Indizienprozess: Angeklagter nach Mord in Sietzsch zu lebenslanger Haft verurteilt

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  1. Kerkermeister sagt:

    „Konkrete Beweise hatte es nicht gegeben, aber jede Menge Indizien.“

    Soso. Und dann lebenslang.

    Und wenn ich fordere, Ganoven einzusperren, werde ich diskrimiert, auf das Übelste beleidigt und ausgegrenzt. 😡

    • Indiz sagt:

      Letzteres hat überwiegend olfaktorische Gründe.

    • Detlef sagt:

      Ganz deiner Meinung und das zum Thema “ Meinungsfreiheit in Deutschland „

    • gähn sagt:

      na dann fordere mal weiter

    • petty sagt:

      Bei Mord gibt es immer lebenslang, da haben die Richter gar keine Auswahl. Was man machen kann, ist die Sicherheitsverwahrung.
      Wenn Indizien so stark sind, dass die ausreichen, jemanden zu verurteilen, dann ist es so recht. Staatsanwaltschaft und Gericht haben wohl mehr juristische Ahnung als der Kerkermeister.

    • Man sieht, dass du keine Ahnung hast sagt:

      Man sieht (leider), wie wenig Ahnung du hast.

      Wenn ein Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist und (wichtig!) keinerlei Zweifel bestehen, dann wird es die Schuld feststellen und ein Urteil fällen. Das kann auch durch Indizien geschehen, wenn diese ausreichen, jeden Zweifel auszuräumen.

      Wenn ein „Kerkermeister“, der, wenn überhaupt, nur für eine Vollstreckung einer Strafe zuständig wäre, dann ist er sich seiner Rolle nicht bewusst, dann überschreitet er seine Befugnisse, erst recht, wenn ein Verfahren gegen den Beschuldigten erst beginnt. Du schrei(b)st „Einsperren“, wenn gerade erst einmal die Meldung über eine Tat vorliegt. Das ist keine „übelste“ Beleidigung, keine Ausgrenzung und erst recht keine Diskriminierung, wenn man Dich darauf hinweist, dass das Blödsinn ist.

      Verstehst Du aber wahrscheinlich gar nicht, sonst wärst Du nicht bloß (angeblich) „Kerkermeister“.

      • Aus die Maus tschau kakao sagt:

        Der Kerkermeister war früher zu DDR Zeiten mit großer Sicherheit mal jemand, der was zu sagen HATTE, nur heute hat er eben NICHTS mehr zu melden 🫠…..

    • Köppe sagt:

      Du weißt nicht, wovon du sprichst. Also halt die Klappe! 😡

  2. journalistischer Laie sagt:

    „das Urteil gegen den mutmaßlichen Mörder“

    Wenn er als Mörder verurteilt wurde, ist es nicht mehr mutmaßlich, sondern erwiesen. Sonst gäbe es keinen Schuldspruch.

    „in einem Indizienprozess, konkrete Beweise hatte es nicht gegeben, aber jede Menge Indizien“

    Indizien im Indizenprozess gibt es öfter als man glaubt. Konkrete Beweise gab es aber auch. Gar nicht wenig übrigens.

    „Das Urteil ist aber noch nicht“

    Doch, das Urteil ist.

    „sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft könnten Berufung gegen das Urteil einlegen“

    Nicht laut deutscher Rechtsordnung. Rechtsmittel: ja. Revision: ja. Berufung: nein.

    „Der Angeklagte soll den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau bei einer Gassi-Runde auf einem Feldweg erschlagen haben“

    Laut Beweisaufnahmen und Urteil hat er.

    • Du bist nicht nur in journalistischer Hinsicht ein Laie, aber das ist nicht schlimm. sagt:

      Sorry, aber so ziemlich alles ist falsch an Deiner „Ausarbeitung“.

      Ganz simpel: Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist er mutmaßlich ein Mörder. Steht sogar im Artikel. Viel zu viel Mühe hast Du Dir gegeben, weil: leider in der Hauptsache falsch.

