HWG unterzeichnet Selbstverpflichtung zu günstigen Mieten
Im Wohnraumkonzept hatte es der Stadtrat schon gefordert, nun hat sich die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) als erstes Wohnungsunternehmen in der Stadt Halle (Saale) verpflichtet, in verschiedenen Stadtteilen dauerhaft eine Mindestanzahl an Wohnungen mit Mieten im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU) zur Verfügung zu stellen.
Der Vorsitzende des HWG-Aufsichtsrates, Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und HWG-Geschäftsführer, Jürgen Marx, haben dazu am Dienstag eine freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet, die am 1. Oktober 2019 in Kraft tritt. Sie gilt für Stadtteile, in denen die HWG über 1.000 Wohnungen besitzt und damit die Wohnraumsituation maßgeblich beeinflusst. Mindestens 2.250 HWG-Wohnungen in den Stadtteilen Altstadt (300 Wohnungen), Heide-Nord (350 Wohnungen), Nördliche Innenstadt (250 Wohnungen), Silberhöhe (400 Wohnungen), Südliche Innenstadt (300 Wohnungen), Südstadt (400 Wohnungen) und Trotha (250 Wohnungen) vermietet das kommunale Wohnungsunternehmen so dauerhaft zu Mietpreisen im Bereich der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU). Die Anzahl der Wohnungen entsprechen etwa 20 Prozent des HWG-Bestandes in den jeweiligen Stadtteilen. Die genannte Wohnungsanzahl in den Stadtteilen stellt nach Angaben des HWG eine Mindestgröße dar. Die Belegung selbst beziehe sich nicht auf konkrete Wohnungen, sondern werde flexibel gehandhabt. Auf diese Weise werde laut HWG sichergestellt, dass Mieter, zum Beispiel bei vorübergehender Arbeitslosigkeit oder im Fall einer Einkommensverbesserung, weiterhin in der Wohnung bleiben können. Bei der Wohnungsvergabe, der Mietpreisbildung und der Wohnungsbelegung orientiert sich die HWG an den jeweiligen Bedarfen, den aktuellen Marktbedingungen sowie am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
„Die HWG als städtische Wohnungsgesellschaft und größter Vermieter in der Stadt Halle stellt mit ihren Angeboten sicher, dass den Hallenserinnen und Hallensern ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Die freiwillige Selbstverpflichtung untermauert diesen Anspruch. Sie steht im Einklang mit den Inhalten des vom Stadtrat beschlossenen Wohnungspolitischen Konzepts“, so der Vorsitzende des HWG-Aufsichtsrates, Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. Aktuell gilt der hallesche Wohnungsmarkt vor allem im Vergleich zu anderen Großstädten als ausgewogen. „Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung gibt die HWG schon jetzt eine Antwort auf die Frage: Was passiert, falls sich die Situation am halleschen Wohnungsmarkt verschärfen sollte? Die Selbstverpflichtung gewährleistet auch bei fortschreitender Modernisierungs- und Sanierungstätigkeit eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Bevölkerungsschichten“, so HWG-Geschäftsführer Jürgen Marx.
Von der freiwilligen Selbstverpflichtung sollen Haushalte profitieren, deren Einkommen die Bedarfsgrenzen des Sozialgesetzbuches (SGB) II nicht überschreiten. Sie gilt sowohl für Mietinteressenten aber auch für HWG-Bestandsmieter, zum Beispiel wenn deren Miete in Folge einer Sanierung oder Modernisierung über das KdU-Niveau steigen würde. Die HWG prüft auf Antrag die Voraussetzungen für eine reduzierte Miete auf KdU-Niveau. Ein Rechtsanspruch auf eine positive Bestätigung des Antrages besteht nicht. Die freiwillige Selbstverpflichtung gilt zunächst zwei Jahre. Eine automatische Verlängerungsoption um jeweils zwölf Monate ist inbegriffen. Dies gilt, bis die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der HWG eine andere Entscheidung treffen.
„Wir FREIEN WÄHLER begrüßen die Selbstverpflichtung der HWG vom heutigen Tage“, so Johannes Menke. Es handelt sich ganz offensichtlich um eine sinnvolle Reaktion auf unser Engagement zum Erhalt von sozialverträglichen Miethöhen für Transferleistungsbezieher und Mieter mit kleinen und mittleren Einkommen. Die HWG schafft so Transparenz und wirkt einer Entmischung der Stadtgesellschaft in den verschiedenen Vierteln entgegen“, sagt Freie-Wähler-Stadtrat Johannes Menke.
Auch der Mieterrat Halle ( Saale ) e. V. begrüßt die programmatische Selbstverpflichtung . „Wir sehen darin eine prompte und positive Reaktion des größten Wohnungsanbieters in Halle auf unsere Vereinforderungen“, stellte Vereinvorsitzender Peter Scharz fest. „Die HWG eröffnet damit eine gute Gesprächsrunde, in die hoffentlich und alsbald alle größeren Vermietergesellschaften eingeschlossen werden sollten. Mit der Gründung des Mieterrats und der HWG – Reaktion ist aber erst einmal der Anfang gemacht“, so Scharz. Man werde die hehren Grundsätze in Einzelteilen bei allen Großvermietern überprüfen. „Ein Fakten -Check wird selbstverständlich folgen – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.“
Beruhigend stellt auch der Mieterratsvorsitzende fest, dass es in Halle genügend bezahlbarer Wohnraum gibt. „Halle ist nicht Berlin und erst recht nicht München mit seinen doppelt oder dreifach so hohen Mieten. Besonders der große Wohnungsleerstand und der hoffentlich bald in Auftrag gegebene qualifizierte Mietspiegel und wir vom Mieterrat als Wächter werden Garanten sein für Preis- und Qualitätstransparen in Verbindung mit maßvoller Preisentwicklung. Auf freiwilliger Basis – möglichst ja,“ so der Wunsch des Vorsitzenden.
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