Weihnachten hinter Gittern: Amtsgericht erlässt U-Haft gegen 16-Jährigen Parfümdieb vom Boulevard

6 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Wie kann man denn einen 16-jährigen über Nacht in Polizeigewahrsam nehmen? Was sagen dessen Eltern da dazu? Und dann gleich noch Haft prüfen? Ist das überhaupt erlaubt? Und wieso wird das nicht mit jedem gemacht?

    • Update - bitte Neustart sagt:

      Nein, vor dem 35. Lebensjahr ist niemand strafmündig.

      Moment…

      Da kommt gerade etwas rein…

      Oh.

    • (°°~) sagt:

      Man könnte denken, dass er schon einmal mit dem Gesetzeshütern zu tun hatte.
      Da ist er wohl, auf Grund des Alters, nochmal glimpflich davon gekommen und nun war ihm klar, dass das kein zweites Mal so sein wird!

    • Skeptiker sagt:

      „Ist das überhaupt erlaubt?“

      Nein, die machen das einfach so, weil sie Lust drauf hatten.

      „Und wieso wird das nicht mit jedem gemacht?“

      Mit jedem was? 16-jährigen? Dieb? Pauschal mit allen, die einem übern Weg laufen?

  2. Rentner sagt:

    Warum muss ein Parfüm zu 110€ so leicht klaubar sein? Man möchte vielleicht vor dem Kauf erstmal schnuppern, an einem Probefläschchen, und bei Gefallen kann man das dann verlangen.

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