Klagen verhindern auch neuen Gimritzer Damm
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Der neue Hochwasserschutz-Deich am Gimritzer Damm in Halle kann weiter nicht gebaut werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind zwei Klagen am Oberverwaltungsgericht in Magdeburg eingegangen. Damit ist der Beschluss nicht rechtskräftig und es kann nicht gebaut werden. Zudem könnten noch weitere Klagen bis Montagabend Mitternacht eingehen, schreibt die MZ.
Rund zehn Monate sollen die Arbeiten für den neuen Deich zum Schutz von Halle-Neustadt dauern. Bereits im Jahr 2013 hatte es unter anderem von Gut Gimritz Klagen gegen den damaligen Baubeginn für einen neuen Damm gestoppt. Zudem hatten Anwohner im Bereich der Klaustorvorstadt höhere Wasserstände bei sich befürchtet.
Das Bauwerk selbst wird aus einer 1,2 Kilometer langen Stahlbeton-Mauer entlang des Gimritzer Damms bestehen und auf der wasserseitigen Böschung eingesetzt. Es soll auf Pfählen im Boden verankert werden. Durch die Stelzen werden die Grundwasserleiter nicht gestört. Die Wand wird je nach Geländeprofil zwischen 60 und 110 Zentimetern frei sichtbar sein und auf der Saale-Seite mit Erde angeschüttet und begrünt. Sitzgelegenheiten soll es hier ebenso geben wie vier Wand-Durchlässe am Sandanger, an der Straße „Zur Saaleaue“, der Selkestraße und der Blücherstraße. Diese Passagen können im Hochwasserfall durch mobile Elemente verschlossen werden – die Technik soll vor Ort auch eingelagert sein.
Ist Halle schon als Investorenschreck in Deutschland bekannt?
Der Staat soll also von seinen eigenen Investitionen abgeschreckt werden, wenn ein Gericht Fehler feststellt? Das wäre eher ein Bürgerschreck! Was ist eigentlich mit Ihnen los?
Dann wünsche ich den Klägern, das diese beim nächstem Hochwasser absaufen. Dann sollen sie sich aber ja nicht beschweren, wenn sie dann abgesoffen sind.
Vielleicht soll die Klage ja gerade verhindern, dass sie absaufen?
Wer in ein „Überschwemmungsgebiet“ zieht und sich dann darüber beschwert, dem ist nicht mehr zu helfen. Das ist das Gleiche, als wenn ich in die Nähe eines Flughafens ziehe und mich dann über den Fluglärm beschwere.
Das sind nur noch Egoisten, die nur Angst um ihr eigenes Heim haben, sich aber keine Nase scheeren, wenn es darüm geht, 10.000de Menschen zu schützen.
Oder noch ein Beispiel: Man zieht in eine Straße mitten in der Stadt (z.B. Mittelstraße oder Barfüßerstraße), wo es Außengastronomie gibt und beschwert sich dann über die Existenz der Außengastronomie.
Ich habe mich nicht beschwert, ich höre nur immer die Beschwerden der Anwohner in der Mittelstraße.
Abgesehen davon, gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Nachtruhe. Das gilt auch für die Gastronomie. Das ist Gesetz.
Aber es kann und darf nicht sein, das eine Hand voll Leute Recht bekommen, damit deren Eigenheim geschützt bleibt, während ein ganzer Stadtteil benachteiligt wird. Es sind einfach die Relationen.
Die haben ja erst ins Hochwassergebiet gebaut. Der alte Teil der Hafenstraße ist nicht hochwassergefährdet. Eine mitschuld gebe ich den Genehmigungsbehörden, die nicht die Gefahrenlage berücksichtigt haben.
Details zu den beiden Klagen?
Gibt es lt. heutiger „MZ“,S.7, wohl noch nicht. Wird lediglich angeführt, …“das die Kläger ihr Eigentum durch den neuen Deich nicht oder nur unzureichend geschützt sehen.“ Tippe daher mal auf „Experten“ welche sich im Überschwemmungsgebiet eingekauft haben.
