Fahndung nach Baumarkt-Betrüger

18 Antworten

  1. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. sagt:

    Tja, da wollte er ein Delta zu viel. Bald wird ihm das Lachen vergehen. Peinlich abwer auch der überteuerte Preis des Baumarktes. Liegt deutlich über dem der Mitbewerber.

  2. Hallenser sagt:

    Videodaten 2 Jahre später? Zulässig ?

    Ist denen wohl erst zur letzten Inventur aufgefallen? Verkaufsraum geprüft und alte Überwachungs Videos raus gekramt. Bin nicht sicher, ob das zulässig ist.

    • Thomas sagt:

      Unwissenheit ist keine Ausrede, die Staatsanwaltschaft muss das erst freigeben zur Öffentlichkeitsfahndung. Diebstähle in Baumärkten sind ein riesiges Problem.

  3. 10010110 sagt:

    Da geht dem jetzt bestimmt die Muffe, dass sein Betrug entdeckt wurde und er öffentlich gesucht wird. 😀

  4. havagistan sagt:

    Bild ganz rechts:
    Wenn man sich darauf freut den Eco Flow Delta Pro zum Preis des Eco Flow Pro durch gezielte Täuschung zu erhalten.

    Bild ganz links:
    Wenn man merkt, dass man zur Fahndung freigegeben wurde.

  5. wow sagt:

    was fürn ronny
    denke der ist schnell gefasst

  6. Harald sagt:

    Erstaunlich für was man eine „öffentliche Fahndung “ bekommt. Und wie leicht Kamerabilder veröffentlicht werden können.

    • Thomas sagt:

      Wie leicht?
      Schau mal auf den Kalender und dann einfach mal rechnen zum Tatzeitpunkt.

    • völlig unglaublich sagt:

      Und so schnell vor allem.

    • Pressesprecher sagt:

      Ja, gell? Ist so, wenn man staatsanwaltlich zur Fahndung ausgeschrieben wird… Dann gibt es einen richterlichen Beschluß zur Öffentlichkeitsfahndung. Kannst du selbst gut und gern in der StPO nachlesen, 131

  7. HP-Leser sagt:

    Wer bezahlt im Baumarkt denn 749,00 EUR in bar? Das ist doch schon auffällig.

    • PaulusHallenser sagt:

      „Wer bezahlt im Baumarkt denn 749,00 EUR in bar?“

      HP-Leser,

      Menschen, die sich das leisten können. 749 Euro sind nun wirklich nicht die Welt.

      „Das ist doch schon auffällig.“

      Nein, Privatpersonen können in Deutschland bisher ohne Obergrenze in bar bezahlen.

      • Limo sagt:

        @PaulusHallenser: „Menschen, die sich das leisten können. 749 Euro sind nun wirklich nicht die Welt.“ – Und was hat das jetzt mit Barzahlung zu tun? Aber dass du mal wieder einen raushängen lassen wolltest, war fast zu erwarten.
        Mag ja sein, dass manche gern zur Bank latschen, um sich das Bargeld abzuheben, nur um es gleich darauf im Baumarkt abzulegen. Kann aber auch sein, dass Schwarzgeld so ausgegeben wird. Oder auch Zuwendungen von Mami und Papi. 😘

      • HP-Leser sagt:

        Danke für die guten Antworten. Stimmt, wenn man es plant, dann zahlt man lieber in bar. Denke die Leute, die viel Geld haben nutzen eher Karte und weniger Bargeld. Bin auch lieber der Bargeldtyp, aber komme mir ab 200 EUR schon „auffällig“ vor. Deswegen sicher meine Aussage.

        • auffällig sagt:

          „Deswegen sicher meine Aussage.“

          Du bist dir über deine eigene Aussage nicht im Klaren?!

    • Dirk sagt:

      Warum ist das auffällig?
      Ich halte eigentlich auch nichts von Kartenzahlung und bezahle lieber Bar.

      • Hallenser sagt:

        Aber hier geplant, weil man die Tat nicht per Zahlungsnachweis zurück verfolgen kann.

        Vielleicht wäre es auf Baumärkten von Vorteil, teure Waren elektronisch abzusichern und MA zu Schulen, dass bei bestimmten Produkten und hohen Barzahlungen die Prüfung gründlicher sein sollte.

        • bin_gespannt sagt:

          Und dann sollen die Mitarbeiter gegen Gesetze verstoßen und sagen nein, Bargeld nicht bei uns?

          Wird nicht funktionieren!

          • 10010110 sagt:

            Gibt es Gesetze, die besagen, dass Bargeld angenommen werden muss?

              • weiter googeln sagt:

                Gesetze waren gefragt. Eine FAQ-Sammlung ist kein Gesetz, das Bundeskriminalamt ist auch kein Gesetzgeber.

            • bin_gespannt sagt:

              Ja

              „Für das Zahlungssystem ist es unerlässlich, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel überall akzeptiert wird. So kann jeder frei wählen, wie er bezahlen will, und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungssystemen werden nicht benachteiligt. Einzelhändler und andere Geschäfte dürfen Bargeldzahlungen nicht ablehnen – außer, beide Parteien haben sich vorab auf eine andere Zahlungsweise geeinigt. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister ebenfalls Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist. Praxisbeispiel: Sofern ein berechtigter Grund wie die Reduzierung des Kassenbestandes (Wechselgeld) vorliegt und entsprechende Schilder oder Aushänge auf die Verweigerung der Akzeptanz hinweisen, kann beispielsweise ein Tankstellenbetreiber die Annahme von 500 Euro Banknoten ablehnen.“

              https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Falschgeld/falschgeldFrage01.html

              • wo? sagt:

                Gesetz?

              • bin_gespannt sagt:

                Und wieder reicht deine Intelligenz nicht. Alle anderen haben es begriffen nur du hinkst hinterher.

                Nun schreib wieder dein üblichen Unsinn. Nur so wirst du nie die Aufmerksamkeit bekommen, die du dir so sehr wünscht.

                Statt mal intelligent in eine Diskussion mit einzusteigen, stellts du die dümmsten Fragen die für jeden schon längst beantwortet sind.

                Einfach nur Langweilig!

              • Ach! sagt:

                Gibt gar kein Gesetz?

  8. Dosenpfand sagt:

    Junge was sind das denn für verstörende Bilder ich bin übrigens nach wie vor dafür die kommentarfunktion bei polizeimeldungen abzuschalten

    • Schaltdose sagt:

      Weil dich die Bilder verstören oder weil du Kommentare wie deinen nicht unter Polizeimeldungen lesen willst?

  9. Ein Student, der für 10 Euro tankt sagt:

    Der Bruder wollte mal den sneakigen Hasen machen und hat sich den Stromgenerator auf lock eiskalt gegönnt 💩

  10. Klaus sagt:

    Von 27.08.2022, einfach warten, der braucht bald eine neue Flow…