Drohende Pleite von SKV Kita: Fortbestand wieder näher gerückt

Der private Kita-Betreiber „SKV Kita gGmbH“ mit seinen zehn Kindertagesstätten und vier Horteinrichtungen ist einem Fortbestand ein Stück näher. Das Amtsgericht Halle hat der angestrebten Sanierung in Eigenverwaltung zugestimmt. Damit steht der dauerhaften Fortführung und finanziellen Sanierung des Kita-Trägers nichts mehr im Wege. Wegen einer verlorenen Klage gegen die Stadt Halle war das Unternehmen in Scieflage geraten. Auf Grund einer veränderten Rechtsprechung muss SKV Zuschüsse in Höhe von 1,3 Mio. Euro zurückzahlen. Das nun genehmigte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht es der Trägergesellschaft, sich mit seinen Gläubigern zu einigen und dadurch grundlegend finanziell neu aufstellen.
„Die Zustimmung des Gerichts und der Gläubiger ist ein klarer Vertrauensbeweis an die Geschäftsführung, die sehr konstruktiv mit den Gläubigern zusammenarbeitet“, betonte Prof. Dr. Lucas F. Flöther, der ab sofort auch im eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung als gerichtlich bestellter Sachwalter die Sanierung überwacht. „Wir sind auf einem guten Weg, die Trägergesellschaft wieder auf solide finanzielle Füße zu stellen und damit auch die Zukunft aller 14 Einrichtungen langfristig zu sichern.“
Wie schon im vorläufigen Insolvenzverfahren geht nun auch im eröffneten Insolvenzverfahren der Betrieb der Kitas und Horteinrichtungen ohne Einschränkungen weiter. Die 250 Mitarbeiter werden weiter bezahlt, Entlassungen sind nicht geplant. „Die in den SKV-Einrichtungen betreuten Kinder bekommen von der Sanierung nichts mit, und das soll auch so bleiben“, sagte Flöther. In enger Abstimmung mit den Gläubigern arbeitet die Geschäftsführung mit Unterstützung des Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt derzeit einen Sanierungsplan aus, der in Kürze dem Gericht vorgelegt werden soll.
Neueste Kommentare