„Grundrechtsverletzung“: Hallesche Anwaltskanzlei klagt gegen Maskenpflicht
Im Auftrag von sechs Bürgern aus Halle und dem Saalekreis klagt die Kanzlei Kühlborn vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Maskenpflicht.
Bereits vor einem Monat sei ein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die seit dem 23. April 2020 bestehende Maskenpflicht in Ladengeschäften und anderen Einrichtungen eingereicht worden.
Die Klage richtet sich gegen die neue Corona-Eindämmungsverordnung. Die Kläger waren bereits gegen die fünfte und sechste Eindämmungsverordnung erfolglos vorgegangen.
Ihre durch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verbürgten Grundrechte auf Freizügigkeit, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und auf Handlungsfreiheit seien durch die angeordnete Maskenpflicht verletzt.











Macht es doch einfach nicht mehr mit und klagt alle . Bis die Pflicht abgeshafft wurde. Kinder ninic mehr zur schule schicken und klagenn.. nicht mehr in den supermarkt gehen und beim ökobauern kaufen. was meint ihr wie lange die maskenpflicht in den märkten bestehen bleibt wenn da keiner mehr einkaufen geht ? oder wenn tausende ihre kinder nicht mehr zur schule schicken.. die gerichte müssen mit klagen überseht werden.
Dem einzigen dem eine Maske dient sind den Herstellern wie der Familie von Söder Frau. Die anderen die daran glauben nenne ich mal Corona Jünger die Ihrem Heiland folgen ( Söder und Konserven) man sollte einmal sein Gehirn einschalten und sich mal belesen geht aber nur, wenn man Gehirn hat
Geh nochmals in den Integrationskurs und lerne die deutsche Sprache!