>> “das die Kläger ihr Eigentum durch den neuen Deich nicht oder nur unzureichend geschützt sehen.“ Tippe daher mal auf „Experten“ welche sich im Überschwemmungsgebiet eingekauft haben. <<
Hast Du dazu die Glaskugel bemüht, oder was? Die Einwohner im "Überschwemmungsgebiet" werden überhaupt nicht geschützt. Von wegen "unzureichend geschützt" – die werden gefährdet! Denen geht es nur besser, wenn das Neustadtareal endlich wieder seine naturgegebene Funktion einnimmt: als Retentionsfläche! Nun geht das aber bekannterweise nicht! Weil da Menschen leben. In der Klaustorvorstadt aber auch. Und die sehen sich eben gefährdet! Ist deren gutes Recht. Würde ich auch so machen. Und noch mehr. Wenn ich an die Fledermauszählung im UVP-Verfahren z.B. denke, dann sage ich mal "Tschüß, Gimmritzer-Damm-Neubau! Und winke-winke!" … wenn der Nabu oder der BUND das rausfinden, gibt es bis next Monday die dritte Klage! Stichwort: "Kleine Hufeisennase"
Die Peißnitzinsel einschließlich des damaligen Guts wurde regelmäßig und in nicht geringem Maße überschwemmt, lange bevor der allererste Gimritzer Damm errichtet wurde.
Klagen zu Hufeisennasen, ob groß oder klein, sind nicht (mehr) zulässig.
Mit Phantasie und Eleganz geht das alles. Für mich als Rechtsverdreher gibt es dein Schwarz/Weiß-Denken nicht. Ich sehe da eher Grautöne. Und die nun möglicherweise anhängigen Verfahren – die Zulässigkeiten der Klagen sind ja noch nicht festgestellt, der Verfahrensbeginn ist ja noch offen – ja, diese Verfahren haben so ein schick schillerndes Grau! Schade, daß die Kläger mich nicht engagiert habe. Nun, da haben sie etwas falsch gemacht! Oje, und das schon am Anfang des Weges!
Schuldirektor, Verkehrspolizist, Rechtsverdreher, Frau – ich glaube dir, dass du gern irgendetwas von Bedeutung wärst. Leider reicht es nur zum Internettroll. Wobei man in deinem Fall sagen kann: Immerhin reicht dazu.
Über Zulässigkeit von Klagen entscheiden Gerichte, nicht Rechtsverdreher, seien sie auch noch so kreativ. Wobei „Kreativität“ bei der Namenswahl und der Erfindung von Pseudo-Identitäten erst recht keinen Einfluss auf entscheidungserhebliche Tatsachen in einem Gerichtsverfahren hat.
„Stichwort: „Kleine Hufeisennase“
Diese Fantasiegestalt hat in Dresden auch nicht geholfen. Übrigens das Schwemmholz als „Biberburg“ zu deklarieren auch nicht.
Es ist traurig, dass immer wieder Ritter derer von Eigennutz den Naturschutz missbrauchen.
Doch, die EINE (angeblich gesichtete) Hufeisennase hatte erhebliche Auswirkungen auf den Baubeginn und hat weiterhin skurile Nebenauflagen verursacht. Die Baukosten wurden massiv in die Höhe getrieben, das Projekt nachhaltig verzögert, die Sache schön breitgetratscht – und das deutschlandweit. Mein Lieblingsdetail sind die Anpflanzungen zur Leitstrahlkanalisierung der Fledermausschwärme – ähhh Fledermausströme! Auf daß Halle eben auch diese Berühtheit erlangen möge! Einen Deichgrafen haben wir ja schon!
Die Neubauten im Überschwemmungsgebiet (am Sophienhafen) wurde erhöht errichtet und sind mit Hochwasserschutzeinrichtungen ausgestattet. Ansonsten liegt nahezu die gesamte Klaustorvorstadt im „Überschwemmungsgebiet“ und vermutlich geht es bei den Klagen um die Frage ob durch den geplanten Deichbau in diesem Bereich das Schadenspotential (durch künftige Hochwasser) erhöht wird.
Man kann es schon nicht mehr lesen das Theater mit dem Gimtitzer Damm.Hatte ich doch garnicht so unrecht das das nichts mit dem Bau wird. Mein Gott dann laßt sie doch alle absaufen u.verteilt lieber Schwimmringe jetzt schon,sonst werden die auch noch knapp.
Du weißt, dass ein Hochwasser kommt? Melde dich bitte umgehend bei den Behörden! (auch deswegen)
Man kann es schon garnicht mehr lesen mit dem Gimritzer Damm.Das ewige Theater,ich glaube die warten extra drauf auf die zwei Beschwerden die immer eingehen.Das Gut Gimritz ist wichtiger, als ganz Halle Neustadt absaufen zu lassen.Dabei geht auch wieder das Neugebaute mit kaputt.Wie lange müssen wir nun noch auf einen Hochwasserschutz warten????????????