    • Du bist nicht nur in journalistischer Hinsicht ein Laie, aber das ist nicht schlimm. sagt:

      Leider ziemlich alles falsch. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist er eben nur mutmaßlich ein Mörder.

      • ziemlich alles fast in Gänze nichts sagt:

        „Steht sogar im Artikel“ hast du bei Deiner Zweiten Ausarbeitung vergessen.

        • Du bist nicht nur in journalistischer Hinsicht ein Laie, aber das ist nicht schlimm. sagt:

          Stimmt. Und nun? Soll ich es noch einmal schreiben, für Dich? Ach, ich mache es einfach: „Steht sogar im Artikel“. Gut? 😎

          Top Argumentation übrigens 👌☺️

          • unerheblich sagt:

            „Top Argumentation übrigens“

            Deine nicht so. Genau genommen: gar nicht vorhanden.

            • Du bist nicht nur in journalistischer Hinsicht ein Laie, aber das ist nicht schlimm. sagt:

              Doch. Sehr deutlich vorhanden, meine Argumentation, auch wenn Du die Augen zumaxhstw, sie steht da. Die Argumente stehen sogar im Artikel, wie ich mittlerweile mehrfach geschrieben habe. Ich zitiere aber gern noch einmal: „Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist er eben nur mutmaßlich ein Mörder.“ Und, weil Du es so vermisst: Es steht sogar im Artikel (dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist). Nennt sich Argumentation,das Verwenden von Argumenten.
              Deine Argumente? Null.

              • Max Hstw sagt:

                Das ist kein Argument, nur eine Behauptung.

                Versuch es mal mit „weil“, „da“, „aufgrund“ oder wenigstens mit einem Verweis auf eine Stelle, wo Argumente stehen (nicht auf den Artikel).

              • Du bist nicht nur in journalistischer Hinsicht ein Laie, aber das ist nicht schlimm. sagt:

                Ich habe mehrfach, wirklich mehrfach geschrieben, das erste Mal am 23. Mai 20.24 Uhr, dass, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, es „soll“ und „mutmaßliche“ oder ähnlich heißen muss, weil (!) bereits im Artikel steht, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das nennt sich Unschuldsvermutung.
                Der „journalistische Laie“ dagegen behauptet (!), dass es doch rechtskräftig wäre.

                Ist eigentlich ganz einfach, Max Hstw.

              • Max Hstw sagt:

                Du hast aber nicht einmal, wirklich nicht einmal geschrieben, warum das, was du für richtig hältst, auch richtig sein soll. Dass es im Artikel steht, der ja gerade als fehlerhaft moniert wurde, ist dafür keine Begründung. Das müsste dir selbst auffallen.

                Der journalistische Laie hat allerdings auch nicht geschrieben (!), dass das Urteil rechtskräftig wäre und im Artikel stand es zu der Zeit auch nicht. Und wenn es bei dir schon am Lesen scheitert…

              • Du bist nicht nur in journalistischer Hinsicht ein Laie, aber das ist nicht schlimm. sagt:

                Ich weiß, bei wem es am Lesen hakt. Der „journalistische Laie“ bezieht sich auf den Artikel und zitiert sogar daraus:

                „Das Urteil ist aber noch nicht“

                Doch, das Urteil ist.

                Damit behauptet er/sie, dass das Urteil rechtskräftig wäre. Ist es aber nicht, wie ein paar Zeilen später eingeräumt wird.

                „Nicht laut deutscher Rechtsordnung. Rechtsmittel: ja. Revision: ja. Berufung: nein.“

                Ich nehme an, dass er/sie mit „deutscher Rechtsordnung“ die Strafprozessordnung meint. Ist aber auch nicht so wichtig, jedenfalls (ich lege mir das mal als Textbaustein zurecht): Das steht sogar im Artikel.

