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings den Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern sie Sie auf, strafbare Inhalte zu löschen!
Weiterführende Angaben zum Thema Hasskriminalität finden Sie beispielsweise hier:
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/hasskriminalitaet/
https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/hass-imnetz-richtig-handeln-gegen-hater/
Was sind Hasspostings?
Unter einem Posting wird ein Beitrag verstanden, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird. Politisch motivierte Hasspostings sind solche, bei denen der Inhalt des Postings in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese gegen eine Person, Personengruppe oder Institution wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf:
o Nationalität,
o ethnische Zugehörigkeit,
o Hautfarbe,
o Religionszugehörigkeit,
o Weltanschauung,
o sozialen Status,
o physischen und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung,
o Geschlecht/geschlechtliche Identität
o sexuelle Orientierung oder
o äußeres Erscheinungsbildes
geschrieben werden.
Welche Straftatbestände und Phänomenbereiche sind davon betroffen?
Die nachfolgend genannten Straftatbestände können durch Hasspostings verwirklicht werden:
§ 130 STGB Volksverhetzung
§ 185 StGB Beleidigung
§ 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten
§ 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 241 StGB Bedrohung
§ 111 StGB öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 188 StGB Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
Die Maßnahmen sind ein Anfang, gehen aber nicht weit genug. Das Surfverhalten sollte prinziepell von allen Einwohnern analysiert werden und auch die Gedanken müssen kontrolliert werden. Nur so können wir die Regier…ähh Demokratie schützen.
Krass falls wahr.
Forderungen für die Zukunft können noch nicht „wahr“ sein. Bisschen besser aufpassen beim Trollen…
Ich werde weder Hass verbreiten noch Mitbürger anschwärzen.
Dialog sollte vorm Anschwärzen stehen.