Sie fahren wohl schon mit dem Boot zur Arbeit?
Ins Hochwassergebiet bauen und dann Hochwasserschutz verlangen? Wie dumm kann man eigentlich noch sein?
Absaufen sollen die Kläger. Allesamt absaufen, ohne Hilfe von anderen Bürgern der Stadt Halle Saale!
Was für ein Menschenrechtler – und in voller Action! Zum Glück haben wir Meinungsfreiheit. Aber auch die hat Grenzen! Ist das eigentlich schon Aufforderung zum Unterlassen von Hilfeleistungen? Das wäre dann doch strafbar. Also das Auffordern zur Straftat in Gestalt der dann möglicherweise erfolgenden Unterlassung. Oder ist das noch Meinung? Mal sehen was die Behörde dazu meint!
da frage ich mich, kommt der Rechtsstaat hier nicht an seine Grenzen und wird von Einzelinteressen vorgeführt,zum einen die jahrelangen verzögerungen, obwohl Gefahr in Verzug ist, zum Anderen die Abwägung der Gefahrenlagen von zigtausend Betroffenen gegenüber Einzelzelnen, die sich selbst mit der Wahl ihres Bauplatzes in diese Gefahrenlage gebracht haben. Das hochwasser wartet nicht, bis sich mal die Gerichte ausgekäst haben und der Damm gebaut ist.
Die Kläger sollen alle absaufen ,bis sie die Schnauze voll haben sich jedes Mal zu beschweren .Gut Gimritz überhaupt zu vermieten ist der pure Wahsinn, wo dort schon immer alles unter Wasser stand bei Hochwasser u. wer dort noch hingezogen ist, noch wahnsinniger???
Sieben Jahre geht das nun mit dem Gimritzer Damm u.noch immer kein Vorwätskommen.Die Hauptsache wir erleben mal noch einen Neubau bevor es zu spät ist ??????????
Die Kläger saufen erst recht ab, wenn der Deich erhöht wird.
Gut Gimritz hat schon Hochwassern standgehalten, da war noch nichtmal Richard Paulicks Großvater Quark im Schaufenster. Beschwere dich nicht über die Gutsbewohner, sondern über die DDR-Entscheidungsträger, die Halle-Neustadt aus ideologischen Gründen in die sumpfige Saaleaue gebaut haben.
Die Kläger saufen erst recht ab, wenn der Deich erhöht wird.
„Zum K…… ist das “
Wie wäre es, wenn endlich keine Klagen mehr zu gelassen werden. Ich wohne genau gegenüber vom Gimritzer Damm. Und die Neustädter müssen jedes mal Angst haben, dass der verfluchte Damm beim nächsten Hochwasser nicht mehr stand hält.
Das wäre das Ende des Rechtsstaats. Die Frage (auch wenn ein Fragezeichen fehlt…) ist eigentlich ganz klar zu beantworten. Wären sie bestimmt auch selbst drauf gekommen.
Rechtsstaat ist nicht immer bequem, Diktatur ist selbstverständlich viel einfacher.
„Das wäre das Ende des Rechtsstaats“
Keineswegs, das wäre der Beginn der Vernunft.
Grimma ist das Beipspiel für das Ende der Vernunft.
Selbstverständlich wäre es das Ende des Rechtsstaats. Das Gesetz existiert, die Klage wird eingereicht und ein unabhängiges (!!!) Gericht entscheidet, ob die Klage angenommen wird und wenn ja, wird ein Urteil gefällt.
Wenn man ‚mitten im Verfahren‘ das Gesetz ändert, (was übrigens nur der sogenannte „Gesetzgeber“, also die Legislative darf), WEIL einem (oder mehreren!) der Rechtsweg nicht passt, dann ist das kein Rechtsstaat, sondern Willkür.
Grundsätzlich gibt es aber gesetzliche Möglichkeiten, zum Beispiel die sofortige Vollziehung anzuordnen, aber eben auch nicht „einfach mal so“, sondern eben begründet. Die Möglichkeit (das Gesetz!) muss aber auch schon zuvor bestehen und nicht erst erlassen werden, WEIL einem (oder mehreren) der normale Rechtsweg nicht passt.
Lernt jeder Jurastudent schon im ersten Semester, Farbi.
Grimma ist übrigens eine Stadt in Sachsen und nicht das Ende der Vernunft (und auch kein Beispiel dafür). Eine Stadt ist lediglich eine Siedlung mit bestimmten Rechten und kann niemals das „Ende der Vernunft“ sein.
