Landesverwaltungsamt kassiert Stadtrats-Beschluss zu Garagen

Ende März hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt mit den Garagengemeinschaften einen neuen Pachtvertrag über 15 Jahre abschließt und vollständig auf die Abrisskosten verzichtet. Oberbürgermeister Bernd Wiegang hatte bereits erklärt, der Beschluss sei rechtswidrig und nachteilig für die Stadt. Und dieser Auffassung schließt sich auch das Landesverwaltungsamt an, befürchtet wirtschaftliche Nachteile für die Stadt.
Doch diese Gefahr sei sehr abstrakt, findet Hendrik Lange, Oberbürgermeister-Kandidat von Linken, SPD und Grünen. Auch die im Widerspruch des OB und in der Verfügung des Landesverwaltungsamts angegebenen 6,7 Millionen Euro an potentiellen Kosten für den Abriss der Garagen seien fiktiv. Die Kosten würden ja nur dann entstehen, wenn sich die Stadt nach 15 Jahren dafür entscheidet, ein Garagengrundstück anders zu nutzen, beispielsweise als Bauland für Wohnungen. Doch dies schließt selbst Oberbürgermeister Berend Wiegand aus. Auch gebe es keine Beschlüsse des Stadtrats, sagt Lange. „Doch selbst wenn, würden in diesem Falle die Kosten nicht für die Stadt entstehen, sondern für den Investor, der dieses Grundstück erwirbt. Auch die angegebenen Kosten für den Unterhalt der Garagen sind mehr Fantasie als Realität, denn in den bestehenden Nutzungsverträgen ist geregelt, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten durch die Garageninteressengemeinschaften zu finanzieren sind.“
Wiegang argumentiert zwar, dass er die am 31. Dezember auslaufenden Nutzungsverträge unbefristet weiter gelten lassen will. „Allerdings hat dies einen Haken, denn ab dem 1. Januar 2020 gilt trotzdem die dreimonatige Kündigungsfrist für die abgelaufenen Nutzungsverträge. Das heißt für die Garageninteressengemeinschaften, dass sie weiter wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen. Sie müssen darauf hoffen, dass sich die Verwaltungsspitze auch zukünftig an ihre Zusagen hält“, so Lange. „Dies ist jedoch zweifelhaft, wenn man sieht, wie der Oberbürger-meister in der Vergangenheit agiert hat. Die Verlängerung der bis zum 31.12.2019 gültigen Verträge wird zu weniger Sicherheit und damit zu weiterem Investitionsstau an den Garagen führen. Die werden zu Schandflecken und Ruinen verkommen, wenn niemand investieren kann.“
Die Garagengemeinschaften brauchen jedoch eine langfristige Sicherheit, um in
die Erhaltung und den Unterhalt der Garagen investieren zu können. Und nicht
jede Garagengemeinschaft hat die finanziellen Mittel und den Willen, die
Grundstücke zu kaufen. Die Verfügung des Landesverwaltungsamtes bleibt
unverständlich, genauso wie der Widerspruch des Oberbürgermeisters. Schade,
dass es nun anders kommen soll mit diesem Oberbürgermeister. Ausweg: Bis zum
31.12.2019 keine Verlängerung bestehender Verträge unterschreiben und Auto am
01. Januar 2020 raus aus der Garage! Sonst droht Paragraph 545 BGB –
stillschweigende Verlängerung.
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