                „Als fehlerhaft moniert“ wird hier so ziemlich alles. Jeder, der sich auch nur mal im Entferntesten mit Gerichtsverfahren, insbesondere im Strafrecht beschäftigt hat, weiß, dass die Feststellung von Tat und Täterschaft erst NACH Rechtskraft des Urteils feststeht, bis dahin heißt es „soll“, „mutmaßlich“ oder „wurde verurteilt, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“. Wie es (Textbaustein) im Artikel steht, letzter Satz. „Zu der Zeit“, als ich kommentierte, stand im Artikel, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, denn genau dazu hat sich ja der „journalistische Laie“ geäußert und ich habe mich genau darauf bezogen. Deine Behauptung, dass das nicht da stand, ist also nachweislich falsch.

                Aber wenn es bei dir schon am Lesen scheitert…

              • Max Hstw sagt:

                „Damit behauptet er/sie, dass das Urteil rechtskräftig wäre.“

                Nein. Im Artikel stand zunächst der „Das Urteil ist noch nicht“. Aber das Urteil war zu dem Zeitpunkt schon, denn sonst hätte es den Artikel nicht gegeben. Später wurde das zu „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“ korrigiert. Niemand hat hier aber behauptet, das Urteil sei rechtskräftig. Das kann (?) jeder nachlesen. Steht alles noch da.

                „Deine Behauptung, dass das nicht da stand, ist also nachweislich falsch.“

                Das ist kein Nachweis, das ist lediglich deine Behauptung. Damit hast du nach wie vor Probleme.

                Weder dem Angeklagten, noch der Staatsanwaltschaft steht gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts die Berufung zur Verfügung. Das sieht weder die Strafprozessordnung noch ein anderes in Deutschland geltendes Gesetz (=deutsche Rechtsordnung) vor. Was im Artikel steht, spielt dabei keine Rolle, denn nach Artikeln bei Du bist Halle geht es dabei nicht. Deshalb ist es auch kein Argument, wieder und wieder darauf zu verweisen.

                Wenn dieser „jeder“, der da so viel vom Gerichtsverfahren weiß, bitte mal in §260 der StPO schauen möchte, wird vielleicht klar, was ein Urteil so alles enthält. Der erste Satz in Absatz 4 spricht förmlich Bände.

                Täterschaft wird auch nicht durch Rechtskraft festgestellt, sondern durch Urteil auf Grund der vorherigen Beweisaufnahme. Täter kann zudem auch der Freigesprochene sein.

                Es scheitert bei dir also nicht nur am Lesen, was aber wichtigste Voraussetzung für das Verstehen ist. Entweder arbeitest du daran oder hängst dich wenigstens nicht so weit aus dem Fenster…

              • Du bist nicht nur in journalistischer Hinsicht ein Laie, aber das ist nicht schlimm. sagt:

                Ah, ich ahne, warum Du Dich so reinhängst: Du (Max Hstw) bist auch der „journalistische Laie“, oder? Deswegen kämpfst du so verzweifelt darum, im Recht zu sein. Richtig? Ist aber, auch wenn ich falsch liege, egal, für die „Diskussion“ ist es nahezu ohne Bedeutung.

                Ich habe auch nicht behauptet, dass das Urteil rechtskräftig wäre oder dass der juristische Laie das behauptet hätte. Ich weiß auch nicht, warum du mir das wieder und wieder unterstellst, durch ständige Wiederholung wird es nämlich nicht wahrer. Ich habe genau genommen das genaue Gegenteil geschrieben, nämlich, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das steht auch im Artikel (Textbaustein)…

                Ebenso habe ich nichts, aber auch gar nichts zu Berufung, Revision oder Rechtsmittel (was die beiden erstgenannten ja sind) geschrieben, ich habe lediglich kopiert, was du/journalistischer Laie (?) dazu geschrieben haben. Wieso du mir wieder und wieder erklären willst, dass eine Berufung nicht möglich ist, weiß ich auch nicht. Ich habe weder geschrieben, ob eine Berufung möglich ist oder nicht möglich ist oder ob eine Revision möglich oder nicht möglich ist, ich habe (wieder und wieder) geschrieben, DASS DAS URTEIL NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIG ist. Und dass es eben solange „soll“ heißt oder „wurde verurteilt, ist aber noch nicht rechtskräftig“. Auch hier versuchst du mir Worte zu unterstellen, die ich nicht geschrieben habe. Warum du nun dieses Behauptungen aufstellst, bleibt wohl Dein Geheimnis, ich tippe aber auf meine Vermutung im ersten Absatz.