„Verheerend war die Flut 2002 in Grimma. 250 Millionen Euro Kosten, fast 700 Häuser beschädigt oder zerstört, Infrastruktur wie Brücken und Straßen mitgerissen.“
„Dazu kam ein öffentlich-rechtliches Planfeststellungsverfahren, bei dem jeder Bürger, jeder Verband sich äußern und dagegen Einspruch erheben kann. „Und das haben die Leute fleißig getan“, sagt Bobbe. „Uns standen zwei kräftige Bürgerinitiativen mit großen Transparenten gegenüber, die uns fast gesteinigt hätten.“ “ (Spiegel)
Und dann kam 2013…
Ach Farbi, wieder Copy and Paste. Es gibt ein altes Studentensprichwort: Kopiert heißt nicht kapiert. Sorry, dass ich das Wort „Student“ mit „Farbi“ in einem Zusammenhang benutze…
Wissen Sie übrigens, wie der Name Grimma entstanden ist? Das altsorbische „grim“ bedeutet „tiefgelegenes, von Wasser und nassen Wiesen umgebenes Gelände“ (keine Sorge, wusste ich vorher nicht, habe ich abgeschrieben).
Tatsächlich geht es aber in diesem Thread nicht um Grimma, sondern um den Rechtsstaat. Grimma haben Sie reingebracht und wollen (wie immer) vom Thema ablenken. Ausgangspunkt war nämlich ‚Neustädterin“, die Klagen einfach „nicht mehr zulassen“ wollte.
Bleiben Sie doch ausnahmsweise mal beim Thema.
Nein, nicht ablenken vom Paradebeispiel Grimma. Da hat sich der Rechtsstaat in eine verfahrene Situation hineinmanövriert. Irgendwelche Idealisten haben an Bürgerbeteiligung gedacht, die von Vernunft und Ausgewogenheit getragen ist, aber niemals von Eigennutz oder ideologischer Verbohrtheit. Diese Instrumentalisierung wird übrigens auch von Naturschützern kritisiert.
(Dieser Stil kommt mir doch bekannt vor. Hat nicht jemand im Forum den gleichen Stil?)
Gleiches gilt für die niemals in Dresden gesichtete Kleine Hufeisennase.
Dann hast du dir offensichtlich einen schlechten Wohnort ausgesucht, so mitten in der Saaleaue. Parkst du dein Auto auch immer auf dem Gehweg und beschwerst dich dann, weil ja nirgendwo Platz ist?
Die Zulässigkeit von Klagen richtet sich nicht nach den Befindlichkeiten von vermeintlichen Neustädterinnen.
Kapiert das mal endlich einer,daß der Damm dem Hochwasser nicht mehr stand hält??Aber sicher muß erst das Schlimmste passieren ehe mal was geschied.
Zuerst saufen die im Gut Gimritz sowieso ab auch ohne Neubau des Dammes.Wer dort hinzieht ist selbst Schuld , jeder weiß ,das es ein Hochwassergebiet ist u. da können die noch soviel Klage erheben .Warum schützen die nicht Halle Neustadt u.errichten eine Wand auf der anderen Seite u.lassen es alles wie es ist.Saufen die im Gut Gimmritz trotzdem ab haben sie Pech!!
Ich verstehe nicht das ein paar priviligierte Bürger so viel Einfluß gegen die Sicherheit von Halle-Neustadt haben.
Die Bürger von Halle-Neustadt haben genau die gleichen Rechtsmittel zur Verfügung. Man könnte ansonsten andersrum genauso fragen, warum ein paar privilegierte Halle-Neustädter so viel Einfluss gegen die Sicherheit von Altstadtbewohnern haben sollten.
Genau das muß ich auch sagen,solange diese paar priviligierten Bürger hier das Sagen haben ,wird lieber auf die Sicherheit von Halle -Neustadt verzichtet.
Das muß ich auch sagen,solange diese paar priviligierten Personen das Sagen haben,wird lieber auf die Sicherheit von Halle-Neustadt verzichtet.
Ich kann’s nur wiederholen: Den Gimritzer Damm zugunsten von Halle-Neustadt zu erhöhen und dabei zu ignorieren und zu bestreiten, dass das anderen Anrainern zum Nachteil gereicht, ist eine katastrophale Fehlentscheidung.
Wie ist denn das Verhältnis der Anzahl der betroffenen Anwohner in den Gebieten?
Kann man das auch in Hochwasserhöhe quantfizieren?
War die Deicherhöhnug 2013 durch den Schlauch schon gesetzwidrig?