Junge bei Unfall in Heide-Nord schwer verletzt
Am Dienstagnachmittag ist ein 11 Jahre alte Junge bei einem Unfall im Blumenauweg in Halle (Saale) schwer verletzt worden.
Das Kind war plötzlich auf die Straße gelaufen und wurde von einem in Richtung Waldstraße fahrenden PKW erfasst.
Der Junge wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.
Man sollte noch erwähnen dass nur ein paar Meter weiter ein Fußgängerüberweg ist den der Junge an der Bushaltestelle Blumenau nutzen hätte können. Alles Gute und gute Besserung
Du erwähnst dich oft genug. Zu oft würden manche sagen.
@Detlef, es wirkt so, als ob beide Schuld an den Unfall haben.
Der Junge hätte eindeutig den Fußgängerüberweg nutzen sollen.
ABER der Fahrer des Autos, hätte umsichtiger fahren müssen.
In der Fahrerschule, lernt man dieas am ersten Tag, noch in der ersten Stunde.
@Moser…Ich hoffe du verstehst das Wort,,Plötzlich“ ….Versuch es mal!
Traurig. Wünsche gute Besserung
Gerade bei Kindern muss man auf alles gefasst sein. Ein weiterer Fall, der zeigt, dass Tempo 50 innerorts eigentlich zu schnell ist, um auf alle Eventualitäten reagieren zu können, vor allem, wenn man ein gefährliches Gerät (hier: PKW) in der Öffentlichkeit führt. Fakt ist, der PKW-Fahrer hat jemanden verletzt, was gemäß Paragraph 1 der StVO verboten ist.
Die Wänste sehen es doch von ihren Eltern auch nicht anders. Oft beobachtet das am FUßGÄNGER-Überweg einfach mit dem Rad drüber gebrettert wird ohne zu gucken, bei Rot mit dem Fahrrad noch nüber die Straße und die Wänste mit dem Kinderrad im Schlepptau oder eben auch einfach so über die Straße, auch wenn in ber Nähe ein Überweg oder eine Ampel sind. Auch sehr gut zu beobachten am Hubertusplatz und am Reileck bzw. der gesamten LU-WU.
Ich kenne die Stelle wo es passierte nur zu gut. Bin dort schon auf dem Zebrastreifen angefahren worden. Da draußen hält sich kaum einer an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zumal man in der Fahrschule lernt was man tun sollte wenn man sich einem Fußgängerüberweg nähert oder den dort befindlichen Bushaltestellen. Dennoch schlimm genug für alle Beteiligten.
§ 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge … zu Fuß Gehenden … das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. [b] Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren [b] ; wenn nötig, müssen sie warten.
Wie du schon geschrieben hast: Fußgänger!!! Radfahrer haben abzusteigen und das Rad zu schieben!!
Quatsch.
„Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?
Ja, allerdings haben Sie dann keinen Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr auf der Fahrbahn und müssen diesen gegebenenfalls vorbeilassen. Möchten Sie das Vorrecht für Fußgänger in Anspruch nehmen, müssen Sie als Radfahrer am Zebrastreifen absteigen und Ihr Fahrrad schieben.“
Dir sollte man umgehend die Zulassung entziehen, wenn du tatsächlich ein Fahrlehrer bist!!
Ja, alles schön und gut, aber mit 11 ist man kein Kleindkind mehr !!!
@Hallenser55
Ein Elfjähriger ist aber auch kein kleiner Erwachsener. Selbst mit 14 Jahren ist die Reaktionsgeschwindigkeit von Kindern noch geringer als die von Erwachsenen und auch Geschwindigkeiten im Straßenverkehr können sie noch nicht richtig einschätzen.