              • Max Hstw sagt:

                „Ich habe auch nicht behauptet, dass das Urteil rechtskräftig wäre oder dass der juristische Laie das behauptet hätte.“

                Das stimmt. Du hast behauptet, dass der journalistische Laie das behauptet hätte. Sogar mit Ausrufezeichen (!).

                Zudem hast du behauptet (nicht argumentiert), dass im Ursprungskommentar „leider ziemlich alles falsch“ ist. Zweimal sogar, vermutlich weil du nicht nur Rechts- sondern auch Internetlaie bist.

                Auch „soll“ heißt es nicht, wenn ein Schuldspruch dazu erfolgt ist.

                Wir machen Fortschritte, aber du bist noch längst nicht am Ziel.

              • bin_gespannt sagt:

                Ich warte auf euch, im Ziel!

  3. einhaneuer sagt:

    15 Jahre ist ein Schlechter Witz für die Hinterbliebenen des Opfers&zeigt mal wieder wie Ungerecht Deutschland ist!

    • Ein nicht so ganz neuer.... sagt:

      Lies lieber noch einmal richtig, bevor Dein Blutdruck durch die Decke geht…

    • t-haas sagt:

      Du solltest lesen und verstehen lernen. : „lebenslang, und somit mindestens 15 Jahre…“

    • Dirk sagt:

      Schon mal daran gedacht dass es der Mann vielleicht nicht war?
      Indizien sind keine Beweise, fehlurteile gibt es häufig in der Justiz.

      • Erwars sagt:

        Seine Schuld wurde ihm nachgewiesen.

        • Fruchtbarer Jurist sagt:

          Also kann es gar keine Fehlurteile geben, weil sich jedes Urteil auf Nachweise beruft.

        • Dirk sagt:

          Nein die Schuld wurde eben nicht nachgewiesen, es gibt nur Indizien.

          Fehlurteile, bei Indizienprozesse kommen immer wieder vor, zum Beispiel bei Harry Wörz.

          Es ist eine Schande das Richter keine Rechenschaft ablegen müssen.

          • Erwars sagt:

            Seine Schuld wurde ihm nachgewiesen, sonst hätte es kein Urteil gegeben. Das war auch bei Harry Wörz so. Richter müssen auch Rechenschaft ablegen.

            • Dirk sagt:

              Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden.

              Rechenschaft müssen sie gegenüber niemanden ablegen.

              Die sind sogar so frei in ihren Urteil, dass selbst wenn eine Schuld nicht festgestellt werden kann, zum Ungunsten des Angeklagten geurteilt werden kann.

              Bei Harry Wörz haben viele Richter mehrfach versagt, zum Glück hat der BGH mal eingegriffen.

              Aber Konsequenzen für die Richter? Null!

              Ein Richterlicher Schuldspruch heißt nicht dass es wirklich so war.

  4. Rentner sagt:

    Sind hier denn nur Deppen unterwegs 🙈

  5. micha06de sagt:

    Diese Geschichte ist erschreckend, nicht nur wegen der abscheulichen Tat. Was bisher kaum betrachtet wurde ist die Rolle der beteiligten Ärzte. Da wird eine (vermutlich bisher weitgehend gesunde) Person mit lebensbedrohlichen Symptomen ins Krankenhaus eingeliefert, verstirbt, wird offensichtlich normal bestattet und erst durch die Angeberei einer an der Tat beteiligten Person kommt die wirkliche Ursache ans Licht und führt zu Ermittlungen und letztlich zur Verurteilung des Täters – das ist ein Punkt, der unbedingt untersucht werden muss – und nicht nur das.

    Das Geschehene muss unbedingt, zeitnah und wirksam in die ärztlichen Weiterbildung behandelt werden!

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