Am falschen Bahnhof ausgestiegen: Mann ist auf der B100 zwischen Landsberg und Hohenthurm zu Fuß unterwegs

Durch die Redaktion eines Radiosenders wurde eine Person auf der Fahrbahn der B 100 gemeldet. Polizeibeamte prüften den Bereich und konnten zwischen Landsberg und Hohenthurm einen 68-Jährigen antreffen, der fußläufig am Fahrbahnrand entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war.
Der Mann wurde zunächst aus dem Gefahrenbereich gebracht und gab bei der Befragung an, dass er mit dem Zug unterwegs war und fälschlicherweise bereits in Landsberg ausstieg. Er beabsichtigte jedoch nach Hohenthurm zu fahren. Er machte sich dann geführt von einer Navigations-APP zu Fuß auf dem Weg. Der Mann wurde entsprechend der Gefahrenlage belehrt und anschließend aus der Maßnahme entlassen.
Hätte ja auch mal jemand anhalten können, und den armen Mann mit
nehmen. Oder die Bullizei ihre Aufgabe die Bevölkerung „to police“. Und ihn nach Hause fahren, anstelle zu belästigen…
B100 ist keine Autobahn. Wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage er nicht dort gehen darf.
Falls sie in dem Abschnitt als Kraftfahrzeugstraße ausgeschildert ist.
Eine solche Ausschilderung gibt es in Deutschland nicht, alle Straßen sind grundsätzlich Kraftfahrzeugstraßen.
Eine Kraftfahrstraße ist dort allerdings auch nicht ausgeschildert.
Mal wieder kräftig am Korinthen kacken heute, wa? 😛
Da meldet sich genau der rictige.
Was ist hier die Nachricht? „Fußgänger hat sich an die StVO gehalten“?
Auszug aus StVO § 25 Fußgänger
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
(2) […]
(3) […]
(4) […]
(5) […]
Das Risiko (Schadensausmaß : Eintrittswahrscheinlichkeit) eines tötlichen Unfalls sollte dann jeder selbst einschätzen, wenn er dazu in der Lage ist.
Nix absolutes falsch gemacht, aber belehrt und auf sein Tun hingewiesen. Das ist notwendig.
Ich habe mich verschrieben das Risiko ist = Schadensausmaß * Eintrittswahrscheinlichkeit, also „Mal“ nicht „Durch“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Risiko
https://de.wikipedia.org/wiki/PAAG-Verfahren